ZitatOriginal geschrieben von Pagefault
Jeeves
Das Problem bei Ebay ist jedoch, dass man nicht erkennen kann, welcher Anbieter ein Unternehmen sind und wer Privatmann ist.
Korrekt. Deshalb hat sich der Gesetzgeber auch was gedacht und den Begriff "Unternehmer" in § 14 BGB (legal)definiert:
Zitat§ 14
Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Das muss natürlich irgendwie erkennbar sein und ist es ohne jeglichen Zusatz nicht.
Ganz abwegig wird dies, wenn man den "Rechtlichen Hinweis" von SunnyStar hinzuzieht. Also bleibt es dabei.
ZitatAuch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.
Stimmt, aber nur im Rahmen der Mängelgewährleistung. Diese kann aber eben von privat zu privat abbedungen, sprich ausgeschlossen, werden. Bleibt noch arglistige Täuschung (§ 123 BGB), was hier aber wohl seeeehr abwegig wäre.
phoneman: Auszugsweise hatte ich die Checkliste für Käufer bereits weiter oben im Thread zitiert.