O2: Handeln aus purer Boshaftigkeit?

  • Vielleicht hat ja der MA diese neue Regelung von o2 ja falsch interpretiert :D


    Zitat

    Hintergrund ist folgende Neuerung, die wir seit Dezember 2017 sukzessive in die Kundenkommunikationskanäle integrieren: o2 hat im Dezember 2017 begonnen, seinen Bestandskunden im Zuge einer Vertragsverlängerung einen Treuerabatt einzuräumen. Nur Kunden, die diesen Rabatt erhalten haben, verlieren diesen im Falle einer Kündigung. Alle anderen Rabatte bleiben wie gewohnt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen - auch nach einer Kündigung. Der Kunde wird darüber auf verschiedenen Wegen informiert: im Gespräch über die Vertragsverlängerung, in seiner Tarifbestätigungs-Mail und im Falle einer Kündigung im Kündigungsbestätigungsschreiben."


    https://www.focus.de/digital/h…kuendigen_id_8267580.html



    o2 ist immer für eine Überraschung gut :D

    MfG

  • Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des gewährten Rabatts an. Beispiel: Ein VertrG mit zweijähriger Mindestvertragslaufzeit wird ein halbes Jahr nach Abschluss gekündigt. O2 gewährt dem Kunden nun, gegen Rücknahme der Kündigung, einen Rabatt in Höhe von 18 x 10 EUR (also für die gesamte verbleibende Laufzeit). Wenn der Kunde nun nach weiteren 6 Monaten erneut zum Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit kündigt ist der Grund für die Rabattgewährung für die letzten 12 Monate der Mindestvertragslaufzeit weggefallen. Ob diese Vorgehen gegenüber Verbrauchern zulässig ist, bezweifle ich.


    Ich möchte meine Bedenken kurz begründen:
    Die Kündigung würde wirksam zurückgenommen - dafür wurde der Rabatt gewährt.
    Wenn der Kunde nun erneut zum Ablauf der Mindestlaifzeit kündigt, ist die Bedingung, für die der Rabatt gewährt wurde, weiterhin wirksam - die ursprüngliche Kündigung wurde ja unzweifelhaft zurückgenommen.
    Anders dürfte es aussehen, wenn der Kunde die Rücknahme der ursprünglichen Kündigung, für die im Beispiel der Rabatt gewährt wurde, widerruft. Mit dem Widerruf der Kündigungsrücknahme fällt tatsächlich der Rabattgrund weg - nicht jedoch mit einer erneuten Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von svenni
    Hatte O2 nicht mal ein Social Media Team?
    Wenn man auf den öffentlichen Kanälen des Unternehmens (Twitter, Facebook, O2 Forum...) den Sachverhalt schildert, war man da immer bemüht, eine Lösung zu finden.


    Das SM-Team von o2 ist wirklich sehr engagiert und kompetent was die Lösungsfindung von Kundenproblemen betrifft. Meine Empfehlung wäre auch immer erst die Kontaktaufnahme über jenen weg, denn das geht auch deutlich schneller als eine Beschwerde per Brief.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Interessant fand ich den Satz seitens O2 (in irgendeinem Bericht gelesen), dass für eine attraktive Vertragsverlängerung keine Kündigung mehr notwendig sei.


    Bedeutet: Trägt sich der Kunde mit dem Gedanken einer Fortführung des Vertrages und will nur über die Konditionen verhandeln, so soll man die Hotline anrufen und sich ein entsprechendes Angebot machen lassen. Dieses soll attraktiv sein. Vielleicht werden ja die Kundenrückgewinnungsmöglichkeiten für die grundsätzliche Hotline aktiviert, so dass man tatsächlich ohne Kündigung künftig auf demselben Niveau verhandeln kann.


    Sollte der Wegfall des Treuerabatts bei Kündigung vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich kommuniziert worden sein, so sehe ich nicht unbedingt ein rechtliches Problem. Eher trifft es sie Superoptimierer, die kündigen, um sich zusätzlich zu den Rabatten noch eine Gutschrift für die Kündigungsrücknahme ergattern - mehrmals.

  • Zitat

    Original geschrieben von CBS2
    Eher trifft es sie Superoptimierer, die kündigen, um sich zusätzlich zu den Rabatten noch eine Gutschrift für die Kündigungsrücknahme ergattern - mehrmals.


    Und somit etwa 95% aller TTler und M-y-D-e-a-l-z-e-r. :D:D:D

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  • Zitat

    Original geschrieben von CBS2
    Sollte der Wegfall des Treuerabatts bei Kündigung vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich kommuniziert worden sein, so sehe ich nicht unbedingt ein rechtliches Problem.


    Sehr fraglich. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, Verbraucher an der Kündigung mit so einer Kostenfalle zu hindern.
    Ich bin recht zuversichtlich, dass es dazu irgendwann eine gerichtliche Entscheidung gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von DukeNukem
    Sehr fraglich. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, Verbraucher an der Kündigung mit so einer Kostenfalle zu hindern.
    Ich bin recht zuversichtlich, dass es dazu irgendwann eine gerichtliche Entscheidung gibt.


    Sehe ich auch so. Ich denke dass es dazu keiner gerichtlichen Entscheidung bedarf, da es bisher oft bereits die Verbraucherzentrale war die o2 dahingehend geradegebogen hat. Man versucht es halt trotzdem immer wieder.

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  • @ vodafrank: Ich schätze, dank solcher Umstände kannst Du Dich jetzt auf einen noch größeren Kunden- und Interessentenkreis freuen. ;) Dein guter Ruf hallt ja inzwischen bis in die letzten Ecken sämtlicher Mobilfunkforen und Schnäppchenseiten :D


    Ich hatte vor etwa 18 Monaten bei der Zusammenlegung von zwei o2 All In L Verträgen (Kombi Bonus) jede Menge "Spaß" mit dem o2 Live Chat, was nur mit viel Schweiß und grauen Haaren geradegebogen werden konnte. Sollte ich o2 über eine VVL im Mai/Juni 2018 treu bleiben, komme ich sicher auf Dich zurück. :top:

  • Man könnte den Mobilfunkern den Spaß an solchen kundenfeindlichen Späßen dauerhaft verderben wenn sich Verträge nur um 1 Mon. verlängern dürfen wenn sich die Konditionen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ändern (also Wegfall eines Rabatts/Gutschrift).

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Man könnte den Mobilfunkern den Spaß an solchen kundenfeindlichen Späßen dauerhaft verderben wenn sich Verträge nur um 1 Mon. verlängern dürfen wenn sich die Konditionen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ändern (also Wegfall eines Rabatts/Gutschrift).


    Wenn alle Verträge sofort kündbar wären müssten sich die Anbieter viel mehr um ihre Kunden bemühen - das dürfte den Anbietern nicht schmecken. Auf der anderen Seite würden attraktive Kombiangebote (Handy+Tarif) für die Kunden wegfallen - das dürfte vielen Kunden nicht schmecken.


    Von mir aus kann alles so bleiben, wie es ist - nur die Anbieter und teilweise auch die Kunden müssten endlich mal mit fairen Karten spielen. Aktuell sehe ich überall ein Spiel mit gezinkten Karten - dabei denke ich z.B. an Verträge mit Handy, die nach Ablauf der Mindestlaufzeit sogar noch teurer werden, obwohl das Telefon nach zwei Jahren vom Kunden abbezahlt wurde - unglaublicher Murks (aktuell bei Smartmobil). Mehr Fairness auf dem Platz würde allen gut tun.

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