Du musst nur aufpassen dass Du bei Rückabwicklung nicht auch noch seine Rechtsanwaltsgebühren zahlen darfst weil Du ja "Deine Schuld" indirekt eingeräumt haben könntest.
Im Normalfall wäre eine Preisanpassung sicher nicht schlecht gewesen z.B. auf 15-20 €, aber wenn er es auf die harte Tour will soll er doch.
Ich gebe neben Dummy allerdings immer noch Attrappe ohne technisches Innenleben an weil nämlich Dummys oft von Dummies ersteigert werden und das nicht checken!
Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)
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Zitat
Original geschrieben von Pagefault
Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..Das ist - wenn es wie vorliegend um zwei Privatpersonen geht schlichtweg falsch:
Zitat§ 312b BGB
Fernabsatzverträge(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
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Mich würde auch intersieren warum die Auktion hier nicht zur Ansicht geben kannst.
Und ich würde das Geld zurückzahlen.
Der Käufer hat sich nicht ausgekannt und jeder weis das 60 euro viel Geld sind.
Ich wäre da kulant..obwohl man eigentlich im Recht ist.Kommt auch natürlich auf den e-Mail verkehr etc an. freundlich unfreundlich etc etc
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Das Problem bei Ebay ist jedoch, dass man nicht erkennen kann, welcher Anbieter ein Unternehmen sind und wer Privatmann ist.
Aus diesem Grund werden seit neustem Privatauktionen gesondert im Text markiert und darauf hingewiesen, dass der Artikel gebraucht ist und von Privat aus versteigert wird.
Ausserdem halte ich es rechtlich für sehr fragwürdig - vorher nicht gesehene Ware - ohne jegliche Rechte zu erwerben. Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.
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Zitat
Original geschrieben von Pagefault
Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.Und die wären?
Soweit ich weiß, ist ein E-Bayvertrag bindend. Wenn sich er Käufer nicht über die Ware informiert, ist er selber schuld.
SunnyStar:
Poste doch mal den Auktionslink, bzw. die Auktionsnummer. -
Hallo,
eigentlich könntest du den Artikel doch zurücknehmen und dem zweithöchsten Bieter anbieten, oder?
Gab es da nicht mal so ein Feature bei Ebay?Grüße
Marc
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Zitat
Original geschrieben von Pagefault
Hi, ist ja ne interessante Streitfrage :D.
Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..Wie jeeves es auch schon richtig erkannt hat, geht es hier um ein Geschäft zwischen 2 Privatpersonen.
Außerdem wurde dieser Zusatz in der Auktion angegeben:" Rechtlicher Hinweis:
An dieser Stelle noch ein rechtlicher Hinweis: Bei meinen Auktionen handelt es sich ausschließlich um Privatverkäufe von Artikeln ohne Garantie und jegliche Gewährleistung meinerseits (Bedeutet Ausschluss des EU Gewährleistungsrecht vom 01.01.2002 zu dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit einem Gebot/Kauf erklärt sich der Bieter/Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden. "
Ich kann deshalb keinen Link veröffentlichen, weil wenn ich unter
"Mein Ebay" auf die Auktion klicke folgender Hinweis kommt:
Auktion beendet ..... und der Text, der normalerweise kommt, wenn eine Auktion schon länger zurückliegt. Evtl. hat Ebay da was gemacht, was ich mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen kann. Die Auktion liegt ja erst 3 Wochen zurück.
Aber wie gesagt, es war wirklich eine Miniauktion mit minimaler, aber ausreichender Beschreibung, kein Bild usw.Alex.
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Zitat
Original geschrieben von xray107
Hallo,eigentlich könntest du den Artikel doch zurücknehmen und dem zweithöchsten Bieter anbieten, oder?
Gab es da nicht mal so ein Feature bei Ebay?Grüße
Marc
Nein, soweit ich weiß, hätte das nur funktioniert, wenn ich vor Auktionsende das Gebot des Höchstbietenden gestrichen hätte.
Dann hätte der zweithöchste Bieter den Zuschlag bekommen, bzw. die Ware ersteigert.
Aber wie soll man sowas ahnen?Alex.
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Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und eine interessante Seite gefunden: http://www.auktionen-faq.de
Scheinbar stimmt es wirklich, dass Privatleute zu keiner Rücknahme verpflichtet sind.
Natürlich sollte man sich als Privatmann zu erkennen geben, ansonsten könnte es hier Probleme geben.
Gut, wenn du die Auktion so ausgeschrieben hast, dann scheint ja alles im Lot zu sein :D.
Ich würde dir aber noch empfehlen mal im Ebay Forum zu fragen. Da gibt es bestimmt viele Leute, die schon ähnliche Fälle erlebt haben. Sicher ist halt sicher ;). Auch wenn das Ebay-Forum absoluter Müll ist :(.
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SunnyStar
Kannst du denn die Artikelnummer mal hier posten?Aber generell müsstest du eigentlich auf der sicheren Seite sein, schließlich ist man als Käufer vor der Auktion verpflichtet Unklarheiten und offene Fragen per Mail zu klären.
ZitateBay Checkliste für Käufer
Holen Sie sich so viele Informationen wie möglich über den Artikel. Lesen Sie die Artikelbeschreibung aufmerksam durch. Haben Sie alle Einzelheiten zu Versand, Versicherung, Zahlungsoptionen usw. verstanden? Vermutungen sind immer eine unsichere Informationsgrundlage.
[...]
Stellen Sie dem Verkäufer Fragen. Falls Sie Fragen haben oder sich über irgendeinen Punkt im Zusammenhang mit dem Artikel nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Verkäufer. Klicken Sie auf der Artikelseite auf dessen Mitgliedsnamen oder auf den Link „Frage an den Verkäufer“. Häufig gestellte Fragen sind z.B. „Kann ich den Artikel zurückgeben?“ oder „Wie wird der Artikel verschickt?“
[...]
Informieren Sie sich über den Wert des Artikels. Sehen Sie sich ähnliche Artikel bei eBay an, besuchen Sie Online-Shops mit ähnlichen vergleichbaren Angeboten oder fragen Sie Ihre Freunde und Bekannten.Entscheiden Sie, wie viel Sie maximal für den Artikel bezahlen möchten. Fragen Sie sich, wie wichtig Ihnen dieser Artikel ist, wie schwierig es sein könnte, einen ähnlichen Artikel zu finden, wie dringend Sie ihn benötigen usw. Legen Sie dann den Höchstpreis fest, den Sie zu zahlen bereit sind.
Machen Sie sich bewusst, was ein Höchstgebot bedeutet. Wenn Sie in einer Auktion bieten, können Sie ein Höchstgebot eingeben. eBay erhöht dann Ihr Gebot automatisch jeweils nur um so viel, wie erforderlich ist, damit Sie der Höchstbietende bleiben.
[...]
Geben Sie nur dann ein Gebot ab, wenn Sie es ernst meinen. Bieten Sie nicht für mehrere ähnliche Artikel bei verschiedenen Verkäufern, wenn Sie nur einen Artikel kaufen möchten. Sonst kann es passieren, dass Sie bei mehreren Auktionen der Höchstbietende sind.
Viel Spaß beim Bieten und Kaufen bei eBay!Sind zwar keine Nutzungsbedingungen von ebay, aber gegen wieviele dieser "Regeln" hat dein Käufer wohl verstoßen?
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