Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    ein Problem könnte es imho mit der Kategorie geben.


    Wenn das Teil unter "Nokia-Handys" eingestellt ist, so kann der Käufer auch ein Handy erwarten.


    Hmm, ich glaub ich sollte mir mal einen Akku, Datenkabel oder ne Tasche aus dieser Rubrik ersteigern und dann den Verkäufer auf das fehlende Nokia Handy ohne Vertrag hin verklagen. Oder ich meld die ganzen Auktionen mal der eBay Sicherheit... ;)


    Letztlich ist immer die Artikelbeschreibung ausschlaggebend, schließlcih kann man sich ja beim einstellen auch mal verklicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneman
    Hmm, ich glaub ich sollte mir mal einen Akku, Datenkabel oder ne Tasche aus dieser Rubrik ersteigern und dann den Verkäufer auf das fehlende Nokia Handy ohne Vertrag hin verklagen. Oder ich meld die ganzen Auktionen mal der eBay Sicherheit... ;)


    Letztlich ist immer die Artikelbeschreibung ausschlaggebend, schließlcih kann man sich ja beim einstellen auch mal verklicken.


    Hallo,


    wenn z.B. ein leerer Handy-Karton in der Rubrik "Handys" angeboten wird und die eBay-Sicherheit einen Hinweis bekommt, dann wird die Auktion beendet - das ist tatsächlich so, auch wenn die Beschreibung eindeutig ist.
    Ein Dummy ist ja irgendwie auch eine Art "leere Verpackung".


    Die Kategorie ist ein integraler Bestandteil der Beschreibung, und ein angeblicher Irrtum ("verklicken") des Verkäufers wird im Zweifelsfall bestimmt nicht zu Lasten des Käufers ausgelegt.


    Gruß
    db

  • @


    blieswood


    wenn da Dummy drinsteht ist auch Dummy drin, egal wo es steht...... *kopfschüttel*



    Bist Du auch mal so "Intelligent" gewesen einen als Dummy ausgezeichneten Dummy als Handy zu kaufen oder warum ergreifst Du so Partei ? ;)





    *duck*

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    @ blieswood


    wenn da Dummy drinsteht ist auch Dummy drin, egal wo es steht...... *kopfschüttel*
    Bist Du auch mal so "Intelligent" gewesen einen als Dummy ausgezeichneten Dummy als Handy zu kaufen oder warum ergreifst Du so Partei ? ;)


    So etwas ist mir noch nicht passiert, aber ich habe mal einen Fall mitbekommen, bei dem ein leerer Karton in der Kategorie "Handys" verkauft wurde. 300 Euro für das bisschen Pappe waren dem Käufer dann doch zuviel, und die Sache ging vor Gericht. Der Verkäufer (mein Bekannter) war sich seiner Sache ziemlich sicher, weil dick dabeistand "Achtung! Leerer Karton, kein Handy!" usw.
    Verloren hat er aber trotzdem.


    Mir geht's hier nicht darum, ob das vernünftig ist oder nicht (Wer lesen kann ist klar im Vorteil, Dummheit muss bestraft werden usw. usf.).


    Hier im Forum sind lauter Handy-Spezis aktiv, denen ein derartiger Fehler bestimmt nicht passieren würde. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die meisten Menschen an dem Punkt anders ticken und oftmals einfacher gestrickt sind. Es gibt einige Argumente für die Position des Käufers, und ich würde es in dem Fall halt nicht auf einen Prozess ankommen lassen.


    Und mal ehrlich, ohne hier irgend etwas unterstellen zu wollen: Hat nicht der Verkäufer mit seinem "Dummy" auch darauf spekuliert, einen "Dummie" zu finden?


    Gruß
    db

  • ohhhohhh dünnes Eis mein Freund.


    ;)


    das war jetzt schon ne böse Unterstellung





    Wenn jemand so däääääääääääämmmmmlich ist und sowas kauft, hat der Pech, das ist schon strafbare Dummheit!

