Herstellergarantie wenn Händler pleite??

  • Hallo zusammne,


    ich hoffe ihr könnt mir ein Wenig weiterhelfen. Ich habe einen Denon AVR-1801 Digital-Receiver. Das gute Stück ist nun defekt. Es wurde am 22.01.2002 von einem kleinen Händler hier im Ort gekauft, Rechnung vorhanden, also auch noch Garantie drauf. Diesen Händler gibt es nun schon über ein halbes Jahr nicht mehr. Deshalb habe ich bei Denon angerufen, die haben mir erklärt, es gäbe keine Servicepoints bei Denon, Garantie wird über den Händler abgewickelt, wo man das Gerät gekauft hat. Diesen gibt es jetzt ja nicht mehr. Darauf meinte der "nette" Herr nur: Tja, da haben Sie wohl Pech gehabt!! Das kann ja wohl nicht sein!? Ist es nicht so, daß man 24 Monate "Herstellergarantie" hat, oder irre ich mich da?? Vielleicht hat ja jemand eine guten Rat.


    Danke schonmal...

  • wenn es Herstellergarantie hat, dann muss das der Hersteller machen. Schlicht und einfach, wenn diese Garantie vorsieht, dass es nur über Händler geht wirst du einen anderen Denon-Händler bemühen müssen.


    Kundenfreundlich ist das, gerade in deinem Fall, jedenfalls nicht. Denon gilt ja auch nicht gerade als Billig-Marke

    Viele Grüße
    Martin

  • Heute kommt es aber auch gleich wieder richtig dicke mit diesen Themen:D


    Auch hier empfehle ich zunächst einmal die Benutzung der Suchfunktion nach Wörtern wie "Garantie" "Gewährleistung" etc.


    Denn ja Du irrst da es gibt keine gesetzliche 24 monatige Herstellergarantie da ist ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.


    Sofern Du keine ausdrückliche Garantie hast sondern nur die normale Gewährleistung hast Du eh ein Problem:


    Gesetzlich geregelt ist wie angesprochen die Gewährleistung also das was jeder Händler auf Neugeräte gewähren muss.


    Diese ist allerdings nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf so auszulegen das der Sachmangel welche aufgetreten ist schon bei der Übergabe vorlag.


    Nach Ablauf dieser Zeit also den restlichen 18 Monaten der Gewährleistung musst Du dem Händler (bzw. Hersteller) beweisen das der Fehler schon von Anfang an vorlag.
    Ja das ist schwierig und ohne Gutachter kaum zu machen aber es ist so.


    Die gesetzliche Gewährleistung ist nämlich nicht wie der verbreitete Irrglaube ist, das das Gerät auch 24 Monate funktionieren muss bzw. das in dieser Zeit kein Defekt auftritt.
    Es regelt lediglich das das Gerät im Zeitpunkt der Übergabe frei von Fehlern (Sachmängeln) ist und dies ist auf verschiedene Wege innerhalb von 24 Monaten zu überprüfen.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Heute kommt es aber auch gleich wieder richtig dicke mit diesen Themen:D


    Naja dann hast du ja gut zu tun und kannst deinen Postingzähler nach oben schrauben! ;) :D


    *SCNR*


    Gruß,
    Sebi

  • Immerhin hat er das mit einem umfangreichen und alles erklärenden Posting getan und nicht mit einem Einzeiler... :rolleyes: ;)


    Chevignon:


    Zusätzlich zu den Ausführungen bzgl. der gesetzl. Gewährleistung noch Folgendes zur Herstellergarantie: Diese ist grundsätzlich freiwillig und kann sowohl hinsichtlich Dauer als auch Leistungsumfang vollständig vom Hersteller selbst definiert werden. Viele Hersteller geben nur eine einjährige Garantie, die in Deinem Fall dann ja eh schon abgelaufen wäre. Sollte sich Dein Gerät noch in der Garantie befinden, dann würde ich mir allerdings mal die Garantiebedingungen, die ja beigelegen haben sollten, genauer anschauen und prüfen, ob dort wirklich die Einschränkung gemacht wird, daß Garantie nur über den Händler, bei dem es gekauft wurde, abgewickelt werden kann. Dies halte ich eigentlich für wenig wahrscheinlich, denn Reparaturen auf Basis der Herstellergarantie macht der Hersteller ja grundsätzlich selbst. D.h. das Gerät muß sowieso auf irgendeine Art und Weise zu ihm geschickt werden. Zwar ist es denkbar, daß ein Hersteller bestimmte Händler autorisiert, daß sie in ihrem Auftrag Garantiereparaturen durchführen dürfen (wie beim SP-Konzept bei Handyherstellern), allerdings kann ich mein Gerät ja auch im Mediamarkt gekauft haben, der mit Sicherheit keine Reparaturen durchführt. Solche "SPs" müssten dann also selbstverständlich allen Kunden offenstehen.


    Kurz gesagt: Auch wenn die Garantieregelungen frei ausgelegt werden dürfen, so geht die Freiheit keinesfalls so weit, daß bestimmte Käufer von vornherein ausgeschlossen werden, weil sie ihr Gerät nicht bei einem Händler gekauft haben, der später auch für Garantiereparaturen zuständig ist. Die Herstellergarantie ist in solchen Fällen, wo ein Händler pleite geht, eigentlich immer genau die Rettung, die einem noch bleibt. Das von Dir Geschilderte ist, wenn tatsächlich noch Garantie besteht, so nicht hinnehmbar.


    edit:


    Schau mal hier: Demzufolge ist auf Dein Gerät eine 2jährige Herstellergarantie. Ich würde einfach mal direkt bei einem der dort genannten SPs (vorzugsweise einer in Deiner Nähe ;) ) anrufen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hallo Chevignon !!


    Ich habe einige Jahre in einem Hifi-Fachhandel gearbeitet habe auch Denon-Geräte verkauft und serviciert.
    Denon bietet 2 Jahre Herstellergarantie !! Und wenn es den Händler nicht mehr gibt, sollen sie dir einfach eine Adresse geben wo du dein Gerät hinschicken kannst. Die maximalen Kosten, die dir dafür anfallen DÜRFEN sind für das Porto fürs Hinschicken. Das Retourporto MUSS Denon übernehmen ! Bei uns in Ö gibt es außerdem einige Vertragswerkstätten von Denon die die Garantieleitung übernehmen. Täte mich sehr wundern, wenn das in D anders wäre. Probier's am besten noch mal bei der Hotline.



    mfg Hermann

    blessed are those who expect nothing for they shall not be dissapointed

  • Danke vor Allem @ BB007...
    Habe eine Händler auf deiner Liste angerufen, der in meiner Nähe ist und voilá - jeder Denon der das Werk verläßt wird registriert, an welchen Händler er rausgegangen ist bzw. welcher Außendienstler ihn ursprünglich wohin verkauft hat. Der gute Mann hat kurz in der Datenbank nachgeschaut, da war mein Gerät, Garantie über Denon (wirklich 24 Monate Herstellergarantie), Montag wird er hingebracht und das wars. Ich ärgere mich nur über den blöden "Service"-Typen bei Denon, der soll doch lieber was machen, wovon er Ahnung hat. Danke an Alle für eure Antworten!!!

  • Keine Ursache. Die Liste ist allerdings nicht meine, habe sie auch nur ergoogelt... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Auf meinem Digitalen Videorecorder von Schneider war auch noch Garantie als der kaputt war. Da der Hersteller allerdings Insolvenz angemeldet hatte musste ich den kostenpflichtig reparieren lassen.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

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