Zahlungserinnerung 01019 freenet

  • Hallo.
    Ich habe von01019 telefondienste gmbh eine Zahlungserinnerung über 2 ausstehende Rechnungen erhalten.
    Die eine ist aus 2001 (Fälligkeitsdatum 16.10.01)!!! und die 2te aus dem April 2003.
    1. Da die Telekom aber eine Einzugsermächtigung hat, frage ich mich, wieso gerade diese 2 Rechnungen nicht bezahlt sind. !?
    2. Kann überhaupt eine Rechnung aus 2001 noch 2003 angemahnt werden, wenn vorher keine Mahnverfahren eingeleitet worden ist?


    Im Voraus Danke für Eure Hinweise und Antworten.


    DrEvil

  • Gegenüber Privatpersonen gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere) :rolleyes:

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  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Gegenüber Privatpersonen gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere) :rolleyes:


    War das aber nicht Privatperson<->Privatperson mit den 30 Jahren?
    Privatperson<->Kaufmann (also auch nen Unternehmen) war wesentlich weniger meine ich...
    Sicher bin ich mir nun aber auch nicht!

    Grüße, Jens

  • Jetzt habe ich es noch einmal nachgelesen:


    Verjährung
    Ist der Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, innerhalb der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann.


    Fristen: 30 Jahre privat an privat (bürgerlicher Kauf)
    gerichtlich festgestellte Forderung
    Darlehnforderungen
    Verjährung tritt ein mit der Entstehung des Anspruches


    02 Jahre Kaufmann an Privat (einseitiger Kauf)
    Forderungen der Gastwirte
    Forderungen von Ärzten, Anwälten, Notaren
    Forderungen von Arbeitnehmern an Arbeitgeber
    Ansprüche an Mieten von beweglichen Wirtschaftsgütern


    04 Jahre Kaufmann an Kaufmann (zweiseitiger Kauf)
    Wohnungsmieten
    die verkürzte Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres in
    dem der Anspruch entsteht

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  • Re: Zahlungserinnerung 01019 freenet


    Zitat

    Original geschrieben von DrEvil


    1. Da die Telekom aber eine Einzugsermächtigung hat, frage ich mich, wieso gerade diese 2 Rechnungen nicht bezahlt sind. !?


    DrEvil


    Ich kenne die Geschichte von Leuten die keine Einzugsermächtigung haben. Falls die ihre erste Rechnung verpennen, kommt eine Mahnung der Telekom. Auf dieser Mahnung sind die Beträge der Call by Call - Verbindungen dann NICHT mehr mit aufgeführt, den die Telekom muß hierfür das mahnverfahren nicht mit übernehmen. falls man dann nur den Betrag der ersten Mahnung überweist, hat man einen Außenstand beim Call by Call - Provider den man oft nicht bemerkt. Für die provider lohnt es sich meist nicht, diese Kleckerbeträge anzumahnen, deshalb kommt von denen die Mahnung immer erst, wenn sich mehrere Kleckerbeträge addiert haben, oder wenn die Verjährung droht.


    Kann es in Deinem Fall sein, daß Dein Konto jeweils keine Deckung hatte? Dann würde die Telekom dann "in der zweiten Runde" sicherlich nur ihren eigenen Betrag einziehen.

  • Danke für Eure Hinweise.
    Das mit der Rechnung aus 2001 ist dann wohl geklärt, da hatte ich noch keine Einzugsermächtigung und ab und zu mal die Rechnungen verpennt.
    Die aus April 2003 ist aber mehr als fragwürdig, da Einzugsermächtigung und das Konto garantiert gedeckt war.
    Nochmals Danke für Eure Hilfe, dann muss ich mal mit den Telekomikern reden.


