Iphone SE als Dashcam. Erfahrung?

  • Hallo Zusammen.


    Ich möchte in einem meiner Fahrzeuge eine Dashcam installieren. Leider haben die richtigen Dashcams einen Nachteil. Sie können keine Parküberwachung oder nur kurz. Sprich, wenn das Auto mal 8 Stunden steht, schafft das die klassiche Dashcam nicht von der Stromkapazität. Es gibt zwar Schutzfunktion für die Autobatterie. Die Laufzeit bleibt aber zu kurz.


    Die Frage zum Iphone SE ist für mich, ob der Weitwinkel langt um einen vernünftigen, sichtbaren Bereich zu bekommen.
    Die Laufzeit scheint bei Video rund 10 Stunden zu betragen. Top!


    Es geht um die 128GB Version. Wie lange kann ich da aufnehmen? 1080 P oder 720 P.


    Weiterhin die Frage ob jemand Erfahrung mit Apps für Dashcam hat und wenn Ja, welche.


    Das Iphone SE wird ausschliesslich für diesen Zweck eingesetzt. Alles andere nutze ich auf einem klassischen Smartphone.


    Montiert werden soll das an die im Link zu sehende Brodit Halterung. Leider recht tief. Das Iphone wird dann wohl horizontal angebracht werden. Dafür ist das Fahrzeug selbst sehr hoch. Es ist ein Dodge Ram 1500.


    Link: https://www.pdamax.de/Brodit-P…tra-213515,bx-213515.html


    Vielen Dank.

  • ich sehe ein viel grösseres Problem, denn das Ding wird nicht lange genug im Auto sein um irgentwas aufzunehmen...


    wenn du es so machst,


    dann lass den Wagen auf,


    sonst kostet nicht nur das SE Geld, sondern auch die Scheibe



    und zu deiner Frage, nein der Weitwinkel wird vermutlich bei diesem grossen Fahrzeug nicht ausreichen....

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Tu dir den Gefallen und investiere das Geld für zB eine Roav. Wenn Dashcam dann wirst du einen Grund haben? Eventuell einen Unfall auswerten? Dazu wird das iphone nicht reichen da es dafür bestimmte Vorraussetzungen gibt. Die Dashcam würde nach Unfall komplett zerlegt werden (Bildlich gesprochen) Die Software muss nachweislich 30 sekündige Aufnahmen liefern die anschliessend immer wieder überschrieben werden usw.


    Eine gute rechtssichere Dashcam gibt ab etwa 50 Euro aufwärts. Rechtssicher bedeutet in diesem Fall wenn denn eine Dashcam als Beweis zugelassen werden würde entspricht diese den Anforderungen

  • Ich musste gerade nochmal aufs Datum schauen, ob wir nicht doch den 1.April haben.
    Ist das ernst gemeint oder ein schlechter Scherz? :confused:


    Wie toyboy schon sagte, wenn du es so machst, lass am besten dein Wagen gleich offen, dann bleibts vielleicht nur bei dem verlust vom iPhone ......

    enjoy the little things ....

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Tu dir den Gefallen und investiere das Geld für zB eine Roav. Wenn Dashcam dann wirst du einen Grund haben? Eventuell einen Unfall auswerten? Dazu wird das iphone nicht reichen da es dafür bestimmte Vorraussetzungen gibt. Die Dashcam würde nach Unfall komplett zerlegt werden (Bildlich gesprochen) Die Software muss nachweislich 30 sekündige Aufnahmen liefern die anschliessend immer wieder überschrieben werden usw.


    Das bezweifle ich aber, oder gibt es neuerdings ein Gesetz, in dem Dashcams reglemetiert werden?


    In Deutschland ist m. W. die Rechtslage so: Ob eine Aufnahme - ganz gleich woher sie stammt - als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet der Richter. Hier findet regelmäßiig eine Interessenabwägung statt. Eine Aufnahme, die den Verursacher eines Kratzers zeigt, wird eventuell nicht zugelassen. Zeigt einen Aufnahme derselben Kamera dagegen, welcher PKW einen Radfahrer gerammt hat, der dabei verletzt wurde, wird sie sehr wahrscheinlich zugelassen.


    Der Nutzer einer Dashcam kann im Falle eines Unfalls mit ungeklärter Schuldfrage und hohem Sach- oder gar Personenschaden davon ausgehen, daß die Aufnahme in einem Strafverfahren herangezogen wird.


