das mit dem Link ist halt ein bisschen blöd..
wenn du auf den Link klickst wird nicht alles kopiert.. Also bitte händisch cutten und pasten , sonst gehts nicht... sorry
Übrigens hier nochmal der Text
ZitatAlles anzeigen
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a. für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem
Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b. wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c. wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle
Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm
zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht
zurückgefordert werden.
hier steht doch eindeutig, dass ich nach 6-Monatiger wartezeit vollen Anspruch habe... warum liest du hier was anderes?
Edit:
Aus Gründen der Formatierung den Code-Tag gegen Quote-Tag ersetzt.
CM