Urlaubsanspruch bei auslaufendem Arbeitsvertrag

  • Hi Leuts,


    ich bin mir sicher ein Kundiger kann mir in dieser Sache helfen!


    Ich scheide Ende Juli aus nem Arbeitsverhältnis aus (war zeitlich befristet).


    Im Bundesurlaubsgesetz (im BGB) gibt es eine Regelung, dass man mindestens ein halbes Jahr beim Betrieb gewesen sein muss und dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat, sofern das Arbeitsverhältnis nicht im 1. Halbjahr eines Jahres endet.


    Das ist bei mir der Fall.


    Mein Chef meint aber, dass es bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht so ist und dass ich nur Anspruch auf 7 * (1/12) des Jahresurlaubs hätte.


    Was stimmt jetzt?
    Bei uns gilt übrigens kein Arbeitgeberverband und keine Gewerkschaftsregelung, da unser Betrieb einfach zu klein ist. Alles was ich habe ist das deutsche Gesetzt als Grundlage.
    Im Arbeitsvertrag gibt es diesbezüglich auch keine Regelungen..


    Ich möchte micht natürlich auch nicht mit meinem Chef verkrachen aber hier geht es um 10 Urlaubstage welche sicher niemand einfach so verschenken würde...


    Ich hoffe ihr wisst was jetzt gilt und könnt mir helfen :confused:


    cya

  • Hm also dann sollte Dir Dein Chef doch bitte mal erklären wie er auf seine merkwürdige Berechnung kommt.


    Ich habe gerade mal gesucht aber ich habe bisher nichts gefunden was darauf hinweisen würde das bei befristeten Arbeitsverträgen besondere Urlaubsregelungen gelten.


    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.



    Gruß
    CH

  • Anteilige Jahresarbeitszeit ergibt auch anteiligen Urlaub. Den restlichen Jahresurlaub bekommst du bei deinem neuen Arbeitgeber (wenn du einen findest, toi toi toi). Dazu gibt es von der alten Firma noch eine Bescheinigung über den gewährten Jahresurlaub.


    Wenn du z.B. zum 01.08. einen neue Stelle anfängst und hast 30 Urlaubstage bekommst du 17,5 bzw. 12.5.
    Also kannst du beim alten AG 18 Tage nehmen und das wird dem neuen AG auch mitgeteilt. Normalerweise rundet der dann deinen Urlaub auf 12 Tage ab. (meiner hat nochmal aufgerundet, danke nochmal für den freien Tag!:))

  • ja du hast schon recht, mein Chef soll erst mal was schriftliches anbringen bevor ich ihm das abkaufe...


    Das Problem ist, dass man als Arbeitnehmer ziemlich ausgeliefert ist wenns hart auf hart kommt. Die Arbeitgeber sind nämlich am längeren Hebel... leider

  • @t-bold


    wo hast du das her? Ich vertraue nunmal nicht so gern auf "war bei mir auch so"-Statements... wenn du weisst was ich meine...


    Am liebsten wäre mir, wenn deine Aussage mit Gesetzen wiederlegt/ oder bestätigt wäre...


    Ich vergass zu erwähnen, dass ich danach zum Glück keinen neuen Arbeitgeber suchen muss, weil ich wieder zur Schule gehen werde... also ist es auch nix mit dem restlichen Urlaubsanspruch...


    hier noch der Link zum Bundesurlaubsgesetz, das mir imho Recht gibt..



    http://www.competence-site.de/…D0A8079FC125694A00674357/$File/mindesturlaubsgesetz%20für%20arbeitnehmer%20(burlg).pdf

  • Also ich kenne bisher auch nur die Regelung das man ab einer gewissen Arbeitszeit pro Jahr Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat...


    Aber wie schon gesagt wenn jemand das anderweitig belegen kann dann mal ran...


    CH

  • Also ich kenne es ebenfalls so, wie T-Bold es geschildert hat.


    Ergo: Urlaub wird anteilig gewährt, entsprechend den Monaten, die du innerhalb eines Jahres noch in der Firma gearbeitet hast.


    Ich selber stehe vor dem gleichen "Problem", nur dass ich noch keinen Kündigungstermin habe, also noch nichtmal eine Kündigung.
    Da die Firma aber in Insolvenz ist, ist das vermutlich nur eine Frage der Zeit.
    Nur dass soetwas natürlich die Urlaubsplanung arg kompliziert macht, da ich keine Ahnung habe, wie hoch der anteilige Urlaub genau ist.
    Da es letzten Aussagen zufolgefrühestens zum 01.08. wieder Kündigungen geben wird, ist das momentan mein Stichtag.


    In der vorigen Firma habe ich nur im Januar noch gearbeitet, dort wurde der Resturlaub ebenfalls nur anteilig gewährt.
    Ich kenne zwar die Gesetzesgrundlage nicht, aber kann mich da gerne mal versuchen, in der Firma schlauzumachen.


    So long...

  • siehe Link weiter oben.. was sagt ihr zu dem Gesetz? Das gilt doch , oder?


    Übrigens Chevygnon wenn du im Januar aufgehört hast, dann hast du ja im 1. Halbjahr aufgehört... da ist es was anderes!

  • Ich hab mir das damals so von unserer Personalchefin in der alten Firma erklären lassen. Die war Personalfachwirtin und so hab ich das damals verstanden.


    Ich hab aber komischerweise reichtlich Probleme mit dem o.g. Link.
    Da baut sich nix richtig auf.

  • Ich hab mich schon sehr gewundert.


    ITSE
    Les dir doch nochmal das was du uns verlinkt hast durch! Da steht doch ganz klar, dass der Urlaub aufzuteilen ist. Das mit den 6 Monaten ist nur die Wartezeit nach der man Anspruch auf Urlaub hat. Und mit befristeten Verträgen hat das auch nichts zu tun. :apaul: ;) :D

    Zitat

    Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer


    Hier der Link: BUrlG
    Bei mir geht es auch nicht. Sucht einfach auf der Seite nach "Bundesurlaubsgesetz".

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