    Bei Zivilprozessen sind die Hürden höher. Wenn man glaubhaft versichert, daß man die Aufnahme erst dann manuell gestartet hat, nachdem das Schadenereignis begonnen hat, stehen die Chancen für eine Verwertung gut, sofern keine anderen Beweismittel zur Klärung beitragen können.




    Werden wie bei unserem Threadersteller im ruhenden Verkehr PKW beschädigt oder Diebstähle begangen, geht man zur Polizei und gibt denen die Aufnahme mit. I. d. R. freuen die sich über derart hilfreiches Beweismaterial. Über die Herkunft des Videos muß und sollte man vorerst keine Auskunft geben.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3


  • Darum gehts zwar nicht ganz, aber es geht um Parkraumüberwachung. Momentan macht einer Faxen. Noch nichts wildes, aber ich will vorsorgen.


    Insofern bringt mir eine klassiche Dashcam nichts, da sie nur kurz läuft wenn das Fahrzeug abgestellt ist.


    --


    Und zum Thema Dashcam als Beweis.


    Ich habe vor ca. 4 Jahren einen tödlichen Verkehrsunfall mit einer Dashcam gefilmt. Nachts auf der Autobahn. Wir waren mit lässigen 110-120 unterwegs als uns ein Aston Martin Vanquish S mit einer abartigen Geschwindigkeit (ca. 250) überholt hat. Tendenz steigend. Er wollte dann Rechts eine Abfahrt hart anfahren und hat nach einem LKW rübergezogen um die Kurve anzubremsen. Problem war, das vor dem LKW ein Familienvater mit einem Kombi gefahren ist. Hat er wohl übersehen. Den hat er volles Rohr im Heck getroffen. Beide Autos haben direkt gebrannt. Der ganze Sprit ist über die Autobahn geflogen. Hollywood hätte es nicht besser machen können.


    Die 2 Affen aus dem Aston Martin sind noch rausgekommen. Lediglich leichte Verbrennungen. Der Familienvater war direkt beim Aufprall Tod.


    Das Video wurde vor Gericht nicht zugelassen, allerdings auch vom Richter gesehen. Heute gibt es die Akten zu einem Fall elektronisch. Da schauen dann alle beteiligten nach um sich auf den Prozess vorzubereiten. Staatsanwalt, Richter, Polizeibeamte, etc.


    Allerdings konnte man aufgrund meines Videos die Durschschnittsgeschwindigkeit ermitteln. Es mussten davon 20% zu seinen gunsten abgezogen werden. War aber immer noch ne dicke 2 davor und somit der aktuellen Verkehrssituation nicht angebracht.


    Aussage habe ich gemacht. Zu einem Prozess wurde ich nie eingeladen. Keine Ahnung wie es ausgegangen ist.


    Mir hat der Mann Leid getan. Er war verheiratet und hat 2 kleine Kinder. Er kam von der Nachtschicht und wollte einfach nur Heim.


    Nachfolgend 2 Bilder.


    Das eine ist der Kombi. Das andere der völlig ausgebrannte Aston Martin. Das sind Pressefotos. Das Video habe ich auch noch. Habe ich aber nie irgendwo hochgeladen und bleibt einfach auf meinem Rechner.





  • Wenn mit Hilfe des Videos die Geschwindigkeit durch Gutachter ermittelt wurde, wurde es als Beweismittel zugelassen und eingesetzt.


    Das deckt sich mit meinen Erfahrungen: im Strafprozess kommt es zum Einsatz, sobald es um Leib und Leben oder hohe Sachschäden geht, und andere Beweismittel nicht vorliegen.



    Zum Thema Parkraumüberwachung: manche Fahrzeuge bestromen den Zigarettenanzünder auch dann, wenn die Zündung ausgesschaltet ist (viele VW zum Beispiel). Schon mal geschaut, wie das beim Dodge RAM ist?


    Wenn man nämlich immer Strom anliegen hat, kann man jede beliebige Cam nehmen, nicht so ein auffälliges iPhone, bei dem sich dann nachts eventuell noch der Bildschirm einschaltet, weil ein neues iOS-Update verfügbar ist.


    Wenn der Strom nicht permanent am Anzünder liegt, kann man aber ein Kabel von der Batterie verlegen.


