Die Möbel gehören dir (Kaufvertrag), aber du musst sie nicht bezahlen (Wohnungsübergabe). Wobei die Wohnungsübergabe ja nicht personalisiert ist und somit auch bei Übergabe an jemand anderes (Nachmieter oder Vermieter) erfolgen kann und die Zahlungspflicht dann doch entsteht. <-;<
Ablöse für Küche bei Nicht-Einzug in eine Wohnung?
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Die Möbel müssten nun abtransportiert und wieder aufgebaut werden, was gerade bei einer Einbauküche schwierig werden kann. Lass dir einen Kostenvoranschlag dafür geben falls es hart auf hart kommt und rechne ihn gegen den Kaufpreis. Da wird nicht viel überbleiben, schätze ich. Der Vermieter wird abwinken.
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Auch hier gilt wieder das Abstraktionsprinzip. Die Möbel gehören noch nicht ihm sondern er hat nur einen Anspruch darauf. Wenn der Kaufvertrag unter der Bedingung geschlossen wurde, dass er in die Wohnung einzieht, was man annehmen muss, da vereinbart wurde, dass der Kaufpreis bei Einzug in die Wohnung gezahlt werden muss, ist der Kaufvertrag also hinfällig, wenn er nicht in die Wohnung einzieht.
So würde ich den Kaufvertrag auslegen, wenn dort wörtlich steht, dass der Kaufpreis bei Wohnungsübergabe gezahlt werden muss.
Groß, slop
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so sehe ich das aus. sicherlich kann man darüber streiten und wie das ein richter sieht, ist ungewiss.
aber für den verkäufer wird es ebenfalls sicherer sein, die sachen einfach an jemand anderen zu verkaufen als die sachen kostenpflichtig einzulagern und auf den verkauf zu bestehen. denn womöglich bleibt er am ende auf allem selbst sitzen...von daher würde ich ihm mitteilen, dass der kaufvertrag nur zusammen mit der wohnung galt und fertig.
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Der Satz muss ausgelegt werden. Dabei kann man allerdings auch zu dem Ergebnis kommen, dass es keine aufschiebende Bedingung ist, sondern nur eine Fälligkeitsvereinbarung. Im Ergebnis könnte die Klausel dann auch so verstanden werden, dass die Möbel bei Übergabe zu zahlen sind. D.h. auch wenn schließlich kein Einzug erfolgt ist der Vertrag wirksam und die Möbel müssen abgeholt und dann gezahlt werden.
Auf jeden Fall sollte man versuchen sich irgendwie zu einigen. Falls es vor Gericht geht kann das für beide Seite ordentlich in die Hose gehen.
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Erstmal besten Dank für die vielen Einschätzungen. Ich denke auch, dass es eine gute Lösung geben wird, man muss da am Ende vermutlich nicht streiten. Auch der Vermieter weiß Bescheid und wird die Möglichkeit der Küchenübernahme vermutlich mit im Inserat angeben. Die restlichen Möbel bei Kleinanzeigen inseriert sind auch schnell weg, da muss keiner für vor Gericht. Im Notfall schalte ich die Anzeigen auch selbst, wenn ich die Fotos bekomme. Im äußersten Fall würde ich aber auch sagen, dass man diesen Vertrag durchaus strittig sehen kann - Wohnungsübergabe findet nicht statt. Wäre für beide Seiten knifflig und riskant und würde am Ende nicht nur mehr Stress, sondern auch wesentlich mehr Kosten bedeuten.
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Weist was:
Ich glaub manchmal überlegen die Richter auch einfach:
Was sollte vereinbart werden - und in dem Fall könnte raus kommen das du die Wohnung übernimmst und damit auch die Möbel.
=> da du die Wohnung nicht übernimmst... -
Im extremsten Fall wird das wahrscheinlich so sein. Ich strebe dennoch eine harmonische Lösung an. Leider finde ich selbst (aktuell) keinen potenziellen Nachmieter. Muss man also einfach mal abwarten, was nun dabei rauskommt. Generell denke ich ja schon, dass derjenige, der in die Wohnung einzieht für den schmalen Kurs auch eine gescheite Küche übernehmen würde.
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Verstehe ich jetzt nicht, wofür suchst du einen Nachmieter ?
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Na ja, wenn er gegenüber dem VM geäußert hat "Ich nehme die Wohnung..." und nur der Vertrag noch nicht unterschrieben war (was ja auch durch den KV über die Möbel gestützt wird) kann das bereits ein bindender Vorvertrag sein, ggf. hat der VM deswegen ja auch anderen Interessenten abgesagt.
Da wäre es nur recht und billig wenn der abgesprungene Mieter sich ebenfalls um einen Nachmieter kümmert - spart Stress für alle Beteiligten.
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