Moin,
über den Kontakt zum Vormieter bin ich an eine Wohnung gekommen. Mit ihm habe ich ausgemacht, dass ich die Küche und wenige Möbel abkaufe. Dazu wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Mit dem Vermieter wurde ein Mietvertrag vorbereitet, aber noch nicht unterschrieben. Das lag daran, dass das genaue Einzugdatum lange unklar war.
Am Ende ziehe ich nun doch nicht in diese Wohnung ein, werde den Mietvertrag also auch nicht unterschreiben.
Der letzte Satz im Kaufvertrag lautet "Der Kaufpreis ist bei Wohnungsübergabe in bar zu bezahlen". Diese Übergabe wird nun nie stattfinden. Bin ich denn verpflichtet, die Küche/Möbel dennoch abzukaufen? Wie ist da die Rechtslage? Soweit ich mich informiert habe, spricht man in so einem Zusammenhang von einer "aufschiebenden Bedingung", was bedeutet, dass der Kaufvertrag nur gilt, wenn auch tatsächlich ein MV zustande kommt.
Danke, Gruß