Urlaubsanspruch bei auslaufendem Arbeitsvertrag

  • das mit dem Link ist halt ein bisschen blöd..


    wenn du auf den Link klickst wird nicht alles kopiert.. Also bitte händisch cutten und pasten , sonst gehts nicht... sorry


    Übrigens hier nochmal der Text


    hier steht doch eindeutig, dass ich nach 6-Monatiger wartezeit vollen Anspruch habe... warum liest du hier was anderes?



    Edit:
    Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
    CM

  • Da steht nix anderes, als das Du nach 6 Monaten erstmal ueberhaupt rechtlichen Anspruch auf Urlaub hast.
    Das mit den 1/12 ist schon richtig so, mal sehen, ich kann Dir auch uebermorgen (morgen hab ich den ganzen Tag Kundentermine...) gerne die entsprechende Passage ausm Bundesurlaubsgesetz raussuchen.


    Bei vielen Firmen isses auch üblich, dass Du nur soviel Urlaub bekommst, wie Du auch hast, also nix mit im Februar 6 Wochen in Urlaub fahren!


    Ausserdem, das die Arbeitgeber am laengeren Hebel sitzen, halt ich jetzt mal fuern Geruecht! Unsere Gesetzgebung gibt naemlich im zweifelsfalle immer dem Arbeitnehmer Recht.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • ITSE
    Weil es um die Wartezeit geht. Du hast nach einem halben Jahr anspruch Urlaub zu bekommen. Darunter steht dann wieviel, bzw. wie man die Anzahl der Tage herausbekommt. Für jeden vollen Monat des Jahres 1/12. Nur für leute die in den Erziehungsurlaub gehen ist es anders(herum). ;)


    EDIT:
    Charlie_D
    So ist es. Das Zitat von ITSE ist übrigens der Gesetzestext...

    Auch aus Dresden?

  • es heisst doch hier:



    Die 3 Punkte beziffert mit a/b/c treffen alle bei mir nicht zu... also hab ich doch Anspruch auf vollen Jahresurlaub.


    Wenn ich im Januar schon > 6 Monate bei der Firma bin, dann kann ich normalerweise auch den ganzen Jahresurlaub nehmen... Ich Dussel hab natürlich bis jetzt gewartet. Damals hätte keiner was sagen können und jetzt soll ich auf den Urlaub verzichten?


    Kann natürlich auch sein, dass ich da falsch liege... aber wenn hier einer was genauer weiss, dann bitte auch mit Beleg und so weiter...


    Ich kann jedenfalls in diesem Gesetz keinen Unterschied erkennen, dass ich nur deswegen 1/12 usw. Anspruch hätte nur weil ich in einem befristeten Verhältnis arbeite..




    Edit:
    Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
    CM

  • Mal abgesehen vom Gesetzestext widerspricht es meinem Gerechtigkeitssinn, dass man für 7 Monate Arbeit im Kalenderjahr den vollen Jahresurlaub kassiert, völlig unabhängig davon, ob mein befristet eingestellt wurde oder nicht.


    Gruß,
    Martin

  • Hi,


    also ich habe 4 Jahre in einer Personalabteilung gearbeitet und kann die von T-Bold47 geschriebene Info so bestätigen:


    Urlaubsanspruch/12 multipliziert mit den Monaten des Arbeitsverhältnisses. Der Wert wird dann aufgerundet.


    Ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub gibt es selbstverständlich nicht. Wie soll das auch gehen, wenn ich drei Arbeitgeber in einem Jahr habe, dann hätte ich ja 3*30 Tage (oder wieviel der jeweilige Arbietgeber gewährt) Urlaubsanspruch. :eek: ;)


    Viele Grüße
    Ray

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • nö,, wenn du den Gesetzestext durchliest, ist ganz klar die Rede davon, dass keine Doppeltansprüche geltend gemacht werden können.


    Also was ich beim 1. Arbeitgeber in den Urlaub gegangen bin kann ich beim 2. Arbeitgeber nicht mehr nehmen...


    Übrigens: Auch ich finde es nicht gerade gerecht diese Regelung, aber in meiner "Auslegung" bin ich eben stark begünstigt und warum sollte ich das nicht ausnutzen?


    Was ich auch noch sagen wollte: Es mag ja durchaus diese Praxis geben, dass man nur anteiligen Urlaub erhält, aber ist das wirklich rechtmässig? Und gibt noch andere Leute, die meine Auffassung des Gesetztes nachvollziehen können?

  • Zitat

    Original geschrieben von ITSE
    nö,, wenn du den Gesetzestext durchliest, ist ganz klar die Rede davon, dass keine Doppeltansprüche geltend gemacht werden können.


    Äh, sag ich doch... :confused:

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Moin
    irgendwie habe ich den Eindruck, daß die von Dir zitierte Stelle nix mit der Siuation zu tun hat, in der Du steckst:
    Die Stelle regelt, daß 1. Man erst nach 6 Monaten
    Arbeit vollen Anspruch aud Urlaub hat un din §5 kommen dann die Ausnahmen, wann man Anspruch auf Teilurlaub hat (z.B. wenn Du die Firma innerhalb der 6 Monate wieder verläßt etc.)
    Du bist aber, wenn ich res richtig verstanden habe in der Situation, daß Du Deinen Arbeitgeber verlaäßt, länger als nach 6 Monaten arbeiten.
    Dafür ist dieser zitierte Text aber gar nicht zuständig, sondern daß ist sicher irgendwo anders geregelt.
    Oder habe ich jetzt einen :gpaul: ?
    Grüße
    Der Dingens

  • Ray du hast doch geschrieben, meine Argumentation sei falsch, weil dann ja 3 * 30 Tage Urlaub bei verschiedenen Arbeitgebern genommen werden könnten.


    Also schrieb ich, dass laut meinem Verständnis ich 1. vollen Urlaubsanspruch zu haben scheine, und 2. ich dann aber bei einem ev. neuen Arbeitgebern keinen Urlaub mehr habe....


    alles klar?? schrwieriges thema....


    Dingens..


    du hast Recht, der Paragraph, der die Ausnahmen regelt trifft nicht auf mich zu. Entweder es gibt eine andere Stelle oder nicht.


    Auf jeden Fall gilt bis ich die andere Gesetzesstelle entdeckt habe, dass ich nach dem einen Paragraphen nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch habe. Es ist doch durch nix eingeschränkt also gilt es auch für mich, oder???

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