Herstellergarantie wenn Händler pleite??

  • Wieso muss denn der Defekt von Anfang an da sein?
    Die Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit innerhalb dieser 24 Monate.
    Bei meinem alten PC war mal nach ca. 18 Monaten die Festplatte plötzlich kaputt, Techniker kam und tauchte sie aus, Unterschrift, fertig! Und die ging am Anfang ja auch.


    Ich selbst bin in der Uhrenbranche tätig und wenn da ein Kunde nach 15 oder auch 23 Monaten kommt und die Uhr funktioniert nicht mehr, auch mit voller Batterie, dann wird das Ding eingeschickt, und kommt nach ca. 2 Wochen repariert oder ersetzt zurück, ohne Kosten für den Kunden.


    Natürlich gibt es auch den "Bereich" der Selbstverschuldung durch "unsachgemäße" Handhabung. Da hast du völlig Recht, dass du da nach 6 Monaten beweisen musst, alles ordentlich behandelt zu haben.
    Dann kommt es natürlich auch auf den Hersteller an, wie kulant er da ist. Bei vielen Defekten sieht der Techniker aber auch, was mit dem Gerät gemacht wurde.

  • ksweet: Du kennst den rechtlichen und definitorischen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht, das ist Dein Verständnisproblem. ;)


    Gewärleistung ist _nicht_ gleich Garantie.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
      ksweet: Du kennst den rechtlichen und definitorischen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht, das ist Dein Verständnisproblem. ;)


    Gewärleistung ist _nicht_ gleich Garantie.


    Schlimmer noch, es gibt keine "die GARANTIE" mehr. Früher war der Begriff der Garantie gesetzlich geregelt. Nahm jemand dsa Wort Garantie in den Mund, wusste jeder was gemeint ist.


    Heute kann sich jeder seine eigene Garantie basteln, also was muss geschehen, damit ein Garantiefall vorliegt, welche Rechte hat der Kunde daraus und wie muss sich der Kunde verhalten, um diese Rechte anzumelden.


    Auch das ist ein Garantie-Versprechen:
    Ich garantiere jedem jedem Kunden, bei dem eine Sache mangelhaft geliefert wurde, die Übersendung einer Packung Taschentücher. Zur Anmeldung der Garantie hat der Kunde die defekte Ware in unserer Niederlassung in NewYork zur Besichtigung vorzulegen, die Übergabe der Taschentücher erfolgt in unserem Werk im Outland Australiens. Reisekosten werden nicht erstattet.


    Ach ja, Garanteilaufzeit: lebenslänglich, macht sich gut in der Werbung.


    Ach und noch was: Selbstverständlich kann ein Hersteller ein Garantie-Versprechen abgeben, dass genau der gesetzlichen Gewährleistung entspricht. Also den selben "Zeitpunkt der Übergabe" als notwendigen Schadenseintritt.


    Orlet

  • orlet: Was du da schreibst ist schlicht falsch.
    Es gab auch vor der Schuldrechtsreform keine gesetzlich geregelte Garantie von der du sprichst, sondern es verhielt sich so, genau wie DaFunk schreibt, dass es auch nur eine Gewährleistung gab. Die Gewährleistungszeit allerdings nur 6 Monate bestand, anstatt wie jetzt 24 Monate, und das in diesen 6 Monaten auch keine Beweislastumkehr für den Verbraucher stattfand, sondern dass der anfängliche Mangel dem Händler nachgewiesen werden muss.


    Insofern hat die Schuldrechtsreform wirklich einen enorme Verbesserung der Verbraucherrechte bewirkt!


    Eine etwaige Garantie war auch vor dem 01.01.2002 wenn dann immer nur vertraglich durch den Hersteller oder evtl. durch den Händler zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung gegeben. Und dieses Garantieversprechen war und ist immer nur ein freiwilliger Service. Niemand ist verpflichtet ein solches beim Kauf abzugeben.



    gruss,
    altobelli

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