Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Was soll denn dieses Sprichwort hier? Kann ich ab jetzt auch bei allem was ich will mitsteigern und dann sagen "Tut mir leid, das hab ich nicht gewußt." Nene, so läuft das hier nicht ab.


    Übrigens gibt's hier nen Edit-Button.


    So wie ich das sehe ist Sunnystar komplett im recht. Wer zu demm zum lesen ist muß Lehrgeld bezahlen, so einfach ist das!


    Dass er im Recht ist, bezweifel ich gar nicht. Aber sofern es wegen dieser Alberei wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte, wird der Richter wahrscheinlich auf einen Vergleich hinausgehen, sodass Dummy wieder gg. Geld getauscht wird. So wie man es eben normalerweise (hab ich zu hohe Ansprüche dabei? :eek: ) auch machen würde. :rolleyes:


    Und:
    danke für den Edit-Hinweis, aber wenn ich auf 2 verschiedene Postings antworte, erlaube ich mir, auch weitere 2 Postings zu schreiben. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Dass er im Recht ist, bezweifel ich gar nicht. Aber sofern es wegen dieser Alberei wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte, wird der Richter wahrscheinlich auf einen Vergleich hinausgehen, sodass Dummy wieder gg. Geld getauscht wird. So wie man es eben normalerweise (hab ich zu hohe Ansprüche dabei? :eek: ) auch machen würde. :rolleyes:


    Du hast natürlich vollkommen recht!
    Genau wie die "Gegenpartie"!
    Aber:
    Meinst du echt, die ziehen daß durch?? Da war doch erst letztens was, von wegen "ich hole meine großße Rechtsanwalt...!" Und? Außer Spesen nichts gewesen!


    Edit:
    Und außerdem:

    Zitat

    Original geschrieben von phoneman
    Falls die Klage nicht gleich abgewiesen wird. Selbst bei Gericht hat eigentlich was besseres zu tun (zumindest machmal)... :D


    SunnyStar:
    Setz dich doch einfach mal mit dem RA in Verbindung!? Sprich mal mit ihm, vielleicht gibts es ja noch einen Gesichtspunkt, den wir erstens nicht berücksichtigt haben, und der dich zweitens doch zu Umtausch "zwingen" würde!? Dann (wär mir glaub auch zu blöd, wenn ich auch die "Selber Schuld"-Mentalität verstehen kann) kannst ihm ja immer noch vorschlagen, auf einen "vernünftigeren" Preis runter zu gehen, bzw. Artikel gg Geld umzutauschen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", wie es immer so schön heißt.


    "Dummy" Grüße
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Dass er im Recht ist, bezweifel ich gar nicht. Aber sofern es wegen dieser Alberei wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte, wird der Richter wahrscheinlich auf einen Vergleich hinausgehen, sodass Dummy wieder gg. Geld getauscht wird. So wie man es eben normalerweise (hab ich zu hohe Ansprüche dabei? :eek: ) auch machen würde. :rolleyes:


    Sehe ich genau so!

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Was ist für Dich fair ?!? Die Auktion lief absolut fair ab. Wenn der gute Mann nicht weiß, was ein Dummy ist, hätte er mich nur fragen brauchen.


    Moooment: Eine Sache wird hier vergessen:
    Du sagst ja, dass er die 60€ überwiesen hat und du ihm dann den Dummy geschickt hast.
    Du wusstest doch aber schon direkt nach der Auktion, dass 60€ zu viel für einen Dummy sind. Fair wäre es dann meiner Meinung nach gewesen, ihn vor der Überweisung zu fragen, ob er weiß, worauf er geboten hat. Denn dass er dies nicht wusste, dürfte dir klar gewesen sein. Also hast du ihn bewusst die 60€ zahlen lassen - was zwar dein Recht war, aber sicherlich nicht fair.


    Hier war jemand aber noch dümmer...


    Da stand sowohl "Dummy", als auch "Ausstellungsstück".
    M.E. bedeutet aber Ausstellungsstück schon dasselbe wie Dummy. Und mal ehrlich, klingt Dummy nach einem seriösen Begriff? Doch eher nach einem anglizisierten, umgangssprachlichen Begriff. Und für diesen muss es auch ein deutsches Pendant (oh, noch ein eingedeutschter Begriff ;)) geben, nämlich Ausstellungsstück.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Sehe ich genau so!


