Hallo,
ich habe ein kleines Problem.
Vor kurzem habe ich über Ebay einen Handy Dummy von Nokia versteigert.
Meine Artikelbeschreibung sah ungefähr so aus:
"Verkaufe original Nokia ....... Dummy."
Mehr nicht.
Tja, was soll ich sagen. Der Dummy ging für ca. 60 Euro weg.
Nach der Lieferung beschwerte sich der Verkäufer, daß er kein "echtes" Handy bekommen hat.
Ich teilte ihm mit, daß in der Artikelbeschreibung eindeutig "Dummy" angegeben war.
Wir schrieben ein paar Emails hin und her und heute bekomme ich einen Brief von seinem Rechtsanwalt.
Ich soll bis zu einem bestimmten Termin, den Betrag wieder zurücküberweisen.
Bitte, ich will hier keine Diskussion anfangen, ob 60 Euro für einen Dummy zuviel ist. Das weiß ich selber. Was kann ich aber dafür, wenn derjenige soviel bietet. Natürlich hätte er mich jederzeit via Email fragen können, was ein Dummy ist, wenn er das nicht gewusst hätte. Natürlich hätte ich ihm gerne Auskunkft gegeben. Dies hat er aber leider nicht gemacht. Bin ich verpflichtet, ab einem bestimmten Wert, den Höchstbietenden anzumailen, ob er auch sicher weiß, daß es sich nur um einen Dummy handelt? Ich denke nicht, oder?
Problem ist, momentan habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Glaubt ihr, es wäre sinnvoll, daß ich diesem besagten Rechtsanwalt einen kurzen Brief schreibe, in dem ich ihm klar mache, daß der Zusatz "Dummy" in der Artikelleiste, sowie in der Artikelbeschreibung angegeben war ?
Danke für Eure Mithilfe !
Alex.
PS: @Mod's
Wäre nett, wenn Ihr diesen Thread nicht in den Ebay Problem Thread verschieben würdet. Dort würde er nämlich wahrscheinlich untergehen. Danke !