Hi Leuts,
ich bin mir sicher ein Kundiger kann mir in dieser Sache helfen!
Ich scheide Ende Juli aus nem Arbeitsverhältnis aus (war zeitlich befristet).
Im Bundesurlaubsgesetz (im BGB) gibt es eine Regelung, dass man mindestens ein halbes Jahr beim Betrieb gewesen sein muss und dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat, sofern das Arbeitsverhältnis nicht im 1. Halbjahr eines Jahres endet.
Das ist bei mir der Fall.
Mein Chef meint aber, dass es bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht so ist und dass ich nur Anspruch auf 7 * (1/12) des Jahresurlaubs hätte.
Was stimmt jetzt?
Bei uns gilt übrigens kein Arbeitgeberverband und keine Gewerkschaftsregelung, da unser Betrieb einfach zu klein ist. Alles was ich habe ist das deutsche Gesetzt als Grundlage.
Im Arbeitsvertrag gibt es diesbezüglich auch keine Regelungen..
Ich möchte micht natürlich auch nicht mit meinem Chef verkrachen aber hier geht es um 10 Urlaubstage welche sicher niemand einfach so verschenken würde...
Ich hoffe ihr wisst was jetzt gilt und könnt mir helfen :confused:
cya