Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst (Schüler, Student, arbeitslos , usw.) gibt es beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung.

    ;) Ist bei mir alles nicht der Fall. Ich habe nur keine Rechtsschutzversicherung, weil ich gedacht habe, ich bräuchte einfach keine.
    Das war wohl falsch gedacht. ;)


    Alex.

  • Ausserdem stand ja nichtmal das Wort "Handy" drin. Hätte ja im Prinzip auch ein Dummy von nem Nokia Sat-Receiver sein können... :rolleyes:


    Mit der Kategorie kann man sich ja schließlich auch mal versehen. :D


    IMHO hast Du nichts zu befürchten, nur schade, dass es für Dummheit noch keine Strafe gibt.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Ich würde zwar auch sagen, dass du 100%ig im Recht bist, aber wenn man es jetzt ganz genau nimmt, ist Dummy nur ein umganssprachlicher Ausdruck für Austellungsstück und ist nur den etwas mehr mit Handys Vertrauten bekannt.
    Ich habe schon viele Auktionen gesehen, wo nicht Dummy, sondern Ausstellungsstück steht, und das ist, denke ich, der korrekte Begriff.
    Natürlich wäre es ungerecht, so pingelig zu argumentieren, aber das gibt m.E. eine rechtliche Angriffsmöglichkeit.
    Hättest du Ausstellungsstück geschrieben, wärst du wohl auf der ganz sicheren Seite.


    PS: Da du selbst sagst, dass 60€ zu viel für einen Dummy sind:
    Versuch dich doch einmal auf einen niedrigeren Betrag mit dem Bieter zu einigen, dann ersparst du dir den unnötigen Ärger.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Du bist im Recht, keine Frage.
    Doch das Risiko, daß du auf gerichtlichem Wege dennoch verlierst,
    weil der Richter keine Ahnung hat, besteht leider auch.
    Und dann kannst du wirklich (ohne Rechtschutz) mehr verlieren als gewinnen.


    Darum: Suche nach einem Kompromiss, gehe fair auf ihn zu.
    Ich würde mir Ebay Gebühren und 5 Euro zahlen lassen, und basta.
    Dann hast du keinen Verlust, eine kleine Entschädigung und vor allem: Keinen Streß.


    Wenn er auf deinen Kompromiß nicht eingeht, und es drauf ankommen läßt,
    hast du auf jeden Fall gute Karten, da du guten Willen gezeigt hast.

    Signatur ist so 2002.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich würde zwar auch sagen, dass du 100%ig im Recht bist, aber wenn man es jetzt ganz genau nimmt, ist Dummy nur ein umganssprachlicher Ausdruck für Austellungsstück [...]
    Ich habe schon viele Auktionen gesehen, wo nicht Dummy, sondern Ausstellungsstück steht, und das ist, denke ich, der korrekte Begriff.


    Hallo zusammen!


    Ich denke schon, daß der Begriff "Dummy" hier der einzig vollkommen richtige Begriff ist. "Dummy" bezeichnet ein nicht funktionsfähiges Replika eines Gerätes. Dieser Begriff ist in allen technischen Bereichen üblich - nicht nur im Mobilfunk.


    "Ausstellungsstück" ist jedoch die Bezeichnung für ein funktionsfähiges Gerät, das halt zu Austellungszwecken im Regal oder Schaufenster gestanden hat - aber funktionsfähig ist.


    Hätte SunnyStar in seiner Auktion nicht den Begriff "Dummy" sondern "Ausstellungsstück" benutzt, hätte er wohl jetzt noch größere Probleme.


    Viele Grüße!
    J

  • Rechtlich stehst du sicherlich nicht allzu schlecht da - an deiner Stelle würde ich dem Käufer dennoch das Geld abzüglich Versandkosten zurück überweisen.


    Auch wenn rechtlich kein Bedarf dazu besteht, biete ich dem Ebay-Käufer immer an, dass er das ersteigerte Zeugs auch zurücksenden kann, wenn er nicht zufrieden ist. Meiner Meinung nach gehört es zu einem guten Geschäft, wenn am Schluss beide Seiten zufrieden sind. Solange man selbst niemanden abzocken will, sollte dies eigentlich auch der Normalfall sein. Leider scheint für einen Grossteil der Ebay-Teilnehmer aber nicht mehr so ein hoher Anspruch zu gelten :(

  • Zitat

    Holen Sie sich so viele Informationen wie möglich über den Artikel. Lesen Sie die Artikelbeschreibung aufmerksam durch. Haben Sie alle Einzelheiten zu Versand, Versicherung, Zahlungsoptionen usw. verstanden? Vermutungen sind immer eine unsichere Informationsgrundlage.


    [...]


    Stellen Sie dem Verkäufer Fragen. Falls Sie Fragen haben oder sich über irgendeinen Punkt im Zusammenhang mit dem Artikel nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Verkäufer. Klicken Sie auf der Artikelseite auf dessen Mitgliedsnamen oder auf den Link „Frage an den Verkäufer“. Häufig gestellte Fragen sind z.B. „Kann ich den Artikel zurückgeben?“ oder „Wie wird der Artikel verschickt?“
    Quelle: eBay Checkliste für Käufer


    Zitat

    dummy = Attrappe
    Quelle: dict.leo.org


    Dies in Verbindung mit möglichst einem Ausdruck der Auktion sollte reichen. Dass ein Richter trotzdem gegen dich entscheiden kann wurde ja schon erwähnt...

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Ich gebe Justin da vollkommen recht...


    Zitat

    Auszug aus dem Duden:
    Dum|my['dami], der, auch (für Attrappe, Probeband: ) das; -s, -s <engl.> (Puppe für Unfalltests; Attrappe Probeband zu Werbezwecken)


    So gesehen müsstest du eigentlich keine Probleme bekommen, im Zweifelsfall würde ich den Käufer mal fragen ob er überhaupt der dt. Sprache mächtig ist... ;) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Leider kann ich keinen Link liefern.


    Warum eigenlich nicht? Da du schreibst, dass der Deal erst vor kurzem war müsste unter "Mein Ebay" doch noch die Auktion verfügbar sein, oder?


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Hi, ist ja ne interessante Streitfrage :D.
    Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..

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