ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Könnte es nicht zum Problem werden, dass zwischen Altinhaber der Rufnummer (Erblasser) und Übernehmer (Erbe/Miterbe) keine Personenidentität besteht?
Der häufigste Ablehnunggrund bei einer Portierungsanfrage ist der falsche Anschlussinhaber. Daher können die Sachbearbeiter selbstverständlich für die Vorabstimmungsanfrage auch einen anderen Namen eintragen als den des Vertragspartners.
Um eins klarzustellen. Es gibt Regeln wann welche Rufnummer inaktiv wird und nicht mehr portiert werden kann. Dabei ist es unabhängig davon wie kurz oder alt die Rufnummer ist. Jeder Anbieter ist verpflichtet eine Rufnummer die gekündigt wurde für etwa 3 Monate in Quarantäne zu haben um bei einer nachträglichen Portierungsanfrage auch diese zu portieren. Erst danach fällt die Rufnummer zum Eigner zurück und kann nicht mehr reaktiviert werden.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Entscheidend ist ja, mit welchen Daten bei der Portierungsdatenbank angefragt wird...
Es wird nicht bei einer Portierungsdatenbank angefragt (da es nicht nur eine gibt, sonder jeder Anbieter seine eigene hat), sondern direkt beim Endkundenvertragspartner.