Über das Eintreffen eines neuen Kontoauszugs kann man sich bei der CoBa per Mail informieren lassen, damit dürfte das Abholen eigentlich nicht vergessen werden.
Der Commerzbank Thread: News, Infos ...
-
-
-
Über das Eintreffen eines neuen Kontoauszugs kann man sich bei der CoBa per Mail informieren lassen, damit dürfte das Abholen eigentlich nicht vergessen werden.
Was ohne Online-Zugang aber dennoch recht schwierig sein dürfte
-
Stimmt, das hatte ich wohl überlesen. Dann würde ich schleunigst Kontakt mit der Bank aufnehmen, um den Zugang wieder zu bekommen.
Zur ursprünglichen Frage: ob die 80ct für den Auszugsversand ursprünglich vereinbart wurden, das kann natürlich nur der Kontoinhaber selbst beantworten.
Falls nicht, dann ergäbe sich aufgrund des kürzlichen Urteils evtl. ein Rückerstattungsanspruch - ob man den geltend machen (und die Bank damit ggf. verärgern) will, das ist eine persönliche Entscheidung. Aber scheinbar wird das Konto ja nicht wirklich gebraucht. -
Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro
Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen in Euro sowie bei Sorten und Edelmetallankäufen ab 10.000,00 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000,00 Euro ist ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis innerhalb von 30 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos einzureichen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
- Quittungen getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder die Hotline gerne zur Verfügung.
-
Mindest-*tz*
-
-
Die Infocard wird zum 30.11.21 eingestellt, das Tg bleibt.
Damit fällt die Nutzung der Einzahlungs- und Geldausgabeautomaten flach.
-
Auch im Girokontenvergleich von Stiftung Warentest steht übrigens bei CoBa: "Eigene Überweisungen" "zählen nicht".
Bin mal gespannt, was in dem Brief von denen steht, den ich wahrscheinlich heute erhalte.
-
Aha, Brief wegen BGH-Urteil mit der Bitte um Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen und Preisen (obwohl ich Kontomodell gewechselt hatte).
AGB und Preise mit 95 Seiten sind auch dabei.
"... sind wir zu einer papierhaften Bereitstellung verpflichtet."
-
wurden bei Euch auch Gebuehren wieder gutgeschrieben, die aus der unrechtmaessigen Aenderung resultierten?
Wenn ja, mit welcher Wertstellung? Habe die Tage von einem Freund gehoert, wo durch diese Gebuehren entstandene Sollzinsen immer noch gefordert werden?!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!