Ich hoffe der Thread passt zu einer Frage:
es geht um eine aktuelle Situation die mich nicht direkt betrifft, aber trotzdem beschäftigt:
Meine Freundin hat 2016 mit einer anderen Freundin zusammen ein 2 Familien-Haus gekauft, jede hat ihre eigene Wohnung, Teilungserklärung vorhanden, alles gut.
Dadurch das beide Damen alleinerziehend, hat die finanzierende Bank damals beschlossen, das die Frauen untereinander bürgen müssen.
Jetzt möchte die Freundin wieder ausziehen und mit ihrem neuen Partner zusammenleben (eigene Wohnung zu klein).
Und natürlich möchte sie aus der Schuldhaft entlassen werden.
Was passiert dann im schlimmsten Fall mit den Darlehen? Wenn niemand mehr da ist der bürgt?
Kündigt die Bank das Darlehen im äußersten Fall?