Alles anzeigenDa gibt es noch den rechtlichen Grundsatz von "Treu und Glauben". Sprich, wenn du den Anbieter mit dem Startguthaben (das nicht ausbezahlt wird) bescheißen willst (ich wähle diese Wortart nur, weil du es anders vereinbart hast), hat er dir gegenüber das Recht, eben dieses Startguthaben erst einmal zurückzuhalten.
Ich wollte bei Vodafone vor kurzem ausschließlich per CallNow-Transfer (mir selbst) übertragenes zusätzliches Guthaben zum verbliebenen Startguthaben (1 Cent) für eine Spende per PREMIUM SMS einsetzen. Dieser Vorgang schlug dann allerdings fehl.
Guck mal hier:
https://www.teltarif.de/teltar…uszahlung/news/80485.html
Und hier im Forum (sie machen das weiterhin so, erst nicht auskehren, dann Kulanz). Wenn die das nicht dürften, würden sie es nicht machen. Eine Prepaidkarte ist weder eine Geldvermehrungsgeschichte, noch eine Bank zum Geld anlegen. Ist leider so, Leute, die Dinger sind dafür konzipiert, euch reinzulegen. Nicht euch eitel Freude 24/7&S0nnensche1n zu gewähren. Das Startguthaben seid ihr auf jeden Fall los. Außer bei Vodafone, mit einer einmaligen Aufladung und einem anschließenden CallNow-Transfer. Aber da habe ich jetzt vermutlich wieder zu viel verraten. <g>, <trauriger 'grins'>. Einige Schlupflöcher werden offen gehalten, um die Anzahl Schubladenkarten für den Nimbus der größte Anbieter zu sein zu vermehren. Wenn zu viele ChiccOlinos aufkreuzen und LidlConnect erleichtern, ändert man schon einmal die Bestimmungen, die eh aufgrund der gesunkenen Rufnummernmitnahmekosten obsolet geworden sind (wird von mir zur Zeit bei einer Telefónica-Marke überprüft - erhält man da wirklich noch 25€ eingehende Portierungsgebühr "zurück"? Wir werden sehen). :-/
Ich habe natürlich mein Startguthaben zunächst verbraucht (ging tariflich gar nicht anders), dann großzügig aufgeladen, damit die 6,82 EUR auch abgebucht werden können. Insofern ist in meinem Falle die Rechtslage auch klar. Die 3000 EUR Anwaltsgebühren im verlinkten Fall erscheinen mir wenig realistisch, da der Streitwert ja nicht so hoch sein kann. Zumal bei bekannter Rechtslage ein Anwalt gar nicht benötigt wird. Das kann jeder selbst dem Richter sagen.