ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
dass der BGS kommt ist auch völlig normal! Nach meinem Kenntnisstand ist die Bahn in diesem Fall im Recht gewesen, wenn sich der Kunde weigert zu bezahlen muss der BGS hinzugezogen werden um die Identität festzustellen.
Hier hätte die Schwester einfach unter Vorbehalt zahlen sollen und den Rest hinterher klären
Der Kunde muss nicht sofort bezahlen, sondern sich nur ausweisen. Dann darf der Schaffner nicht mehr als eine Zahlungsanforderung an die Crefro über den Fahrpreis nach DB Tarif zzgl. 30€ kann dann nicht erhoben werden. Dann hat man das Recht sich bei denen zu beschweren, entweder nützt es was, und wenn es nichts nützt würde ich warten bis sie eine gerichtliche Zahlungsaufforderung schicken, gegen die man dann klagen kann.
Wir hatten auch schon man das Problem, das uns ein Schaffner wegen Schwarzfahren beschudligt hat, nachdem wir die Taschen auf die Sitze gelegt hatten, bevor wir die Fahrkarten am Automaten im Zug gelöst hatten. Wir haben uns dann bei der Crefro beschwert, dann mussten wir nur den Fahrpreis bezahlen. Der Brief kam aber dann von der DB.