bankirrtum zu deinen gunsten!

  • ein freund von mir hat vor 4 tagen eine fehlbuchung auf sein konto über eine vierstellige eurosumme bekommen. als buchung erscheint nur ne bausparnummer, ist also scheinbar die bausparsumme von jemandem für dieses jahr... was passiert nun mit dem geld? liegt der fehler bei der bank? wer ist im besitz und wer eigentümer der summe? was passiert, wenn er jetzt das konto auflöst?

    He is the world's coolest dude. A legend from the 70's. Loved by chicks and admired by fellas. One fashion icon. He'll show you how to be a player.

  • Das Geld gehört weiterhin demjenigen für den es bestimmt ist. Also auf keinen Fall ausgeben. Die Bank wird es zurückfordern, wenn sie den Irrtum bemerkt. Auch wenn das Konto aufgelöst wird, wird sich die Bank an den ehemaligen Inhaber des Kontos wenden.
    Da gibt es so ne Klausel in den Geschäftsbedingungen der Banken.


    Alex

  • bekommt er denn wenigstens zinsen für die zeit, in der das geld auf seinem konto liegt? zusatz: er hat ein verzinstes girokonto...

    He is the world's coolest dude. A legend from the 70's. Loved by chicks and admired by fellas. One fashion icon. He'll show you how to be a player.

  • Das weiß ich nicht genau. Aber ich denke mal nicht, da die Rückforderung der Bank rückwirkend auf das Eingangsdatum des Geldes gemacht wird.


    Alex

  • Die Bank wird das Geld im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangen.
    Und sie kann auch Zinsen geltend machen (auch wenn er keine bekommt!), wenn der Empfänger bösgläubig ist, wovon bei einer größeren Fehlbuchung auszugehen ist.


    Es gab da mal einen Fall mit Fehlbuchung in Millionen-Höhe - erst war die Freude groß, doch als die Rückforderung mitsamt Zinsverlust kam war sie ganz schnell verflogen ;) :D

  • Ich hatte auch mal 11.1?? DM auf meinem Konto verbucht bekommen, dass hab ich aber erst gemrkt, als es schon längst wieder weg war, da ich früher nicht allzuoft danach gesehen hab.

  • Er soll das Geld auf dem Konto lassen. Wenn er es abhebt oder das Konto auflöst, kann es ihm passieren, dass ihm sogar ein Betrug bzw. Betrugsversuch untergejubelt wird.


    Wenn er das Konto sowieso auflösen wollte, wäre es besser, die Bank auf den Fehler hinzuweisen. Die prüfen dann schon, wer den Fehler gemacht hat.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Auf jeden Fall sollte er sich keine Illusionen machen, dass die Bank den Fehler nicht bemerkt. Am besten wäre es, die Bank einfach auf den Fehler aufmerksam zu machen.


    Auch wenn der Kontostand jetzt schön aussieht, ist es doch nur 'ne Mogelpackung...;)

    Ich brauche mehr Details...

  • ich würde es alles schön auf sich beruhen lassen und nix tun - nicht abheben, weder konto auflösen, noch der bank was sagen.. einfach warten und so tun als währ' nix :)


    im grunde gilt hier doch auch das mit den 10% finderlohn - oder? :D

    Ich bin ein Regenwurm mit toupierten Haaren und trinke ein riesengroßes Stück Holz. Auf Wiedersehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobbi
    ich würde es alles schön auf sich beruhen lassen und nix tun - nicht abheben, weder konto auflösen, noch der bank was sagen.. einfach warten und so tun als währ' nix :)


    im grunde gilt hier doch auch das mit den 10% finderlohn - oder? :D


    Und was soll das dann bringen? IMHO greift hier keine Verjährungsfrist...


    Wie hoch ist eigentlich die vierstellige Eurosumme? Gibt doch eigentlich kein Grund die zu verheimlichen, oder?

    Ich brauche mehr Details...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!