Postalische Zustellung der notwendigen Informationen zur Aktivierung der hinterlegten Adresse? Was sollte daran nicht passen?
Der Nachweis ist begrenzt auf das Vorhandensein einer Adresse (und ggf. eines dort befindlichen Briefkastens, an dem zum Zeitpunkt der Zustellung derjenige Nachname angebracht ist, der bei Registrierung angegeben wurde). Das soll dem Gesetzgeber ausreichen?