Keine Headsets mehr im Auto erlaubt

  • da stellt sich mal wieder auch die Frage ob man im Fahrzeug essen darf, sich eine Zigarette anzünden darf, diese rauchen darf, das Radio bedienen darf, auch ohne Automatik schalten darf, und ganz wichtig, sich noch mit dem Beifahrer unterhalten darf!!!


    Lenkt alles genauso ab, wie als wenn ich telefoniere... das ist doch bloß ein großer Versuch auf dieser Schiene noch ein bissel zusätzliches Geld in die Staatskassen zu spühlen! Vielleicht sollte man zu den anderen Dingen auch mal Studien durchführen, genauso wie beim telefonieren... *argh*


    Ein bestürzter
    L.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Es ging im alten Entwurf imho einfach darum, dass das Handy nicht irgendwo in einer Ablage oder in der Hand liegt, sondern fest arretiert in einer Halterung. Das Handy darf imho also in einer Halterung bedient werden.
    Dazu kommt, dass das Handy bei einem Unfall als Geschoß durchdie Kabine sausen kann. Dieses soll wohl mit einer Halterung erschlagen werden.
    Einige Hersteller von Halterungen machen Crahtests mit den Halterungen. Evtl. müssen die das sogar machen, um ein bestimmtes Gütesiegel zu bekommen. Da kann ich aber weiter nichts zu sagen. Vielleicht weiß hier jemand mehr darüber.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Eine Halterung kann ich ja auch hintun, wenn ich ein Headset benutze (s. Nokia MBC-15S Gerätehalter für das CARK-126 für Handy mit Pop-Port)... ;)


    Na ja, da wird wohl nur der genaue Gesetztestext weiterhelfen können.


    Gruß
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    strafbar ist bereits der Druck auf eine Taste


    Wenn ich diesen Schwachsinn nur lese kommt mir die Galle hoch. Bei meinem Autoradio mit Navigationssystem (AUDI standard) drücke ich ständig auf irgendwelche Tasten. Und wenn ich da während der Fahrt mal etwas mehr Bässe reindrehen will, muß ich mich gar erst mal durch ein Menü quälen, dann auf Baßregelung gehen um dann endlich die Bässe einstellen zu können. Wieso ist denn das nicht strafbar? Irgendwie ist das doch sehr realitätsfern...

  • Zitat

    Original geschrieben von Artur
    Dann werden noch mehr Leute mit dem Handy am Ohr zu sehen sein, die kaufen sich dann noch nicht mal mehr ein Headset. :-(


    Für viele die sowieso wenigtelefonierer sind hat sich eine fest eigebaute noch nie gelohnt.


    Tolle Verbesserung!


    Dann sollen diese Wenigtelefonierer halt rechts ranfahren und dort ihr Gespräch führen. Zu Zeiten von Rumnummerübermittlung (;) ) dürfte es ja kein Problem sein eben eine geeignete Stelle zu finden um zurück zu rufen. Also ich finde es schon ok, denn auch mit Headset ist man sehr vom Fahren abgelenkt. Vieleicht du nicht, aber sicher genug andere. Sie werden sich ja nicht überlegt haben "och, verschaffen wir den Freisprecheinrichtung-Herstellern mal ein Paar neue Kunden. Das kurbelt die Wirtschaft an" sondern werden wohl Unfallstatistiken angeguckt haben und festgestellt haben, dass man trotz Headset abgelenkt wird und es zu unfällen kommt. Besonders in der City ist es doch sehr gefährlich, wenn man auch nur eine Sekunde den Blick von der Straße aufs Handy nimmt und dann die PTT-Taste am Headset sucht.
    Wer den Luxus haben will und während des Fahrens telefonieren möchte investiert halt ein Paar Euro in eine feste Freisprecheinrichtung.



    Gruß, datmoe

    datmoe

  • Das man keine Taste drücken darf, steht da nicht. Oder habe ich da etwas überlesen?
    Fragwürdig könnte aber sein, ob das Heranführen des Ohrclips zum Ohr erlaubt ist. Wie gesagt - könnte.


    Mit anderen Worten: Das Handy muß in einer Halterung stecken (Was ja auch Sinn macht). Die weitere Ausführung der FSE ist nicht näher definiert. Es könnte also eine fest instalierte FSE sein, ein BT-Headset oder ein Knopf-im-Ohr.


    Bd,C


    edit
    Hier ist mal der betreffende Paragraph aus der StVO:


    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers


    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.



    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php
    Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.

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    Konrad Adenauer

  • Hallo,


    und was ist, wenn ich das handy am gurt anclippe? Headset mit eingeschalteter Rufannahme vorausgesetzt?


    Oder wenn ich es in der Hemdtasche habe?


    :gpaul:

    Jeder Mensch bereitet uns auf irgendeine Art Vergnügen: Der eine, wenn er ein Zimmer betritt, der andere, wenn er es verläßt.
    (Hermann J. Bang, dänischer Schriftsteller, 1857-1912)


  • Das gibt ein Knöllchen. Da kannst Du fest mit rechnen.
    Meiner Meihnung nach führt kein Weg an einer festen Halterung oder einem Festeinbau (Armlehne, Radio-Kombi usw.) vorbei.



    Bd,C

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    Konrad Adenauer

  • Schade lieber Gesetzgeber!
    Damit habt Ihr wohl wieder ein paar potentielle Wähler verloren.
    Wie kann man nur auf so einen Schwachsinn kommen! Rauchen lenkt ab, am Radio fummeln ist IMHO mindestens genauso gefährlich wie am Handy rumspielen. Und mit einem Headset ist man ungefähr genauso abgelenkt wie bei einem Gespräch mit dem Beifahrer. Müssen Beifahrer in Zukunft jetzt die Schnauze halten??? (Man möge mir die Ausdrucksweise entschuldigen, aber es macht mich echt wütend!)

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