o2 Studentenvertrag Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von ElCaramba
    mal ne frage habe auch nen studentenvertrag mit homezone, brauche sie aber nicht mehr.... kann ich dann downgraden auf den vertrag mit 7,5 gg und bekomme wieter die 4,95 erlassen?


    Ja, du kannst in den Select wechseln. Bekommst auch weiterhin die 4,95 Vergünstigung für die Mindestvertragslaufzeit. Sprich, entscheidest du dich für die 60/1 Taktung fallen 3Euro GG an, bei 10/10 Taktung dann entsprechend 6 Euro GG. Beachte aber, dass du durch diesen Wechsel die neuen Tarifkonditionen erhälst.


    Der Downgrade von Genion auf Select kostet Dich desweiteren 12,50Euro.

  • bin Neuling :o


    Bleibt dabei die Laufzeit des Vertrages erhalten?


    Und geht das auch umgekehrt?


    Wohne im Moment in einem Gebiet wo Homezone (noch) nicht funktioniert.


    Kann ich also jetzt Select wählen (ohne Homezone) und in ca. 1 Jahr wenn ich umgezogen bin auf Genion (mit Homezone) wechseln?


    Fangen dann die 24 Monate erneut an oder ist es einfach ein Tarifwechsel?


    mfg,
    Christian


  • Hi!
    1. Ja, die Laufzeit bleibt erhalten.
    2. ja, das geht auch umgekehrt. (Sofern Du den Upgrade meinst, z.B. select auf Genion)
    3. Ja, Du kannst dann später wechseln, aber rechne nicht zu früh damit, denn niemand wird Dir sagen können, wann o2 das netz bis zu Dir ausbaut...
    4. siehe 1. es fangen keine neuen 24 Monate an, es sei denn Du wechselst den Tarif im Zuge einer VVL


    Hoffe, dass das hilft!
    LG,
    Bing

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • So ist es.
    Daher ist man so kulant und vergrault sich potentielle "Hochwechsler" auch nicht.


    (Wäre ja auch noch schöner... ;) )

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • Ich habe mich noch mal schlau gemacht wie es denn für Zivildienstleistende aussieht:


    Diese fallen in den Rahmenvertrag, den man mit dem Bundeswehr-Gutschein erhält. Zivildienst-Ausweis muß man natürlich bei Vertragsabschluß vorlegen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Ich habe mich noch mal schlau gemacht wie es denn für Zivildienstleistende aussieht:


    Diese fallen in den Rahmenvertrag, den man mit dem Bundeswehr-Gutschein erhält. Zivildienst-Ausweis muß man natürlich bei Vertragsabschluß vorlegen.


    aha ... und wie bitteschön sollen die dann im system geführt werden? als soldat?? für zivis gibt es keine RV nummer. oder hast du eine?

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Zitat

    Original geschrieben von Seraph
    aha ... und wie bitteschön sollen die dann im system geführt werden? als soldat?? für zivis gibt es keine RV nummer. oder hast du eine?

    Schau mal in die Übersicht der öffentlichen RVs, da stehen beim Bundeswehr-RV auch Zivildienstleistende dabei. RV-Nr ist 52 00 01 40

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

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