Urlaubsanspruch bei auslaufendem Arbeitsvertrag

  • Hallo


    Es gibt einige Leute, die in der ersten Jahreshälfte schon fast ihren ganzen Urlaub genommen haben. Kann immer mal passieren, daß irgendwas vorfällt, das einen dazu bringt, seinen Urlaub schon so früh zu nehmen z.B. Hochzeit. Eine Woche vorher Urlaub für die Vorbereitungen und dann noch 3 Wochen nach der Hochzeit. Damit sind schon 4 von den 5 Wochen Jahresurlaub weg. Oder wenn man umzieht und die alte und die neue Wohnung renovieren muß. Dann ists auch praktischer, 4 Wochen Urlaub zu nehmen.


    Klar, die meisten heben ihren Urlaub auf.


    Es ging ja auch darum, zu erklären, wie das abläuft, wenn man im Laufe des Jahres kündigt und man hat schon mehr Urlaub genommen, als einem eigentlich bis zum Ausscheidungstag zusteht.


    Was die Ausnahmearbeitnehmer angeht ... ich hab auch ab Mitte Juli 4 Wochen Urlaub und hab nur 5 Wochen. Ich hab aber auch nur einen muffigen Bürojob.


    Gruß


    Andrea

  • Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Edit: Der Einwurf mit dem Paragraphen ist durchaus interessant, nur geht es ja nicht um das Urlaubsentgelt, eher um den Urlaub an sich.


    Zitat

    Original geschrieben von Andrea_E
    Wenn ein Arbeitnehmer im Februar seinen ganzen Urlaub nimmt und dann so kündigt (oder gekündigt wird), daß er vor Jahresende ausscheidet, dann muß er seinen zu viel genommen Urlaub in Geld zurückzahlen. Das Gehalt wird dann auf Tage umgerechnet und die zu viel genommen Tage werden dann in Geld berechnet.


    Hi,


    der Arbeitnehmer bekommt während seines Urlaubes weiter das Gehalt, deswegen ist das auch Urlaubsentgelt. Dem gegenüber steht der unbezahlte Urlaub. Aus diesem Grunde kann der Arbeitgeber auch kein Geld zurück verlangen.


    Aber ich habe eine Personalreferentin gefragt, die folgende Auskunft gibt:


    Zitat

    kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht. Eigentlich darf der Urlaub nicht mehr abgezogen werden - dafür muß er aber eine
    Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellen, indem hervorgeht, daß der Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch mehr hat.
    Wir ziehen immer den Urlaub ab, der zuviel genommen wurde.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Ich hab hier mal in das Regelwerk für uns, in die AVR (sowas wie BAT nur für die Diakonie), gesehen.
    Ich muß sagen der :apaul: lag dann wohl doch bei mir. :eek:
    Dort steht unter "Urlaub":
    Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
    Der Anspruch auf den Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beim Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres und der Anspruch auf den Mindesturlaub nach dem Jugendschutzgesetz bleibt unberührt.


    Also ist es wohl so wie du, ITSE, es geschrieben hast.
    Vielen Dank für die Lektion in Urlaubsrecht und sorry! :)


    Da bei dem Bundesurlaubsgesetz der Samstag auch als Werktag zählt muß der Mindesturlaub, falls zutreffend, auf die 5 Tage Woche umgerechnet werden. Das ergibt dann 20 Tage Urlaub.

    Auch aus Dresden?

  • also die ganze Sache hat sich jetzt total anders ergeben und zwar in die Richtung die wandrinstar auch schon anspricht:


    Mein Arbeitgeber hat sich heute morgen mit mir unterhalten:


    Im Gespräch kam heraus, dass ich tatsächlich Anspruch auf ganzen Jahresurlaub habe, aber sie dann so konsequent sein müssen, dass alle Samstage auch als Urlaubstage mitzählen.


    Das finde ich zwar reichlich "komisch", denn jeder Mitarbeiter hier im Betrieb zählt natürlicherweise den Samstag nicht mehr als Urlaubstag mit. Aber gut Gesetz ist Gesetz also auch für mich.
    Und wenn mein Arbeitgeber in Zukunft sagt: Im Vertrag steht , dass sie so undsoviele Werktage Urlaub haben, und sagt für ihn zählen der Samstag auch als Werktag, dann muss ich sagen: OK..


    Wenn man also den Samstag mitrechnet, dann hab ich weniger Urlaub als ich gedacht habe!


    Mein Arbeitgeber hat aber wenigstens Verständnis und bietet mir an, dass ich ein paar Tage früher gehen kann :-)


    Was denkt ihr dazu? Hätte der Arbeitgeber die Sache nicht schon vorher klären müssen (Samstag Urlaub oder nicht)?
    Schließlich denkt jeder Arbeitnehmer was anderes...


    Übrigens wie schon oben erwähnt, in meinem Fall gelten keine Tarifverträge...

  • Tja, so wie sich das jetzt für mich liest, hat Deinem Arbeitgeber wohl sauer aufgestossen, wie/dass Du dich da drueber gewundert/beschwert hast, und macht jetzt eben auch "Dienst nach Vorschrift"


    Sieht für mich ein bisschen nach "Ins eigene Fleisch geschnitten" aus !:rolleyes:


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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