    Moooment: Eine Sache wird hier vergessen:
    Du sagst ja, dass er die 60€ überwiesen hat und du ihm dann den Dummy geschickt hast.
    Du wusstest doch aber schon direkt nach der Auktion, dass 60€ zu viel für einen Dummy sind. Fair wäre es dann meiner Meinung nach gewesen, ihn vor der Überweisung zu fragen, ob er weiß, worauf er geboten hat. Denn dass er dies nicht wusste, dürfte dir klar gewesen sein. Also hast du ihn bewusst die 60€ zahlen lassen - was zwar dein Recht war, aber sicherlich nicht fair.

    Moooment: Wie oft gehen bei Ebay Artikel über dem normalen Preis weg? Bei ebay werden teilweise horrende Preise erzielt, die weit über dem Ladenpreis liegen. Außerdem: Bin ich verpflichtet, ihm klar zu machen, wie dumm er ist und 60 € auf einen Dummy bietet? Ich glaube nicht ! Meinst Du im Geschäftsleben, außerhalb von Ebay geht es fair zu?
    Da irrst Du Dich aber gewaltig. Das einzige was zählt ist das Geld und sonst nichts.


    In diesem Sinne


    Alex.

  • @ Sunnystar




    schreib dem Anwalt mal eben nen kleinen Brief, leg eine Kopie der Auktion bei.


    Er möchte seinem Mandanten doch bitte nahe legen sich wegen akutem Schwachsinn einweisen zu lassen.;):D *scherznichtschreiben* :D



    Hier greift wirklich nicht "Der klügere gibt nach" warum auch ?

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Hi,


    wenn jemand so dumm ist warum nicht zahlen lassen? Die Leute müssen es endlich lernen, dass sie erst lesen bevor sie was kaufen. Um so öfter das passiert, um so eher werden sie es lernen.


    MfG, Snem.

  • Habe ich auch nie behauptet.
    Wollte nur klarstellen, dass dies IMHO keinen ganz fairen Ablauf darstellt.
    Denn das hattest du behauptet.
    Du bist ihm nicht dazu verpflichtet, und wie schon sagte, bist du sicher im Recht.


    Dass bei ebay Artikel schon mal über dem normalen Preis verkauft werden, ist aber etwas anderes.
    Denn hier liegt doch ganz klar eine Verwechslung seitens des Käufers vor (auch wenn sie auf dessen Dummheit beruht), während bei den anderen über Wert verkauften Artikeln der hohe Preis durch die Bietsucht, bzw. durch Eifer im Gefecht zu Stande kommt, nicht durch Verwechslungen.


    Ich wollte dich aber nicht angreifen, falls du dich angegriffen fühlen solltest (scheint mir so).

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Also vor Gericht wollte ich es nicht kommen lassen.


    Ich würde zunächst mal Kaontakt mit dem Käufer aufnehmen und mich um einen Kompromiss bemühen.


    Ein Richter könnte es auch so auslegen, dass der Käufer eine Willenserklärung unter einer falschen Voraussetzung getroffen hat und das in der Auktionsbeschreibung mehr hätte stehen sollen. Gerade vielleicht bei Richtern, die technisch nicht so bewandert sind.
    Klar, wenn du eine Privatperson bist, bist du nicht so leicht zu belangen, aber wenn der Richter das ganze etwas moralischer sieht könnte es Probleme geben.


    Du kannst ja mal noch eine 8850 Auktion raussuchen und so zeigen, dass halt manchmal für Nokia Dummies sehr hohe Preise bezahlt werden. ;)

  • Moin,


    ein Problem könnte es imho mit der Kategorie geben.


    Wenn das Teil unter "Nokia-Handys" eingestellt ist, so kann der Käufer auch ein Handy erwarten.


    Das ist ja ungefähr das gleiche Problem wie die oftmals versteigerten leeren Verpackungen: unter "Zubehör" ist's o.k., aber unter "Handys" sehen viele Richter das als Täuschung.


    Gruß
    db

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