Vertragsbruch von o2 - Kündigung möglich?

  • Hallo Forumsmitglieder,
    Ich habe ein Problem mit o2, welche mir ein zugesichertes Vertragsmerkmal nicht mehr erfüllen wollen.
    Bei Vertragsabschluss im letzten Frühjahr bestellte ich einen Tarif mit einer Mobilrufnummer sowie einer deutschlandweit erreichbaren Festnetznummer, auf deren dauerhafte Erreichbarkeit ich bei Vertragsabschluss bestanden habe (habe Chatprotokoll).


    Kurz zur Geschichte: Bis 2015 war ich bereits o2-Kunde mit einem Vertrag, der ebenfalls Mobilfunkrufnummer sowie Festnetznummer beinhaltete. Dann wechselte ich zu E-Plus, welches bekanntermaßen 2016 von o2 übernommen wurde, sodass ich dann wie beschrieben im letzten Frühjahr die Chance auf eine Vertragsverlängerung wahrnahm.


    Die Erreichbarkeit dieser Festnetznummer will man mir nun nicht mehr länger zusichern, da dieses eine angebliche Nummer das E-Plus-Netzes ist ist, was ja nicht stimmen kann, da diese Nummer auch zuvor einige Jahre bei o2 bereits ihren Dienst tat.


    Da ich geschäftlich auf diese Nummer angewiesen bin, kann ich natürlich kein Risiko eingehen und würde diese Nummer nun zu einem anderen Anbieter portieren, um sie zu retten.


    Meine Frage nun an Euch:
    Aus meiner Sicht stellt die nicht mehr zugesicherte Bereitstellung dieser Festnetznummer (habe Chatprotokoll des Vertragsabschlusses) einen Vertragsbruch dar. Deswegen habe ich nun auch keinen Bock mehr auf o2 und würde daher nun ebenfalls mit der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter wechseln und den Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.


    Reicht dieser Vertragsbruch aus um die vorzeitige Kündigung durchzusetzen?

  • Hallo amerin, danke für die Antwort.


    Habe ich durch die nicht mehr sichere Bereitstellung der Festnetznummer (bei Vertragsabschluss vereinbart) sie Möglichkeit zur Kündigung?

  • Meiner Meinung nach bestünde erst ein Kündigungsrecht wenn die Nummer tatsächlich nicht mehr erreichbar ist und o2 die Erreichbarkeit auch nach angemessener Fristsetzung nicht wieder herstellt.

  • Grundsätzlich sehe ich das ähnlich, aber da kommt ja noch was dazu:


    Das was dir im Chat zugesichert wurde ist kein Bestandteil der AGBs bzw. des Vertrags, den du abgeschlossen und bestätigt bekommen hast.


    Und Telefonica wird einen Teufel tun und das in die AGBs schreiben, zumindest finde ich da keinen Passus in den aktuellen AGBs zu.


    Daher gilt: Du hast ein materielles Recht an der Rufnummer und kannst die jederzeit portieren, wenn dir danach ist. Aber Telefonica muss nur eine Leistung erbringen (erreichbare Festnetznummer mit Weiterleitung auf deinen Mobilanschluss), aber das "Recht" auf eine bestimmte Rufnummer ist da nicht festgeschrieben. Sie könnten also willkürlich die Rufnummer tauschen.


    An deiner Stelle würde ich auch die Rufnummer wegportieren, gerade weil ich o2 im Businessbereich auch nicht als besonders zuverlässig kennengelernt habe. Da sind rosa und rot tatsächlich deutlich besser aufgestellt (was man auch an deren Marktanteil an Businesskunden gut erkennen kann).


    Telefonica wird dich aber mit Sicherheit nicht aus dem Vertrag lassen, sondern dir eine neue Festnetz- und Mobilfunknummer zukommen lassen.


    Wenn du generell nie wieder (!) zu TEF zurückkehren willst, gibt es da ja aber auch ganz andere Möglichkeiten aus dem Vertrag rauszukommen. Meiner Erfahrung nach finden die Mobilfunkanbieter es nicht so lustig, wenn man mit einem Ersatzhandy mal austestet, wie lange so eine Telefonflatrate wirklich am Stück telefonieren kann......... ;)


    (Das soll natürlich keine Anstiftung zum vorsätzlichen Missbrauch einer Flatrate sein!)


    Beschissene Situation und mit einem anderen Netzbetreiber wäre das sicherlich klärbar. Mit o2 hätte ich da auch wenig Hoffnung, zumindest aktuell... :(

    "Mankind must put an end to war, or war
    will put an end to mankind."
    John F. Kennedy

  • Glaub da musst du dir keine Sorgen machen: Es gab zwar mal die Ankuendigung von o2 den migrierten Kunden neue Festnetznummern zuteilen zu wollen, aber nach ein paar Wochen ist o2 dann eh wieder zurueckgerudert.


    Ein Sonderkuendigungsrecht sehe ich ohnehin nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!