Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Du musst nur aufpassen dass Du bei Rückabwicklung nicht auch noch seine Rechtsanwaltsgebühren zahlen darfst weil Du ja "Deine Schuld" indirekt eingeräumt haben könntest.
    Im Normalfall wäre eine Preisanpassung sicher nicht schlecht gewesen z.B. auf 15-20 €, aber wenn er es auf die harte Tour will soll er doch.
    Ich gebe neben Dummy allerdings immer noch Attrappe ohne technisches Innenleben an weil nämlich Dummys oft von Dummies ersteigert werden und das nicht checken!

  • Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
    Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..


    Das ist - wenn es wie vorliegend um zwei Privatpersonen geht schlichtweg falsch:

    Zitat

    § 312b BGB
    Fernabsatzverträge


    (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Mich würde auch intersieren warum die Auktion hier nicht zur Ansicht geben kannst.


    Und ich würde das Geld zurückzahlen.
    Der Käufer hat sich nicht ausgekannt und jeder weis das 60 euro viel Geld sind.
    Ich wäre da kulant..obwohl man eigentlich im Recht ist.


    Kommt auch natürlich auf den e-Mail verkehr etc an. freundlich unfreundlich etc etc

    Made in Bavaria

  • Jeeves


    Das Problem bei Ebay ist jedoch, dass man nicht erkennen kann, welcher Anbieter ein Unternehmen sind und wer Privatmann ist.


    Aus diesem Grund werden seit neustem Privatauktionen gesondert im Text markiert und darauf hingewiesen, dass der Artikel gebraucht ist und von Privat aus versteigert wird.


    Ausserdem halte ich es rechtlich für sehr fragwürdig - vorher nicht gesehene Ware - ohne jegliche Rechte zu erwerben. Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
    Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.


    Und die wären?


    Soweit ich weiß, ist ein E-Bayvertrag bindend. Wenn sich er Käufer nicht über die Ware informiert, ist er selber schuld.


    SunnyStar:
    Poste doch mal den Auktionslink, bzw. die Auktionsnummer.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Hallo,


    eigentlich könntest du den Artikel doch zurücknehmen und dem zweithöchsten Bieter anbieten, oder?
    Gab es da nicht mal so ein Feature bei Ebay?


    Grüße


    Marc

  • Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
    Hi, ist ja ne interessante Streitfrage :D.
    Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..

    Wie jeeves es auch schon richtig erkannt hat, geht es hier um ein Geschäft zwischen 2 Privatpersonen.
    Außerdem wurde dieser Zusatz in der Auktion angegeben:


    " Rechtlicher Hinweis:


    An dieser Stelle noch ein rechtlicher Hinweis: Bei meinen Auktionen handelt es sich ausschließlich um Privatverkäufe von Artikeln ohne Garantie und jegliche Gewährleistung meinerseits (Bedeutet Ausschluss des EU Gewährleistungsrecht vom 01.01.2002 zu dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit einem Gebot/Kauf erklärt sich der Bieter/Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden. "


    Ich kann deshalb keinen Link veröffentlichen, weil wenn ich unter
    "Mein Ebay" auf die Auktion klicke folgender Hinweis kommt:
    Auktion beendet ..... und der Text, der normalerweise kommt, wenn eine Auktion schon länger zurückliegt. Evtl. hat Ebay da was gemacht, was ich mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen kann. Die Auktion liegt ja erst 3 Wochen zurück.
    Aber wie gesagt, es war wirklich eine Miniauktion mit minimaler, aber ausreichender :rolleyes: Beschreibung, kein Bild usw.


    Alex.

  • Nein, soweit ich weiß, hätte das nur funktioniert, wenn ich vor Auktionsende das Gebot des Höchstbietenden gestrichen hätte.
    Dann hätte der zweithöchste Bieter den Zuschlag bekommen, bzw. die Ware ersteigert.
    Aber wie soll man sowas ahnen? :rolleyes: ;)


    Alex.

  • Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und eine interessante Seite gefunden: http://www.auktionen-faq.de


    Scheinbar stimmt es wirklich, dass Privatleute zu keiner Rücknahme verpflichtet sind.


    Natürlich sollte man sich als Privatmann zu erkennen geben, ansonsten könnte es hier Probleme geben.


    SunnyStar


    Gut, wenn du die Auktion so ausgeschrieben hast, dann scheint ja alles im Lot zu sein :D.


    Ich würde dir aber noch empfehlen mal im Ebay Forum zu fragen. Da gibt es bestimmt viele Leute, die schon ähnliche Fälle erlebt haben. Sicher ist halt sicher ;). Auch wenn das Ebay-Forum absoluter Müll ist :(.

  • SunnyStar
    Kannst du denn die Artikelnummer mal hier posten?


    Aber generell müsstest du eigentlich auf der sicheren Seite sein, schließlich ist man als Käufer vor der Auktion verpflichtet Unklarheiten und offene Fragen per Mail zu klären.

    Sind zwar keine Nutzungsbedingungen von ebay, aber gegen wieviele dieser "Regeln" hat dein Käufer wohl verstoßen? ;)

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