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    Wenn jemand so däääääääääääämmmmmlich ist und sowas kauft, hat der Pech, das ist schon strafbare Dummheit!


    D'accord, das seh' ich ganz genauso, und die "Strafe" hat er ja nun auch.


    Ich wollte nur empfehlen, es in diesem Fall ohne Rechtsschutzversicherung nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen zu lassen - nicht wegen 60 Euro.
    Dummy zurück, Geld abzüglich Versandkosten zurück, den Käufer seine Anwaltsgebühr selber zahlen und die eBay-Provision gutschreiben lassen, das wäre mein Vorschlag.


    Gruß
    db

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    So etwas ist mir noch nicht passiert, aber ich habe mal einen Fall mitbekommen, bei dem ein leerer Karton in der Kategorie "Handys" verkauft wurde. 300 Euro für das bisschen Pappe waren dem Käufer dann doch zuviel, und die Sache ging vor Gericht. Der Verkäufer (mein Bekannter) war sich seiner Sache ziemlich sicher, weil dick dabeistand "Achtung! Leerer Karton, kein Handy!" usw.
    Verloren hat er aber trotzdem.
    [...]


    Mich würde mal die exakte Begründung interessieren. Im Zweifel auch per PN oder Mail. :)


    btt:
    Wende Dich doch mal an eBay, wie sehen die das?



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    btt:
    Wende Dich doch mal an eBay, wie sehen die das?


    eBay-Sprecher Joachim Guentert dazu: "Wir müssen davon ausgehen, dass wir es mit erwachsenen Menschen zu tun haben." Für Originalverpackungen alter Modell-Eisenbahnen oder Modell-Flugzeuge gebe es schließlich auch einen Markt.

    Nur wenn die Beschreibung der Artikel irreführend sei, werde das Angebot von eBay gelöscht, erklärte Guentert weiter. In der Regel wiesen die Verkäufer jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um das Produkt oder Zubehör, sondern lediglich einen Karton handelt.


    eBay hat auf Anfrage von http://www.Computerbase.de eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben:
    \"Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kaufinteressenten, sicherzustellen, dass sie genau wissen, was im Rahmen eines bestimmten bei eBay eingestellten Artikels zum Verkauf angeboten wird. Aus diesem Grund sollten sie sich die Artikelbeschreibung sorgfältig durchlesen und bei Unklarheiten über die Art des angebotenen Artikels vor Abgabe eines Gebots eine Klärung durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer veranlassen.


    Sofern eBay Kenntnis von Angeboten auf dem eBay-Marktplatz erlangt, bei denen auch eBay der Meinung ist, dass Verkäufer Artikelbeschreibungen bewusst missverständlich gestalten, um einen höheren Preis für ihre Ware zu erzielen, wird eBay solche Angebote löschen und ggf. weitere Schritte gegen die Verkäufer einleiten.


    Eine rechtliche Bewertung dieser Art von Angeboten möchten wir nicht vornehmen. Dies ist Aufgabe der Rechtsprechung.\" (Quelle: http://www.computerbase.de )

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Mich würde mal die exakte Begründung interessieren. Im Zweifel auch per PN oder Mail. :)


    btt:
    Wende Dich doch mal an eBay, wie sehen die das?


    Deutliches Missverhältnis von Kaufgegenstand und Preis?


    Ist BTW schon dann gegeben, wenn der Kaufpreis um mehr als 50% über dem allg. Marktpreis liegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Deutliches Missverhältnis von Kaufgegenstand und Preis?


    Ist BTW schon dann gegeben, wenn der Kaufpreis um mehr als 50% über dem allg. Marktpreis liegt.


    Dies ist nur dummerweise bei Ebay nicht haltbar. Da kann man Schnäppchen machen oder Sachern überteuert kaufen. Ebay ist ein Aktionshaus in dem der Kunde seinen Maximalpreis selbst bestimmt. Der Preis wird nicht vom Käufer bestimmt. Ebay ist nunmal kein Supermarkt mit festgelegten Preisen.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

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