Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung § 4a
Zitat(2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt[...]
BGB §§158 -163 Bedingung und Zeitbestimmung
Evtl. ergibt sich hier die Pflicht zum Schadensersatz durch den TE, da er den Zustand selbst herbeigeführt hat. Bin aber kein Anwalt