    Eine 100Ah-Batterie, die der RAM mindestens haben wird, hält locker 24h Daueraufnahme, so daß man den Wagen dann auch noch starten kann. Viel länger sollte man ihn aber nicht stehenlassen, irgenwann ist die Batterie leer.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, hat nicht der Richter veranlasst die Geschwindigkeit zu ermitteln.
    Also entweder die Polizei, oder der Staatsanwalt. Keine Ahnung.
    Die Polizistin sagte nur,das es wohl nicht zugelassen wird, der Richter aber es zumindest gesehen hat.


    Der Unfallverursacher hatte sich rausreden wollen, das eine schwarze E-Klasse vor ihm rausgezogen wäre und er somit die Kontrolle über sein Auto verloren hat.
    Das Video zeigt EINDEUTIG das es keine E-Klasse gab. Er hat die Sau rausgelassen und dem Kerl das Leben genommen.


    Ich selbst habe keinen Ärger wegen dem Video bekommen.
    Am Unfallort hab ich erstmal meinen Mund gehalten. Mir war auch erst nach den Löscharbeiten klar das es zwei Autos sind. Vorher war ich davon ausgegangen das nur der Aston Martin abgeflogen ist. Ich bin jemand der die Eier hat um zu helfen, aber es war überhaupt garkein rankommen ans Fahrzeug. Der Fahrer und Beifahrer waren auf der anderen Seite ausgestiegen und haben sich in Sicherheit gebracht.
    Respekt an Aston Martin, das die Fahrerzelle seine Insassen so schützt, das noch ausreichend Zeit war rauszukommen. Auch wenn es sicherlich nur Sekunden zwischen Leben und Tod war.


    --


    Ich bin morgen beim Händler und bespresche den Einbau einer Dashcam. Eventuell kann man ja eine zweite Batterie insatallieren. Wenn die Leer ist, ist sie Leer und wird erst wieder geladen wenn das Fahrzeug läuft. So meine Idee.
    Der RAM hat diverse Zigarettenanzünder, USB (Strom) Anschlüsse und sogar eine komplette Steckdose. Da lade ich immer meinen Laptop. Insofern gibts Strom und damit wohl eine Lösung. Wir werden sehen.


    Mir wäre eine klassiche Dashcam vorne und hinten am liebsten, aber eben mit Parküberwachung. Das ist der springende Punkt.

  • Nichts anderes habe ich oben geschrieben. Es liegt im Ermessen. Wenn die Kamera allerdings gegen den Datenschutz verstößt (zB wenn sie länger als 30sekunden am Stück filmt, wird es sicher angreifbar) genehmigt würden Stückelungen also Max 30 Sekunden dann die nächsten 30 Sekunden usw. die Aufnahmen müssen auch ständig überspielt werden sonst wird das nichts egal was der Richter dann sagt wäre anfechtbar. Wir arbeiten mit Gutachtern im KFZ Bereich zusammen die sich täglich damit auseinandersetzen. Wenn die Kamera nicht gewisse Standards beherrscht wird es angreifbar. Wenn es nicht um leben und Tod geht, werden Handy bzw Smartphone Dashcams in der Regel abgelehnt als Beweis.

  • Seinerzeit hatte die Kamera immer 2 Minuten Dateien erstellt. Die wesentlichen 2 Minuten habe ich abgegeben, auf einem USB Stick.


    Die Bildqualität war hervorragend, trotz Nachtaufnahme. Gestochen Scharf.
    Mehr konnte ich nicht tun. Wie gesagt, ich finde es schade das ich noch nicht mal weiss wie die Sache ausgegangen ist.
    Das Ereignis hat mich doch sehr bewegt gehabt.
    Jeder macht mal eine Dummheit im Leben. Aber der Junge hat es unvorstellbar Krachen lassen, obwohl die Verkehrslage das nicht zugelassen hat. War zuviel los.


    Ich bin gegen Tempolimit, da auch ich gerne mal schnell fahre (nicht mit dem RAM ;-) ), allerdings nur wenn die Verkehrslage es zulässt.



    ACR wird nun die Kamera in den RAM einbauen. Wird auch nur noch eine (nach vorne). Da kommt noch so ein Batterieschutz dazwischen. Dann kann man die Kamera für die Parkraumüberwachung programmieren. z.B. 6 Stunden. Das langt soweit. Bei mir zu Hause ist bereits alles für Überwachung installiert. Da brauch ich das nicht. Es geht nur im Bereich eines Büros in dem ich zwei - dreimal die Woche bin.


    Noch eine reine Interessensfrage.


    Taugen die Dashcam Apps eigentlich was?

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