Hallo zusammen,
ich eröffne diesen Thread um Erfahrungen auszutauschen bezüglich der Fair Use Policy der EU Netzbetreiber und deren Umsetzung.
Ziel soll die Sammlung von Infos über das Verhalten der Betreiber bei übermäßiger Auslandsnutzung sein.
Ich berichte über T-Mobile Austria:
Österreichischer Mobilfunkvertrag, besteht seit 2010, damals angemeldet mit österreichischer Meldeadresse. Umzug nach Deutschland 2012, der Vertrag wird von T-Mobile Austria seitdem mit der deutschen Meldeadresse in Berlin geführt.
Bankeinzug erfolgt von bestehendem österreichischen Girokonto. Soweit die Fakten.
Preis: 3,90€ pro Monat, beinhaltet 1300 Freiminuten, kein Datenvolumen. Die Freiminuten sind durch die EU Regulierung jetzt in vollem Umfang in Deuschland nutzbar für Gespräche nach Österreich, innerhalb Deutschland oder in andere EU Länder.
Seit Juni 2017 nutze ich den Vertrag in Deutschland sehr intensiv für Gespräche innerhalb Deutschlands und nach Tschechien, nur vereinzelt nach Österreich.
Durchschnittlich telefoniere ich seit Juni 1000 Minuten pro Monat. Ich war seitdem zu keinen Zeitpunkt mehr im Heimatnetz.
Bisher habe ich keine Ankündigung einer Sanktion auf Grund Verstoß Roaming Policy erhalten und telefoniere weiter fleißig mit meiner österreichischen Nummer in Deutschland.
Wer hat ähnliche Erfahrungen? Mit anderen ausländischen Providern bei Dauernutzung in Deutschland oder mit deutschen Providern im Ausland?
Zur Info hier mal die von T-Mobile Austria festgelegten Sachverhalte:
Punkt 1: Nachweis eines dauerhaften Inlandsbezugs
Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU ist der Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich. Eine stabile Bindung bedeutet eine Anwesenheit in Österreich, einschließlich Grenzgängern.
Diese ergibt sich beispielsweise aus:
- einemlängerfristigenArbeitsvertrag
- einemHochschulstudiuminÖsterreich - einemamtlichenMeldezettel
bei geschäftlich genutzten SIM-Karten dem Nachweis eines Firmenbuchauszugs bzw. einer inländischen Rechnungsadresse für die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich.
Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU auf Basis einer Wertkarte (prepaid SIM Karte) ist eine Registrierung des Teilnehmers und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich.
Die T-Mobile Austria GmbH ist berechtigt, einen oben genannten Nachweis anzufordern, wenn sich aus den zu Abrechnungszwecken erfassten Daten Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der Dienste ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben, insbesondere nach einer erfolgten Ankündigung gemäß Punkt 2.
Kann weder eine stabile Bindung noch ein gewöhnlicher Aufenthalt nachgewiesen werden, ist die T-Mobile Austria GmbH berechtigt den Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland zu verrechnen.
Punkt 2. Einschränkung einer dauerhaften Nutzung im Ausland
Die Verwendung der SIM-Karte für Roam like at Home ist ausschließlich für eine vorübergehende Nutzung im EU- Ausland zulässig. Von einer unzulässigen dauerhaften Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn während eines durchgehenden Betrachtungszeitraums von 4 Monaten an mehr als 60 Tagen ein Aufenthalt im EU-Ausland erfolgt und mehr als die Hälfte (über 50%) der Gesamtnutzung in diesem Beobachtungszeitrum im EU-Ausland erbracht wurde.
SMS, Minuten und Daten werden dabei gemeinsam betrachtet und geprüft.
Wenn Ihre SIM Karte an einem Tag sowohl im österreichischen Netz, als auch in einem anderen Netz in der EU eingebucht war bzw. genutzt wurde, dann zählt dieser Tag als nationale Nutzung. Eine Nutzung bzw. Einbuchung in Netzen in Drittstaaten (Länder außerhalb der Zone 1) gilt für diese Beobachtung wie eine inländische Nutzung bzw. Aufenthalt.
Im Falle einer überwiegenden Nutzung und einem überwiegenden Aufenthalt im EU-Ausland ist die T-Mobile Austria GmbH berechtigt, nach zweiwöchiger Ankündigungsfrist den Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU- Ausland zu verrechnen. Dem Kunden wird ein diesbezüglicher Warnhinweis per SMS gesendet.
Der Preis für Roaming in Zone 1 wird nicht verrechnet, wenn innerhalb dieser zweiwöchigen Frist eine überwiegende Nutzung oder ein überwiegender Aufenthalt im Inland vorliegt.
Von einer unzulässigen Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn SIM Karten von Nutzern nach langer Inaktivität hauptsächlich für Roaming verwendet werden.
Von einer unzulässigen Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn mehrere SIM Karten durch einen Nutzer aufeinanderfolgend für Roaming verwendet werden um damit die Bestimmung nach Absatz 2 zu umgehen.
Der Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland wird immer für eine Abrechnungsperiode verrechnet, so lange eine unzulässige oder dauerhafte Nutzung im EU-Ausland besteht.