Ich würde es per Fax an 1. machen.
Danke für den Hinweis auf diesen zusätzlichen Weg. Wenn ich Zugang zu einem physischen Faxgerät und/oder einen aktiven Faxdienst hätte, wäre dies in der Tat ein unkomplizierter, schneller Weg - vorausgesetzt ich finde bei der CoBa eine Fax-Nr. (auf die Schnelle habe ich lediglich Telefonnummern gesehen.
Wenn Online per Mail & Co, dann gleich die Info mit rein das Onlineverträge ab 01. Oktober 2016 auch Online gekündigt werden können und eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift nicht mehr erforderlich ist.
Guter Hinweis - sowohl auf die damalige Gesetzesänderung und die explizite Info!
Das Konto wurde im Dezember 2016 online beauftrag und würde somit unter die aktuelle Regelung im BGB fallen. Zudem ist ein Girokonto-Vertrag wohl kein "besonders wichtiger Vertrag" (Arbeits-, Miet-, notariell beurkundete Verträge).
Interessanterweise vermerkt die CoBa bei der im Impressum aufgeführten E-Mail folgendes:
ZitatIn Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich nicht auf konkrete geschäftliche Details zu beziehen. Überweisungen, Wertpapierorder oder fristgebundene Aufträge oder Weisungen nehmen wir per E-Mail nicht entgegen.
Ich persönlich verstehe eine einseitige Willenserklärung nicht als Weisung.
Den Online-Kontakt versucht die CoBa augenscheinlich möglichst zu vermeiden. Es gibt ein Kontaktformular, auf das jedoch erst über den Umweg des Beschwerdeformulares verwiesen wird. Hier werden zumindest keine Anliegen genannt, die über diesen Weg von vornherein abgewehrt werden.
Ich favorisiere daher momentan die beiden Wege in Textform (E-Mail und Kontaktformular) Vielleicht hilft der Hinweis auf das versteckte Formular hier noch jemandem.