Defektes T68i: w-support im Recht?

  • Ja aber die Frage, ob rawg die Reparatur zu zahlen hat ist damit wohl nochnicht geklärt! Für mich hört sich das ganze schon nach nem "Gewährleistungsfall" an. Oder ist der Joystick aus der Platine gebrochen? d.h. konnten die Dir quasi nachweisen, dass Du das Teil unsachgemäß behandelt hast? Zumindest das mit dem Empfangsteil finde ich nicht ganz richtig.


    GRuß

  • Zitat

    Original geschrieben von MrMaXXX
    Ja aber die Frage, ob rawg die Reparatur zu zahlen hat ist damit wohl nochnicht geklärt! Für mich hört sich das ganze schon nach nem "Gewährleistungsfall" an. Oder ist der Joystick aus der Platine gebrochen? d.h. konnten die Dir quasi nachweisen, dass Du das Teil unsachgemäß behandelt hast? Zumindest das mit dem Empfangsteil finde ich nicht ganz richtig.


    GRuß


    Mit Gewährleistung hat das nix zu tun, da dafür der Händler und nicht W-Support zuständig ist. W-Support musst natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Herstellergarantie gegebenfalls kostenlos reparieren. Diese dauert aber abweichend vom deutschen Schuldrecht in Bezug auf Gewährleistungsfristen lediglich 1 Jahr an.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Kann mal jemand bitte genau definieren, was Garantie und Gewährleistung sind?
    Ich habe letzte Woche im Handy-Shop auch solch eine Diskussion zwischen einem Kunden und dem Mitarbeiter mitgehört. Für viele ist das sicher nicht klar was der Unterschied ist.


    Gruß und Danke
    gs

  • Gewährleistung: Diese muss der Händler gewähren bei Neuprodukten, sie beträgt 2 Jahre. In dieser Zeit muss der Händler im Falle eines Defektes diesen für den Kunden kostenneutral beheben (nachbessern) bzw. das Produkt tauschen oder das Geld erstatten. Im ersten Jahr liegt die Beweislast bei dem Händler, er muss also nachweisen, dass ein Defekt nicht vom Kunden verursacht wurde im Falle einer Unklarheit diesbezüglich. Nach dem ersten Jahr gibt es eine Beweisumkehr, somit liegt die Beweispflicht dann beim Käufer.


    Garantie: Dabei handelt es sich um eine freiwillige Herstellergarantie, dessen Umfang sich nach den Garantiebedingungen richtet, die dem Produkt beiligen. Bei S/// liegt diese bei einem Jahr. Gestzliche Grundlagen gibts dafür nicht, aber natürlich muss sich auch hier der Hersteller danach richten, was er in seinen Bedingungen zusichert.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Hallo,
    zu den KVA Kosten wurde ja nun schon einiges geschrieben, entscheidend ist also wohl, ob Du deren Formular benutzt hast, oder es einfach nur so zu ihenen mit einer Fehlerbeschreibung geschickt hast. Bei letzterem hätten sie evtl. wegen der Kosten noch mal nachfragen sollen, das lässt sich aber evtl. mit denen klären, einfach mal anfragen?
    Interessanter ist es aber wohl das Gerät reparieren zu lassen und zwar incl. Kein Netz Bug. Dann bekommst du nämlich neben der _Garantie_verlängerung von 6 oder waren es 8 Wochen von S/// gegenüber W-Support einen Gewährleistungsanspruch von wiederum 2 Jahren auf die durchgeführten arbeiten. Beim kein Netz Bug wäre es dann evtl. sogar möglich dessen anfängliches vorliegen sogar nach der Beweislastumkehr nach 6 Monaten nachzuweisen, denn der kommt ja etwas öfter mal vor.
    Im übrigen würde ich mich wegen der Kosten noch an den Händler halten, denn der war ja noch Gewärleistungspflichtig. Auch da müsste er wohl zumindest den kein Netz Bug zahlen, dennd er bestand ja zumindest in der ANlage von Anfang an. Klagen lohnt aber wohl in beiden Fällen nicht, denn Du landest vorm AG und da wird man dich weder verstehen, noch wird man sich ernsthaft damit beschäftigen...


    Torsten
    Natürlich alle ANgaben ohne Anspruch auf Richtigkeit.

    Nr. 47 & Chefübersetzer des S///-Lampenbesitzer-Club

  • Fazit ist wohl, sich in Gewährleistungsfällen an seinen Händler zu wenden. Frage mich sowiso, warum Du das nicht gemacht hast?

  • Garantie SE


    Hi!
    Ich wollte mal fragen, was heißt eigentlich Gewährleistungsfrist, was für eine Gewährleistung?


    Ich hab bei meinem 3 Monate altem T68i i das Problem, dass die Antennenabdeckung und der Akku wackelt. Des weiteren habe ich gesehen, dass der Joystick einen kleinen Riß hat! Und das Display verändert die Farbe, wenn ich leicht auf den Plastikrahmen drücke!!! Wegen dem Display hatte ich es schoneinmal eingeschickt und sie hatten es behoben ;oder vielleicht auch nicht!!! :-)
    Ich habe das Handy aus einer Vertragsverlängerung, also nicht über einen Händler gekauft!


    Was soll ich eurer Meinung nach tun! Ich möchte aufjeden Fall nicht, dass ich auch 25,- Euro für nichts zahlen soll!!!
    Wie stell ich das an, ich schick das Teil an SE mit einer Fehlerbeschreibung und soll ich am besten noch dazuschreiben, wenn es sich um keinen Garantiefall handelt, sollen sie nichts unternehmen?


    Oder wie wäre das am Besten???


    Vielen Dank


    MfG BcTM

  • Re: Garantie SE




    Und ob Du das Gerät gekauft hast, und zwar bei Deinem Netzbetreiber. Dieser ist in Deinem Fall der Ansprechpartner, über den Du Deine Ansprüche einfordern solltest. Einfach in den Shop gehen, bei dem die VVL durchgeführt wurde, oder falls dies per Post geschehen ist, einfach die Hotline anrufen, die sagen Dir dann, was Du tun sollst bzw. wie eine Autausch funtkioniert.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Ich hab T-mobile ne mail geschrieben und die haben mir eine Liste mit verfügbaren Handys geschickt, die ich dann ausgefüllt hab und per Post zurückgesendet habe! Paar Tage später war mein T68i da!


    Soll ich es dann zu W-support schicken?


    Wird das als Garantiefall repariert, oder nicht! Das Handy ist noch nie runtergefallen oder so! Wenn es nicht als Garantiefall angesehen wird,zahle ich für nichts! Kann ich es ohne Bedenken einschicken, oder sind die bei w-support so, dass sie alles als Nicht-Garantiefall abschreiben? Soll ich dann in der Fehlerbeschreibung jeden kleinen Macken angeben, z.B. dass die Tastatur an einer Taste matt wird?

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