Keine Headsets mehr im Auto erlaubt

  • Zitat

    Original geschrieben von FordP
    Sorry, ich bekomme gerade nicht raus, welche UND-Funktion Du eigentlich zitierst? ;):)


    Hallo Mods und Admins, Frage:
    Wie stellt man eigentlich in einem Postig die Schriftgrösse 32-Punkt ein, damit sich auch dem FordP die UND-Funktion erschliesst ?
    Ha Ha Ha :D

  • wie fest ist denn eigentlich fest?


    Das t610 paßt beim Golf IV genau in das Fach überm Radio geklemmt, und sitzt IMHO ziemlich fest. Reicht das aus, oder müsste ich theoretisch, um den Gesetzen genüge zu tun, eine Halterung installieren?


    Gruß aus Berlin, alexinschweden

  • Zitat

    Original geschrieben von alexinschweden
    wie fest ist denn eigentlich fest?


    Dazu gibt es eine ganz alte Maschinenschlosser-Regel:


    Fest ist fest,
    nach fest kommt ab. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Wie stellt man eigentlich in einem Postig die Schriftgrösse 32-Punkt ein, damit sich auch dem FordP die UND-Funktion erschliesst ?
    Ha Ha Ha :D


    [EDIT] ( :apaul: )
    Ein sinvoller, Beitrag danke.
    Das und habe ich gesehen, ich würde gerne die Quelle des Zitats wissen.

    Meinten Sie: Standard

  • Danke. :)
    Hatte ich bei Dir überlesen, dachte aber auch, das Zitat sei aus dem Wortlaut einer Vorschrift. Deswegen hab ichs auch nicht im ADAC Text gesucht, obwohl ich den kannte. :rolleyes:


    So. Das UND ist also Interpretation des ADAC UND steht so nicht im (§23 Abs. 1a).
    Imho ist die PPH-1 ok, genau wie ein Headset+Sprachwahl+Rufannahmetaste auch bei lose rumliegendem Handy.
    Natürlich ist eine Halterung zu empfehlen aber ebend nicht notwendig.


    Das Handy muß imho nur fest eingebaut sein (im Blickfeld des Fahrers), wenn ich daran rumtippen will. Ich darf es zwar nicht in die Hand nehmen aber in dem Fall mit dem Finger "draufpieksen" zum wählen.

    Meinten Sie: Standard

  • Zitat

    Original geschrieben von FordP
    Danke. :) - Bitte.


    ....Imho ist die PPH-1 ok, genau wie ein Headset+Sprachwahl+Rufannahmetaste auch bei lose rumliegendem Handy.
    Natürlich ist eine Halterung zu empfehlen aber ebend nicht notwendig.


    Das Handy muß imho nur fest eingebaut sein (im Blickfeld des Fahrers), wenn ich daran rumtippen will. Ich darf es zwar nicht in die Hand nehmen aber in dem Fall mit dem Finger "draufpieksen" zum wählen.


    Genauso sehe ich das auch. Desweiteren kann ich mit meinem Handy per Sprachwahl auch wählen. Obwohll das nur bedingt erlaubt ist, denn es liegt lose vorne in der Ablage. Aberum die Taste Sprachwahl zu drücken brauche ich es ebenfalls nicht in die Hand nehmen.


    [Vielleicht schaffe ich mir im nächsten Wagen einfach ein Autotelefon an]


    MfG Dan

    Das Universum ist ein phantastischer Ort, ich würde nirgendwo anders leben wollen!

  • Hm, und wie ist das dann, wenn das Handy dank BT-Headset einfach noch in der Hosentasche steckt? Die Gefahr, daran rumzufummeln ist da doch eigentlich noch kleiner, als wenn es in irgendeinem Halter steckt...

  • So, nun mal langsam. Ich komme hier nicht mehr mit.


    Ich benutze ein T630 in einer HCH-33. Ich benutze ein HBH-600. Automatische Rufannahme ist aktiviert und zum wählen drücke ich einmal am Headset den Knopf um die Sprachwahl zu aktivieren. SMS werden solange ignoriert, bis ich anhalte, antworten wäre mir eh zu gefährlich.


    Ist das nun erlaubt oder nicht?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Mit meinem laienhaften Verständnis würde ich sagen, dass das Okay ist.
    Mehr kann man doch nicht tun, oder?


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!