SIM-Registrierung in Österreich ab 1.1.19

  • Die neue Rechts-Regierung will nun - ähnlich wie in Deutschland - ab 1. Jänner (= Januar) 2019 alle SIM-Karten registrieren in Österreich. Das betrifft alle neuen prepaid/Wertkarte SIM-Karten, und - anders als in Deutschland - auch die Bestandskarten. Damit müssen wohl 2019 etwa 3,5 Mio. noch anonyme der existierenden 5,5 Mio. prepaid SIM-Karten registriert werden. Eine Deadline gibt es noch nicht, wonach abgeschaltet wird.
    Bei den Mehrheitsverhältnissen im österr. Parlament ist es wohl ziemlich wahrscheinlich, dass diese lange schon geplante Maßnahme (scheiterte bisher an der SPÖ) diesmal durchkommt. 2017 hat man es schon mal versucht, das durchzuziehen, diesmal hat es gute Chancen.


    Bei den Abläufen hat man wohl von Deutschland gelernt, was schlimmes befürchten lässt:
    Die Daten sollen entweder durch die Vorlage "eines amtlichen Lichtbildausweises" oder mit Hilfe eines "videounterstützten, elektronischen Verfahren" eingesammelt werden.


    Bestandskunden müssen sich registrieren, wenn sie ihr Guthaben aufladen - wie das genau aussehen soll, werden wir wohl noch rausfinden.


    Quelle:
    https://derstandard.at/2000075…n-Sim-Karten-registrieren


    Keine Registrierpflicht für Prepaid gibt es in der EU/EWR noch in: Portugal, Irland, Großbritannien, Tschechien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Lettland, Estland, Litauen, Rumänien, Slovenien, Kroatien, Malta und Zypern - wenn ich das richtig überblicke. Im Gegenschluss wird in den nicht genannten EU-Ländern registriert.

  • Re: SIM-Registrierung in Österreich ab 1.1.19


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Die neue Rechts-Regierung will nun - ähnlich wie in Deutschland - ab 1. Jänner (= Januar) 2019 alle SIM-Karten registrieren in Österreich. Das betrifft alle neuen prepaid/Wertkarte SIM-Karten, und - anders als in Deutschland - auch die Bestandskarten.


    das wäre auch hier das einzig richtige gewesen, die österreicher waren aber schon immer die besseren deutschen.

  • Da bin ich aber gespannt ob meine zwar namentlich aber wie üblich nur auf den Firmensitz von 3AT, der Kreditkartenaufladung wegen, registrierte Wertkarte so bleiben darf. Wenn nicht müssen ihre Systeme ja langsam 5-stellige Postleitzahlen zulassen...

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • So nun ist es "amtlich". Die Registrierung ab 1.1.19 kommt einschließlich Bestandskarten.


    Der Standard schreibt:
    Die Daten sollen entweder durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder mithilfe eines "videounterstützten elektronischen Verfahrens" eingesammelt werden, heißt es im Sicherheitspaket. Bestandskunden müssen sich registrieren, wenn sie ihr Guthaben aufladen.


    Demnach werden alle unregistrierten SIM-Karten dann nicht mehr aufzuladen sein. Das könnte auch Nutzer in Deutschland betreffen. Zumindest sollen VideoID oder OnlineID zugelassen werden.


    Bei mehr als 3,5 Mio. unregistrierten SIM-Karten wird das schwer zu schaffen sein.

  • Bin zwar gegen die registrierungspflicht, ist aber wieder 'mal ein schönes beispiel für den unterschied zwischen D und A:
    die einen alibi-stümpern,
    die anderen machen nägel mit köpfen.
    Die einen sind (auf den verschiedensten politikfeldern) entweder zu arrogant oder zu blöd (oder beides), in die nachbarländer zu gucken, was UND warum dort so manches besser läuft *) ,
    die anderen beobachten sehr aufmerksam und versuchen, es auf basis dieser beobachtungen besser zu machen.


    *) ich sag' nur, um die beiden vielleicht krassesten beispiele herauszugreifen:
    80(!)% mehr rente bei ansonsten identischen rahmenbedingungen,
    neu(!)baugemeindebauwohnungen in wien (und anderswo) für unter 8.- kalt

  • Warum ?
    Weil's -- wie bei den meisten angeblich der sicherheit dienenden gesetzen -- die freiheit des anständigen bürgers einschränkt, die bösen buben aber gleichzeitig mittel und wege finden, sich einen feuchten kehrricht drum zu scheren.


    Fast jedes "sicherheitserhöhungsgesetz" seit dem 11. september ist doch nur alibi-aktionismus-gedöns der berliner (und sonstwo) wählervera...ungs-clique, das otto normalbürger immer unfreier / gläserner macht, aber verbrecher nur müde lächeln lässt.


    Oder um es mit E. Snowden zu sagen:
    "...überwachen und zensieren geschieht unter dem Deckmantel angeblicher Bedrohungen, die es in Wahrheit nicht gibt... aber Überwachung und Zensur sollen die wenigen Mächtigen vor den vielen Ohnmächtigen schützen !...“

  • Bitte hier jetzt nicht wieder die Diskussion pro oder contra Registrierung. Das haben wir schon letztes Jahr durchgekaut und es gibt keine neuen Argumente.


    Einige Länder haben sich dafür entschieden, andere dagegen. Für beides gibt's gute Gründe.


    Aber die unterschiedliche Handhabe führt zu aberwitzigen Ergebnissen: Eine Tochter der Deutschen Telekom, die hierzulande genau registriert, schickt beispielsweise unregistrierte, also anonyme SIM-Karten aus einem anderen EU-Land nach Deutschland, die sogar unter Roam like home günstiger als deutsche betrieben werden können.


    Ich muss bei den Bestandskarten nochmal zurückrudern. Im Gesetz sehe ich es gerade nicht. Vielleicht steht's aber anderswo. Müssen wir abwarten.



    Das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das
    Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2016, wird wie folgt geändert:
    1. In § 92 Abs. 3 Z 3 lit. f wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und nach § 92 Abs. 3 Z 3 lit. f
    folgende lit. g angefügt:
    „g) Geburtsdatum;“
    2. Nach § 97 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
    „(1a) Vor Durchführung des Vertrages ist durch oder für den Anbieter die Identität des Teilnehmers
    zu erheben und sind die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Stammdaten (§ 92 Abs. 3 Z 3
    lit. a bis c und lit. g) anhand geeigneter Identifizierungsverfahren zu registrieren. Die Festlegung
    geeigneter Identifizierungsverfahren erfolgt durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr,
    Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.“

  • Warum ?
    Weil's -- wie bei den meisten angeblich der sicherheit dienenden gesetzen -- die freiheit des anständigen bürgers einschränkt,


    Ach Gott, wie schlimm. Kann da Ottonormalhans nicht anonymen Blödsinn mehr machen? Wie schränkt sich sowas persönlich ein? Was hast du mit einer "freien" Karte denn vor?

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