Ich habe vor kurzem einen Mobilfunkvertrag unterschrieben, der mir jetzt mit der Begründung verweigert wurde, dass die im Vertrag angegebene Anschrift nicht mit der in meinem Personalausweis geführten Adresse übereinstimmt. Im PA steht mein Erstwohnsitz, mein Mobiltelefon möchte ich aber an meinem beruflich genutzten Zweitwohnsitz führen.
Ist es üblich, dass ein Vertrag nur auf den Hauptwohnsitz laufen kann? Ich bin bei beiden Wohnsitzen behördlich gemeldet, beide Adressen sind dem Anbieter bekannt.