T-Mobile: Übler Fehler beim Gewinnspiel! (Fang den Hans)

  • Re: Der Titel


    Zitat

    Original geschrieben von symbian
    ...... was mich besonders ärgert an der ganzen sache ist das ich den vermeintlichen gewinn schon jemand anderem versprochen hatte. wie diejenige dann reagiert hat könnt ihr euch ja ausmalen :( :flop:


    Da weiss sie jetzt wenigstens, das Du auch so einer bist, der das Blaue vom Himmel verspricht, und nicht hält!:D :cool: :D

  • OT: Fehler von T-Mobile


    Hallo *,


    mal an die "Kritiker" der Unmütigkeiten:


    Sicher ist es kindisch T-Mobile bei dem Gewinnspiel mit Betreiberwechsel und anderen Boshaftigkeiten zu drohen. Aber grade durch diesen Gewinnspiel-Paragraph 662 ist die Lage für T-Mobile relativ eindeutig.


    http://www.rechtsrat.ws/aktuell/gewinnzusagen.htm


    Inwiefern aber so ein Widerspruch darauf Einfluß hat, weiß ich nicht.


    Nur mal so als Anmerkung :)


    Viele Grüße,


    Alexander


    PS: Wer hörts bei Sony CMD-J5 für 99 DM klingeln? Da war schon mal so eine Fehleraktion bei T-D1 und da gingen die Streitigkeiten ordentlich weit.

  • Re: OT: Fehler von T-Mobile


    Zitat

    Original geschrieben von pio2k



    PS: Wer hörts bei Sony CMD-J50 für 99 DM klingeln? Da war schon mal so eine Fehleraktion bei T-D1 und da gingen die Streitigkeiten ordentlich weit.


    Meinst Du das Xtra Pac mit dem J5? Ja kann mich auch noch erinnern.
    Hab auch bestellt. Eigentlich mehr aus Spaß. Der Aufwand war´s mir damals nicht wert, mich groß aufzuregen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Re: Re: OT: Fehler von T-Mobile


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Meinst Du das Xtra Pac mit dem J5? Ja kann mich auch noch erinnern.
    Hab auch bestellt. Eigentlich mehr aus Spaß. Der Aufwand war´s mir damals nicht wert, mich groß aufzuregen.


    War glaub ich kein X-Tra-Pac. Man konnte das Handy egal mit welcher Laufzeit (0,3,12,24 Monate) immer für 99DM bestellen. Es gab ausgehend von einem Tip bei handykult.de :) eine ganze Menge Bestellungen und die Telekom hat lustig Auftragsbestätigungen verschickt, bis das irgendwann mal einer gemerkt hat.


    Soweit ich mich erinnere, hat damals dann jeder, der ne Bestätigung bekommen hat, auch ein Handy bekommen ... Vertrag ist Vertrag :)


    Grüße,


    Alexander

  • Gewonnen ist gewonnen!
    Seit dem 1. Juli 2000 muss man sich nicht mehr belügen lassen.
    Seit dem 1. Juli 2000 gilt im deutschen Recht § 661a BGB und damit der Grundsatz: "Gewonnen ist gewonnen!". Wer einen Gewinn verspricht (zusagt, mitteilt), der muss eben diesen Gewinn auch tatsächlich leisten. Wer seit dem 1. Juli 2000 in Deutschland eine solche Gewinnzusage erhalten hat, der hat gegen den Versender einen gerichtsfesten Anspruch auf den verprochenen Gewinn. Voraussetzung: Die Gewinnzusage muss den Eindruck erwecken, als sei der versprochene Preis bereits gewonnen. (§ 661a BGB)


    Tja :rolleyes:


    Genau das hat mir mein vater gesagt!

  • Das ist ja schön und gut, nur was machen die, die ihre Zusage davor bekommen haben. Das wird immer dreister und suspekter mit diesem Gewinnspiel :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von SmallFrog
    Das ist ja schön und gut, nur was machen die, die ihre Zusage davor bekommen haben. Das wird immer dreister und suspekter mit diesem Gewinnspiel :flop:


    vor dem 1. juli 2000?
    glaub ich eher weniger!:D :D

  • achso uupsy das ist ein Fall von einem ganz üblen :apaul: . Sorry komme grad von einem Ausflug in Paris und bin noch etwas durch den Wind...

  • Sorry, aber alle grösseren Firmen haben für solche Fälle entweder selber ein Rudel Anwälte oder wenigsten eine Telefonnummer wo sie anrufen können wenn es brennt - und die arbeiten solange bis der Fall gewonnen oder verjährt ist.



    Viel Spass damit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hessel


    Seit dem 1. Juli 2000 muss man sich nicht mehr belügen lassen.
    Seit dem 1. Juli 2000 gilt im deutschen Recht § 661a BGB und damit der Grundsatz: "Gewonnen ist gewonnen!".

    Oh Mann, Mädels, das hiert hat doch nichts mit einer Lüge zu tun - hier geht es um einen Fehler!


    Dieser Paragraph sollte eigentlich dazu dienen, den ganzen dubiosen Gewinn-Zusagen, die man so per eMail, SMS oder mit der normalen Hauspost erhalten hat, das Wasser abzugraben - nicht um häßliche Handys, die irrtümlicherweise versprochen wurden, einzuklagen. *kopfschüttel*


    Ich denke, ich sollte mich aus diesem Thread zurückziehen - das hier ist mir einfach nur unbegreiflich... :rolleyes:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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