Herstellergarantie wenn Händler pleite??

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Auf meinem Digitalen Videorecorder von Schneider war auch noch Garantie als der kaputt war. Da der Hersteller allerdings Insolvenz angemeldet hatte musste ich den kostenpflichtig reparieren lassen.

    Das ist aber logisch.


    Wenn der Garantiegeber insolvent ist, kann er keine Garantie leisten ;).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • ja aber ist das nicht dasselbe wie Chevignon geschrieben hatte? Bei Schneider gabs ja die Firma noch nur das sie halt insolvent waren.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Bei Chevi war der Händler Pleite bei dem er das Gerät gekauft hat der Hersteller aber Denon ist noch im Geschäft.


    Wenn ich das richtig verstanden habe ist in Deinem Fall der Hersteller und nicht der Händler insolvent gewesen.
    Inzolvenz ist ja nichts anderes als der Fingerzeig: "Ich kann nicht mehr."


    Nachdem die Insolvenz eingereicht ist kannst Du noch einen gewissen Zeitraum über Deine offenen Forderungen (in Deinem Fall die Garantieleistung) anmelden und einfordern.


    Diese werden dann aber von allen Gläubigern in einen Topf geworfen und als Ouote aus dem befriedigt was der Insolvenzverwalter noch aus dem Unternehmen herausbekommen hat.


    Naja und ich kann Dir versprechen bei Forderungen die nicht in min. fünfstelliger Höhe angemeldet werden gibt es durch die Quote keine 2,5 € mehr.



    Daher hättest Du rein rechtlich noch einen Anspruch gehabt aber faktisch nichts bekommen


    Gruß
    CH

  • ach so, klarer Fall von :apaul: und :gpaul:

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Die Händlergewährleistung ist wohl schon abgelaufen?


    Meine Großeltern haben vor ca. 1 Jahr einen Schneider-TV bei Quelle gekauft. Der hat jetzt ein Problem, und nun schickt Quelle im Rahmen seiner Gewährleistung einen Techniker vorbei, der repariert.


    Ja, ich weiß, eigentlich hat man bei den 2 Jahren Händlergewährleistung das Problem, daß man nach einem halben Jahr als Kunde nachweisen muß, daß der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Aber fragen kostet ja nix. Viele Händler wissen das auch gar nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nur mal so eine Frage am Rande (lieber Thread hochholen als neuen aufmachen, oder?)


    Wofür wurde eigentlich bei der Schuldrechtsreform 2001 die Gewährleistung von 12 auf 24 Monaten aufgebessert?
    Ich meine, das einzige, was einem was bringt ist doch im Normalfall die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate.
    Und ob es nach den 6 Monaten dann nur 6 oder 18 oder meinetwegen auch 180 Monate Gewährlesitung gibt ist doch irrelevant... bei welchem praktischen Beispiel könnte man einem Händler denn beweisen, das der Fehler von Anfang an bestand? Zumindestens im Elektronikbereich ist es doch sehr eindeutig, denn die meisten Sachen werden ja erstmal eine zeitlang funktionieren, ergo kann ein späterer Defekt nicht von Anfang an exisitiert haben...

  • Naja, erstens gab es früher keine Schuldrechtsgewährleistung. Und solltest Du die alte Garantie meinen, so muss ich Dich enttäuschen, die war nur 6 Monate.


    Nur war es in der guten alten Zeit so, dass die Industrie und der Kunde Garantiefristen als "Dienstleistung" zu würdigen wussten, was zu der verbreiteten Jahres-Garantie führte.


    Die 24-Monatsfrist der heutigen Zeit ist reine Augenwischerei von Politikern, die gerne wiedergewählt werden wollten. Den Stress, dem Kunden diesen Beschiss zu erklären, haben andere, die dafür auch noch angemotzt werden.


    Orlet

  • Genau genommen bringt die Änderung sehr viel.
    Es gab schon eine gesetzliche Gewährleistung. Diese betrug 6 Monate, wobei aber von Anfang an die Beweislast bei Kunden lag.


    Jetzt hat man erst einmal die 6 Monate mit Beweislastumkehr, danach nochmals 18 Monate mit der alten Beweislastregelung.
    Und zeigt mir mal den Händler, der große Probleme macht, wenn man mit einem defekten Gerät kommt. Gerade in der Beziehung bin ich häufig überrascht worden.


    Gruß
    Chris

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  • Was ist denn da Augenwischerei???


    Wenn mir früher ein Gerät (ohne Selbstverschulden) nach 20 Monaten kaputt ging musste ich die Reparatur aus eigener Kasse zahlen. Jetzt wird mir das kostenlos repariert, bzw. wenn irreparabel ausgetauscht. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von ksweet
    Was ist denn da Augenwischerei???


    Wenn mir früher ein Gerät (ohne Selbstverschulden) nach 20 Monaten kaputt ging musste ich die Reparatur aus eigener Kasse zahlen. Jetzt wird mir das kostenlos repariert, bzw. wenn irreparabel ausgetauscht. :confused:


    Falsch!


    Nach 20 Monaten mußt DU dem Händler beweisen, dass der Fehler schon BEIM KAUF vorhanden war. Die Gewährleistung bezieht sich nämlich immer nur auf solche Fehler und nicht auf die, die erst nach x Monaten auftreten.


    Ich habe neulich versucht, bei Mindfactory ein 15 Monate altes defektes Lautsprecherpaar zu reklamieren. Die Boxen kamen unbearbeitet zurück -> Ablehnung der Gewährleistung. Wenn ich Beweise hätte, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war, sollte mich wieder melden...

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