Hallo Forumsmitglieder,
Ich habe ein Problem mit o2, welche mir ein zugesichertes Vertragsmerkmal nicht mehr erfüllen wollen.
Bei Vertragsabschluss im letzten Frühjahr bestellte ich einen Tarif mit einer Mobilrufnummer sowie einer deutschlandweit erreichbaren Festnetznummer, auf deren dauerhafte Erreichbarkeit ich bei Vertragsabschluss bestanden habe (habe Chatprotokoll).
Kurz zur Geschichte: Bis 2015 war ich bereits o2-Kunde mit einem Vertrag, der ebenfalls Mobilfunkrufnummer sowie Festnetznummer beinhaltete. Dann wechselte ich zu E-Plus, welches bekanntermaßen 2016 von o2 übernommen wurde, sodass ich dann wie beschrieben im letzten Frühjahr die Chance auf eine Vertragsverlängerung wahrnahm.
Die Erreichbarkeit dieser Festnetznummer will man mir nun nicht mehr länger zusichern, da dieses eine angebliche Nummer das E-Plus-Netzes ist ist, was ja nicht stimmen kann, da diese Nummer auch zuvor einige Jahre bei o2 bereits ihren Dienst tat.
Da ich geschäftlich auf diese Nummer angewiesen bin, kann ich natürlich kein Risiko eingehen und würde diese Nummer nun zu einem anderen Anbieter portieren, um sie zu retten.
Meine Frage nun an Euch:
Aus meiner Sicht stellt die nicht mehr zugesicherte Bereitstellung dieser Festnetznummer (habe Chatprotokoll des Vertragsabschlusses) einen Vertragsbruch dar. Deswegen habe ich nun auch keinen Bock mehr auf o2 und würde daher nun ebenfalls mit der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter wechseln und den Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Reicht dieser Vertragsbruch aus um die vorzeitige Kündigung durchzusetzen?