ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Das interessiert mich:
Hast Du eine spezielle Kreditkarte vom Typ „Chargeback“, bei der Du einfach so Zahlungen zurückholen kannst?
Denn bisher dachte ich immer, dass eine Zahlung mit KK so etwas wie eine Überweisung in Echtzeit wäre.
Und: Kannst Du selber Zahlungen in die Kategorie „Betrug“ einordnen und damit eine Handlungskette auslösen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil diese Bezeichnung bestätigt hat?
Ich weiß nicht, ob und falls ja unter welchen Voraussetzungen dies funktioniert, daher habe ich diese Frage gestellt.
Kreditkarten unterscheiden sich durchaus von Überweisungen, wie man am Beispiel der Rückbuchungen (Chargeback) für Zahlungen an Air Berlin wegen nicht erbrachter Leistung (nicht einmal Betrug) sehen konnte. Je nachdem, worin der Betrug lag und wie er von statten ging (daher würden mich Einzelheiten hierzu interessieren), halte ich eine Rückbuchung für durchaus denkbar.