ZitatAlles anzeigenHandy-Verbot im Auto
SMS lesen nicht gestattet
Ein Autofahrer hatte nur kurz eine Nachricht auf dem Mobiltelefon abgelesen - und musste dafür 30 Euro zahlen. Zu Recht, wie ein Gericht bestätigte: Denn Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt weder aufheben noch in der Hand halten.
Oldenburg/Hamm - Auch Notizen darf ein Autofahrer während der Fahrt nicht von seinem Handy ablesen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: 2Ss OWi 1005/02). Damit bestätigte das Gericht ein Bußgeld von 30 Euro gegen einen Autofahrer, der während der Fahrt eine abgespeicherte Notiz von seinem Mobiltelefon abgelesen hatte.
Nach der Straßenverkehrsordnung sei einem Fahrzeugführer die Benutzung des Handys untersagt, wenn er das Gerät dafür "aufnimmt oder hält", teilte die Anwaltskammer mit. Es werde dabei nicht unterschieden, auf welche Weise er das Telefon benutzt. Mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung ist es erlaubt, während der Fahrt zu telefonieren, denn dazu muss er das Telefon nicht in der Hand halten. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugführer - also auch für Radfahrer.
[URL=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,252608,00.html]Quelle: Spiegel online[/URL]
Sehr schön! Hatte die Tage erst wieder so einen "Helden" neber mir auf der Autobahn Es steht zwar nicht dabei, aber ich vermute, dass sich die Klage für den Herrn allein schon wegen der Prozesskosten gelohnt hat, die er jetzt zusätzlich am Hals hat
:p