Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem.


    Vor kurzem habe ich über Ebay einen Handy Dummy von Nokia versteigert.


    Meine Artikelbeschreibung sah ungefähr so aus:


    "Verkaufe original Nokia ....... Dummy."


    Mehr nicht.


    Tja, was soll ich sagen. Der Dummy ging für ca. 60 Euro weg.


    Nach der Lieferung beschwerte sich der Verkäufer, daß er kein "echtes" Handy bekommen hat.
    Ich teilte ihm mit, daß in der Artikelbeschreibung eindeutig "Dummy" angegeben war.
    Wir schrieben ein paar Emails hin und her und heute bekomme ich einen Brief von seinem Rechtsanwalt.
    Ich soll bis zu einem bestimmten Termin, den Betrag wieder zurücküberweisen.


    Bitte, ich will hier keine Diskussion anfangen, ob 60 Euro für einen Dummy zuviel ist. Das weiß ich selber. Was kann ich aber dafür, wenn derjenige soviel bietet. Natürlich hätte er mich jederzeit via Email fragen können, was ein Dummy ist, wenn er das nicht gewusst hätte. Natürlich hätte ich ihm gerne Auskunkft gegeben. Dies hat er aber leider nicht gemacht. Bin ich verpflichtet, ab einem bestimmten Wert, den Höchstbietenden anzumailen, ob er auch sicher weiß, daß es sich nur um einen Dummy handelt? Ich denke nicht, oder?


    Problem ist, momentan habe ich keine Rechtsschutzversicherung.


    Glaubt ihr, es wäre sinnvoll, daß ich diesem besagten Rechtsanwalt einen kurzen Brief schreibe, in dem ich ihm klar mache, daß der Zusatz "Dummy" in der Artikelleiste, sowie in der Artikelbeschreibung angegeben war ?


    Danke für Eure Mithilfe !


    Alex.



    PS: @Mod's
    Wäre nett, wenn Ihr diesen Thread nicht in den Ebay Problem Thread verschieben würdet. Dort würde er nämlich wahrscheinlich untergehen. Danke !

  • Hallo.


    Hast Du einen Link zur Auktion?
    Dann können wir uns besser ein Bild davon machen.


    Wenn wirklich "Dummy" in der Überschrift steht, würde ich die Seite ausdrucken und dem Anwalt schicken.
    IMHO ist damit doch alles gesagt.


    Aber wie gesagt, müsste man sich die Auktion mal ansehen...


    Grüße SpeedTriple

  • Leider kann ich keinen Link liefern.


    Aber es sah so aus:


    Artikelleiste: Original Nokia Dummy
    Artikelbeschreibung: Original Nokia Dummy, neu


    Mehr war es einfach nicht.


    Alex.

  • Hei Alex!


    Ich würde auch nochmal die Auktion genau überprüfen und wenn die wirklich "idiotensicher" formuliert ist, dann ist der Käufer selber schuld. Sollte jedoch nur kurz der Eindruck entstehen, das Du "Dummy" klein geschrieben, oder irgendwo eingerückt hast, dann setz Dich ncohmal mit dem Käufer in Verbindung. Nett wäre zu wissen, um welches Modell es sich handelt :)


    -Andi-


    EDIT(H) :D:


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar


    Artikelleiste: Original Nokia Dummy
    Artikelbeschreibung: Original Nokia Dummy, neu


    Dies ist IMHO idiotensicher. Du dürfstest im Recht sein, da kann der Anwalt schreiben was er will. Welcher Dummy war´s denn?

    Signatur:
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  • Wie gesagt, es wurde einfach nur "Nokia.....Dummy" angegeben.


    Das Wort Dummy wurde weder kleiner geschrieben, noch irgendwie eingerückt.
    Sich nochmals mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, hat keinen Sinn.


    Ich habe versucht, ihm in insgesamt 8 Emails klarzumachen, daß es sich um einen Dummy handelt und dies auch klar angegeben war.


    Es handelt sich um ein Modell aus der 34er/35er Reihe.


    Das Problem ist, nach Ablauf der mir gesetzten Zahlungsfrist wird zu 99% Klage eingereicht. Da stehe ich ohne Rechtsschutzversicherung nicht gut da.
    Und wer weiß, welcher Richter solch eine Sache letzendlich entscheidet. Wahrscheinlich weiß der dann auch nicht was ein "Dummy" ist.
    :rolleyes:


    Alex.

  • wenn du recht hast brauchst du keinen Rechtschutz. Deinen Anwalt muss dann die Gegenpartei bezahlen. Ich würd aber auf jedenfall die Auktion raussuchen und ausdrucken und damit zu deinem Rechtsanwalt. Damit sollte das Problem dann gegessen sein.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Ich würd aber auf jedenfall die Auktion raussuchen und ausdrucken und damit zu deinem Rechtsanwalt.

    Hmm, du weißt schon was da auf mich zukommen würde, wenn die Sache gegen mich entschieden würde.
    Artikelpreis, Verhandlungskosten usw usw...


    Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    wenn du recht hast brauchst du keinen Rechtschutz

    Genau um das geht es ja. Bin ich wirklich 100 %ig im Recht. Wie wird ein Richter entscheiden? Ist "Dummy" alleine nur ungenügend für eine Artikelbeschreibung? Muß man wissen was ein Dummy ist? Fragen über Fragen :rolleyes:


    Alex.

  • Klar reicht das wenns wirklich in der Überschrift und in der Beschreibung stand. Man kann ja auch kein Elektronenmikroskop (nur mal als Beispiel) zurückgeben nur weil man dachte das wär was anderes.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Auf See und vor Gericht bist Din Gottes Hand, daher wird Dir niemand beantworten können wie der Richter entscheiden würde.
    Der eine machts so der andere so...
    Ist er "Kundenfreundlich" nimmt er den Horizont des Käufers -der konnte das mit Dummy nicht wissen_
    ist er Verkäufer freundlich nimmt er Deinen Horizont...


    Wahrscheinlich hat er eh schon schlecht Laune weil er sich wg. 60€ um so einen Mist kümmern muss.
    Kein Wunder das die Justiz total überlastet ist, und es daher ewig dauert bis man eine Entscheidung hat.


    Also wenn Du sicher sein willst gib das Geld zurcük und Du hast Ruhe.


    Gruß
    CH

  • Lies doch mal die AGB und anderen Sachen von ebay durch. Ich glaube, irgendwo stand da was, daß sich der Käufer bei Unklarheiten vor einer Gebotsabgabe beim Verkäufer melden soll.


    Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst (Schüler, Student, arbeitslos , usw.) gibt es beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung. Oder die geben dir nen Beratungsschein, mit dem du dann zum Anwalt gehst.

    Let the young fight the wars.

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