Duschverbot als Mieter - was kann ich tun?

  • Wenn ich keine Waschgelegenheit mehr hätte würde ich meinem Vermieter eine Preisliste der umliegenden Hotels zukommen lassen. Ich würde auch gar keine weiteren Fristen mehr einräumen, der Notstand ist schließlich jetzt da und nicht erst in 4 Wochen.


    Ob irgendwelche Versicherungen den Schaden übernehmen ist nicht dein Problem, was will die Hausverwaltung damit erreichen, indem sie dir das mitteilt, daß sie unfähig sind ?


    Der Vermieter muss bei so akuten Schäden in Vorleistung treten. Also: Klempner anrufen, fertig machen lassen, bis Ende nächster Woche, sonst Hotel !

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer Was kann ich aber nach der Frist androhen? Daher ist das einzige, was mir einfällt, dass ich im Dezember wieder normal duschen würde.


    Die Androhung er mutwilligen Sachbeschädigung wäre nicht ganz so clever.


    Du könntest fristlos kündigen. Besprich das aber z.B. mit dem Mieterverein vor Ort.


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Wenn ich keine Waschgelegenheit mehr hätte würde ich meinem Vermieter eine Preisliste der umliegenden Hotels zukommen lassen...
    Der Vermieter muss bei so akuten Schäden in Vorleistung treten. Also: Klempner anrufen, fertig machen lassen, bis Ende nächster Woche, sonst Hotel !


    Ganz schlechte Idee, Kosten in Höhe von mehr als der Mietminderung zu verursachen...


    Mietminderung ab sofort, und überlegen, ob die billige Wohnung nicht zu billig ist...

  • Und wenn sie nur 50€ im Monat an Miete kostet muss sie doch trotzdem die mir zugesicherten Funktionen bieten, oder etwa nicht ? Und wenn ich mich da nicht duschen kann, ist sie unbewohnbar und ich brauche Ersatz, und zwar stante pede ! Wofür gibt es denn Versicherungen ?


    Ich kenne Leute die sind wegen Schimmelflecken im Badezimmer ins Hotel gezogen, nicht einen Tag sondern fast drei Monate, daß hat die Versicherung alles brav übernommen.


    Ich würde da gar nicht lange fackeln. Wenn er dem Vermieter damit droht wird er sich schon bewegen !

  • Wie funktioniert das denn, dass beim Duschen Wasser zu den "Untermietern" tropft, aber vom Waschbecken und der Toilette nicht? Dann ist nur der direkte Duschbereich undicht und der Rest der Wasserversorgung nicht betroffen?


    Als Notlösung würde mir noch einfallen: Kinder-Planschbecken in die Duschwanne stellen damit dort nichts regulär abfließt und dann im Baumarkt eine Pumpe besorgen um das Wasser aus dem Planschbecken in die Toilette oder ein Waschbecken abzuleiten. Die umständliche Lösung wäre, das Wasser mit einem Eimer aus dem Planschbecken zu schöpfen und in die Toilette oder das Waschbecken zu kippen... aber wer in feuchtwarmem Klima Wassereimer schleppt ist danach wieder so verschwitzt, dass das Duschen halb sinnlos war... :rolleyes:


    Eine Folie oder das Planschbecken hochzuheben und auszugießen kannst du vergessen. Selbst bei sparsamem Wasserverbrauch kriegst du das nicht gehoben, das ist einfach zu schwer und auch unhandlich. Ich hab seinerzeit mal Matrazen eines Wasserbettes getauscht, das ist ja im Grunde dasselbe, Folie mit Wasser drin. Unmöglich, das zu packen und zu schleppen wenn da mehr als 10, 20 Liter Wasser drin sind.


    Ansonsten wundert es mich, dass man nur 20 oder 30 Prozent Mietminderung ansetzen kann. Nicht duschen zu können empfände ich als extremen Mangel, der die Bude unbewohnbar macht. Das würde mich mehr stören als eine ausgefallene Heizung, denn da kann man relativ einfach einen Heizofen aufstellen oder sich warm anziehen, wenn der Strom ausfällt mach' ich eben ne Kerze an, aber wenn die Dusche nicht funktioniert hat man keine Alternative. Mit dem Waschlappen am Waschbecken ist IMHO kein halbwegs gleichwertiger Ersatz und Lösungen, bei denen man in Hotels oder Schwimmbäder ausweichen muss, viel zu zeitraubend, unkomfortabel und zu teuer. Wäre zu den Zeiten, wo ich duschen möchte, frühmorgens vor der Arbeit oder am späteren Abend, auch nicht realisierbar.


    Insofern ist das ein Mangel, bei dem meine Toleranz-Frist nur wenige Stunden wäre - und nicht Tage, von Wochen gar nicht zu reden. Ich würde wohl sofort zum Mieterbund gehen um Beratung zu bekommen, bei der Hausverwaltung/dem Eigentümer sofortige Abhilfe verlangen und mich von denen auch nicht abspeisen oder wochenlang vertrösten lassen, die müssen SOFORT (!!!) für Abhilfe sorgen und nicht "irgendwann" wenn sie wach geworden sind und Lust haben.


