Da hilft auch aufregen nichts, der enzigste Grund warum die soetwas machen gilt doch nur der "Abzocke". Erst sagen sie nur mit Headset... und als fast jeder eins hat sagen sie das darf man jetzt auch nichtmehr. Man, man... die sind echt bescheuert!!!:(
Keine Headsets mehr im Auto erlaubt
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Wir diskutieren hier seit zig Beiträgen sowieso nur über ein Gerücht.
Denn außer dem Kurzen Zitat aus Computer Easy wurde hier bisher keine seriöse Quelle zitiert.
Also ist überhaupt nicht gesagt dass die Vorschrift in dieser Weise verschärft wird -
Ich möchte dieses Thema nochmal raufholen, wie ist denn jetzt die Gesetzeslage, Headset ja oder nein, alles beim alten?
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*hochschieb*
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Afaik dürfen während der Fahrt keine Tasten mehr am Tel betätigt werden.
Es ist also Sprachsteuerung Pflicht, oder nur Anrufe annehmen (per Sprachsteuerung oder Taste an FSE/Headset?).
Das Handy muß dennoch in einer festen Halterung sitzen.Sehe ich das richtig?
Bess demnähx,
Carsten -
Zitat
Original geschrieben von Butterfly
Sehe ich das richtig?
Fast !
Der Gesetzgeber will, dass das zu bedienende Gerät - ähnlich wie ein Autoradio - fest ! und eben nicht lottelig oder lose herum(f)liegend mit dem Fahrzeug verbunden ist.Ob ein Headset erlaubt oder verboten ist, darüber streiten sogar noch die Richter,
einig ist man sich allgemein darüber, dass eine Freisprecheinrichtung zu bevorzugen und erwünscht ist.Edit: zum Schmökern:
http://www.adac.de/Recht_und_R…1&SourcePageID=27229&TL=2http://www.akcent.de/InsiExter…zahl=20&fontF=A&fontS=9pt
Unabhängig davon: Falls anlässlich eines Unfall nachzuweisen ist, dass dieser zu vermeiden gewesen wäre, wenn man nicht an was auch immer "gefummelt" hätte, dann hast Du sowieso die Arschkarte.
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Demnach ist so eine Plugin Freisprecheinrichtung wie die Nokia PPh-1 OK.
Mit der Automatischen Rufannahme kann man das Gespräch entgegennehmen ohne das Handy in die Hand zunehmen.Meiner Meinung nach ist das Ding OK. Auch wenn das Telefon "lose" im Auto liegt. [Also ohne Halterung].
[Was nicht OK ist wäre das wählen. Denn Dazu müsste ich mit einenKnopf drücken um die Sprachwahl zu aktivieren, oder? - denn das Handy selbst ist nicht fest installiert, die Freisprecheinrichtung hingegen schon :confused:]
[qoute]Wenn das Handy im Fahrzeug fest installiert ist und zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck bedient werden kann, ist eine Benutzung während der Fahrt weiterhin gestattet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte der Autofahrer jedoch auf umfangreichere Bedienungsfunktionen während der Fahrt verzichten.
[/qoute]Hoffe ich sehhe das richtig.
MfG Dan
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Der Gesetzestext sagt ja folgendes aus:
Zitat(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.Mit Benutzung ist natürlich nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS, Barbeitung des Telefonbuchs oder Kalenders, spielen usw. gemeint. Das Schreiben von SMS ist übrigens nach Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis noch gefährlicher als das Telefonieren.
Die Bayerische Polizei hat mal ein Merkblatt herausgegeben, wonach die Verwendung eines Headsets die Bedingungen erfüllt, wenn das Telefon in einer Halterung im Blickfeld des Fahrers angebracht ist.
Anders herum ausgedrückt: Liegt das Handy lose auf dem Beifahrersitz, dürfen zumindest keine abgehenden Gespräche geführt werden, denn dafür müsste das Gerät ja in die Hand genommen werden.
Nach meiner persönlichen Auffassung müsste es aber zulässig sein,
1. ankommende Gespräche mit automatischer Rufannahme entgegenzunehmen
2. ankommende Gespräche durch Drücken der Hörertaste (ohne das Gerät aufzunehmen) entgegenzunehmen
3. abgehende Gespräche mit Sprachwahl einzuleiten, sofern das Gerät dazu nicht in die Hand genommen werden muss.
Ist aber wie gesagt meine persönliche Auslegung. -
sorry, da bin ich anderer Meinung, weil
Zitat
Wenn das Handy im Fahrzeug fest installiert istUND
zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, .... ist eine Benutzung während der Fahrt weiterhin gestattet.
Man beachte bitte freundlicherweise die UND-Funktion, da steht kein oder ! -
Sorry, ich bekomme gerade nicht raus, welche UND-Funktion Du eigentlich zitierst? ;):)
Nach Lektüre der ADAC-Kommentare schließe ich mich fantomas' Meinung an.
Zum Bayrischen Merkzettel: Warum muß das Tel in meinem Blickfeld eingebaut sein, wenn ich doch nur Anrufe per Sprachwahl führen oder per Rufannahmetaste am Headset entgegennehmen will? :confused:
[EDIT]
Ach klar: Ich sehe es dann klingeln.
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