    DrEvil

  • DrEvil


    ist mittlerweile was neues bei dir rausgekommen?


    meine freundin bekam heute auch post von 01019 telefondienste:mad:
    die versuchen knappe 70 € freenet onlinegebühren aus 2002 einzutreiben.


    angeblich haben sie bereits eine zahlungserinnerung verschickt, meine freundin hat jedoch nie eine bekommen, jetzt sollen die fälligen 70 € binnen 7 tagen überwiesen werden, ansonsten inkassobüro und das übliche blabla.


    in meinem fall sind zumindest die gemahnten beträge korrekt, sie tauchten damals haargleich auf 3 hintereinander folgenden dtag-rechnungen auf.


    mein problem ist, ich kann die vollständige bezahlung der entsprechenden dtag-rechnungen nicht belegen. die damalige mitbewohnerin meiner freundin, welche auch die kosten alleinig verursacht hat, hatte zur entsprechenden zeit die "telefonhoheit". schl*mpe ist noch zu mild :D


    es fehlen kontoausuzüge, rechnungen der dtag sind unvollständig, es wurde seitens der dtag auch mehrmals gemahnt bis hin zur anschlusssperre (da liegt wohl der hund begraben, da ja die dtag das fremd-cbc nicht mitmahnt, leider sind auch die mahnschreiben der dtag nicht mehr auffindbar)....



    leider hat meine freundin, als die mitbewohnerin ins ausland ging, den anschluss gesamtschuldnerisch übernommen, um dsl+isdn einrichtungsgebühren zu sparen...


    die dtag würde sogar einen kontoauszug des dtag-buchungskontos für 2002 rausrücken, allerdings bezweifle ich, dass die das innerhalb einer woche schaffen:rolleyes:
    dann sind mogelcoms forderungen vielleicht auch noch berechtigt, weil die ex-mitbewohnerin nur den um die fremd-cbc-kosten geminderten betrag der mahnung an die dtag überwiesen hat, und schwupps werden aus den 70 € die 01019 haben will 120 mit inkassounternehmen-gebühren...


    was meint ihr, will 01019 abzocken? reagieren die rasch auf bitte um zahlungsaufschub zur prüfung der forderungen? pisst sich die dtag selber ans bein, indem sie per buchungskontoauszug belegt, dass die entsprechenden dtag-rechnungen voll bezahlt wurden, und sie verplant haben das geld an 01019 weiterzuleiten?


    naja, eigentlich muss sowieso alles die ex-mitbewohnerin als kostenverursacherin übernehmen:D


    was meint ihr?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner: Ich bin weiß Gott kein Freund davon, irgendwelche Forderungen ungeprüft zu bezahlen. Aber in Deinem Fall würde ich sagen "Bezahlen und unter 'Lebenserfahrung' ablegen."


    Um die Forderungzu Prüfen, würde Dir doch ein Kontoauszug nicht ausreichen - dazu benötigst Du doch auch die EVN? Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, daß die Telekom solche Unterlagen kostenlos rausrückt.


    Und wenn bei Euch damals wirklich so ein Chaos herrschte, wie Du es beschrieben hast, ist die Wahrscheinlichkeit ja auch hoch, daß die Forderung berechtigt ist. Für 70€ lohnen sich Streß und Aufwand (ganz zu schweigen von evtl. Inkassokosten) m. E. nicht.


    Ob Du die damalige Mitbewohnerin allerdings zur Kasse bitten kannst, ist auch wieder fraglich.

    4 8 15 16 23 42

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    was meint ihr, will 01019 abzocken?


    Das glaube ich nicht. Ich würde die 70,00€ überweisen und die Sache ist erledigt. Ist ja auch nicht der Riesenbetrag. Warum also noch extra Stress machen deswegen. Das Geld könntet ihr dann wahrscheinlich von der Ex-Mitbewohnerin zurückfordern, aber so wie du es schilderst nehme ich an, dass da nicht viel zu holen sein wird.


    Verbucht es also unter "Lehrgeld".

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Verbucht es also unter "Lehrgeld".


    Jo, da haste Recht. Aber die hat noch "pflichtbewusste" Eltern hier in D, mit denen wir schon mehrmals finanzielle "Altlasten" der Tochter beseitigen konnten:D


    Irgendwie verbinde ich Moglecom aber immer mit Abzocke...


    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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