Kontakt zu o2, Rechtsfrage

  • Hallo,
    da die Kontaktmöglichkeiten bekanntermaßen bei o2 sehr eingeschränkt sind nutze ich die Faxnummer 01805571766.
    Funktioniert bei Kündigungen auch bislang tadellos.
    Nun gab es aber bei einer Verlängerung inkl. Vertragsumstellung einen Grund zur Reklamation und ich faxte diese an die Nummer.
    Kurz darauf kam einen SMS ich solle mein Anliegen postalisch nach Nürnberg richten.


    Bei der Hotline hiess es danach, da ich das Wort Reklamation in den Betreff geschrieben hätte wäre der Vorgang automatisch so bearbeitet worden allerdings war die Mitarbeiterin ebenso wie ich etwas angefressen).
    Mein Anliegen hat sie aber (hoffentlich) erfolgreich bearbeitet.


    Nun frage ich mich allerdings, ich habe einen Zustellbeleg und die SMS.
    Kann es mir als Kunde nicht herzlich egal sein wie o2 aufgestellt ist?
    Sie haben eine Willenserklärung vorliegen und diese imho zu bearbeiten.


    Oder ist es rechtens dem Kunden auf den Postweg zu verweisen?

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Re: Kontakt zu o2, Rechtsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat Nun frage ich mich allerdings, ich habe einen Zustellbeleg und die SMS.
    Kann es mir als Kunde nicht herzlich egal sein wie o2 aufgestellt ist?
    Sie haben eine Willenserklärung vorliegen und diese imho zu bearbeiten.
    Oder ist es rechtens dem Kunden auf den Postweg zu verweisen?


    Was hast Du denn mit TEF schriftlich vereinbart? Kannst Du Deine Info nicht den AGB's entnehmen?
    Wenn Du an irgendeine der Faxnummern bei TEF irgendwas sendest, besteht eben die Möglichkeit, dass es nicht beim beabsichtigten Empfänger ankommt.

  • Re: Kontakt zu o2, Rechtsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    Kann es mir als Kunde nicht herzlich egal sein wie o2 aufgestellt ist?
    Sie haben eine Willenserklärung vorliegen und diese imho zu bearbeiten.


    Oder ist es rechtens dem Kunden auf den Postweg zu verweisen?


    Da muss man mE unterscheiden. Geht es um eine Beschwerde/Reklamation, kann o2 dir sagen, wie sie die gerne haben möchten. Einen Anspruch auf Bearbeitung der Beschwerde hast du ohnehin nicht.


    Hat die Erklärung allerdings unmittelbar eine Rechtswirkung (Kündigung, Widerruf), dann müssen sie den Zugang per Fax gegen sich gelten lassen. Fristwahrend ist das Fax dann auch.


    Ich habe just heute einen Widerruf an o2 gefaxt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hat die Erklärung allerdings unmittelbar eine Rechtswirkung (Kündigung, Widerruf), dann müssen sie den Zugang per Fax gegen sich gelten lassen.

    Eigentlich müssen sie das nur, wenn sie den Zugang für diesen Weg eröffnet haben. Dazu könnten sie diese Faxnummer zum Beispiel auf ihrer Website veröffentlicht haben oder in einem Brief angegeben haben.

  • Den Zugang haben sie ja bereits dadurch eröffnet, dass sie die 0180er-Faxnummern zum Zwecke der Kundenbetreuung eingerichtet haben und dort eingehende Faxe auch bearbeitet werden. Auch wenn sie die Nummern mittlerweile verstecken. ;)

  • Re: Re: Kontakt zu o2, Rechtsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Da muss man mE unterscheiden. Geht es um eine Beschwerde/Reklamation, kann o2 dir sagen, wie sie die gerne haben möchten. Einen Anspruch auf Bearbeitung der Beschwerde hast du ohnehin nicht.


    Hat die Erklärung allerdings unmittelbar eine Rechtswirkung (Kündigung, Widerruf), dann müssen sie den Zugang per Fax gegen sich gelten lassen. Fristwahrend ist das Fax dann auch.


    Ich habe just heute einen Widerruf an o2 gefaxt. ;)


    Ich hatte es als Reklamation verfasst und zusätzlich mitgeteilt, sollte die Korrektur nicht erfolgen ich die Umstellung widerrufe und den Vertrag zum Ablauf kündige.
    Die Hotline hatte den Fehler zwischenzeitlich korrigiert, so dass die Frage eigentlich nur noch informeller Natur ist.

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