ZitatOriginal geschrieben von equinox
... und das dann als Beweismittel vor Gericht benutzen willst, klappt das nicht, da es nach deutschem Recht untersagt ist. Ungenehmigte Abhöraktionen und daraus resultierende Beweismittel sind nichtig und wird nicht zugelassen.
Sorry, Chris, aber das ist Schwachsinn.
Erstens handelt es sich dabei um keine "Abhöraktion", zum zweiten ist es nur verboten, Telefongespräche mitzuschneiden, wenn der Gesprächspartner *nicht* sein Einverständnis dazu gibt. Weist Du jemanden explizit darauf hin und er stimmt zu, ist alles okay und wird auch vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
Cheers,
OlliD