    "Wasser bei dir abstellen" geht gar nicht. Eher müsste man dem Mieter unter dir Lappen oder Eimer hinstellen, damit der das Wasser auffängt. Auch das natürlich keine besonders tolle Lösung, weder für den Mieter noch dass damit weiter Feuchtigkeit in die Gebäude-Substanz eindringt, aber immer noch eine glimpflichere Einschränkung als dir einfach die Dusche stillzulegen. Unfassbar...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Wie funktioniert das denn, dass beim Duschen Wasser zu den "Untermietern" tropft, aber vom Waschbecken und der Toilette nicht? Dann ist nur der direkte Duschbereich undicht und der Rest der Wasserversorgung nicht betroffen?


    Ja, ist wahrscheinlich nur der Ablauf von der Dusche. 10 Minuten Sache wenn man gut dran kommt, offensichtlich war da ja auch schon mal einer dran. Also fällt aufstemmen e.t.c. auch weg. Das für sowas überhaupt ein Kostenvoranschlag eines Handwerkers bzw eine Zahlungsbestätigung der Versicherung eingeholt werden muss, ist schon ein Unding für sich !

  • Und sonst muss es eben aufgestemmt werden!


    Ich bin sehr verwundert, dass man jemandem "einfach so" die Dusche abklemmen kann und dieser Mangel mit nur 30% oder weniger Mietminderung bewertet wird. Ich wäre jede Wette eingegangen, dass das ein Maximal-Problem ist, dass die Bude unbewohnbar macht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von schon immer hier
    Da man diesbezüglich bisher nichts von Dir liest: kann es sein, daß Du zu geizig für mieterverein/rechtsberatung bist ?


    Beim Mieterbund mag es solche und solche geben. Ich war mit meinem örtlichen Mieterbund nicht zufrieden. Nur allgemeine Beratung und nicht speziell auf meine Probleme eingegangen. Schreiben an den Vermieter wegen Übersendung von Kopien der Betriebskostenabrechnung, wurden auch noch mit 5€ pro A4 Seite* berechnet. Bei ~70€ Jahresgebühr sollte dies eigentlich inclusive sein. Außerdem ist man für mindestens 2 Jahre gebunden. Aber dafür ist die (sehr politisierte!) Mieterzeitung gratis.


    Man muß ja nicht unbedingt gleich Vollmitglied werden, sondern einige bieten auch eine Kurzzeit-Mitgliedschaft für einmalig 13 Euro an. Allerdings darf man dann nicht an den Wahlen teilnehmen.


    Das Duschverbot würde ich schon ernst nehmen, denn es dient der Schadensbegrenzung. Der Vermieter hat allerdings auch die Pflicht den Schaden zeitnah zu beheben, soll heissen binnen Tagen und nicht Wochen oder gar Monate. Die Zeit ohne Duschmöglichkeit natürlich mit Minderung der Kaltmiete quittieren und den Vermieter eine Frist von 5-10 Tagen setzen, mit Androhung selbst ein Handwerker zu beauftragen und die Kosten später vom Vermieter zurück zu fordern.



    EDIT:
    * Beitrags- und Gebührenordnung

    Al - Andalus
    30.Dec.1066
    »remember«

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das ist logisch. Wenn jedoch die Hausverwaltung das Wasser in der Dusche wieder anstellt, wird die mögliche Mietminderung evtl. geringer. Das meinte ich.

    Aber ob man jetzt über drei Monate so 15% oder 30% Mietminderung geltend machen kann, macht finanziell oft keinen so grossen Unterschied. Vorallem wenn man bedenkt das eine Zweitamatur auch erstmal Geld kostet.

  • Hallo,


    danke euch für eure zahlreichen Antworten. Mit den Mieterverein habe ich eher nicht so gute Erfahrungen gemacht. das ist das geballte. vielfältige Wissen von Telefon-Treff diesen weit voraus. Das Wasser wurde nicht abgestellt, nur die Duscharmatur entfernt. Das Problem ist an/neben/unter der Dusche. Zwischen Duschabfluss und Hauptabflussrohr ist auch nur ca. ein halber Meter. Unter der Dusche ist direkt eine Holzbalkendecke, die wohl ziemlich durchfeuchtet ist.


    Bei ins Hotel ziehen ziehen die Gerichte nicht mit, da muss schon die ganze Wohnung eine Baustelle sein. Die Gerichte sagen "Katzenwäsche", gehen dabei aber wohl von einem normalen Zeitraum (Tage, vielleicht eine Woche) aus. Ansonsten gefällt mir die Wohnung, daher würde ich nicht umziehen wollen.


    Die ganze Dusche soll mit Abdichtung neu gemacht werden. Nach meiner Einschätzung kann dies dauern. Daher werde ich wohl der Hausverwaltung eine kurze Frist -vielleicht eine Woche- setzen, und danach einen Handwerker androhen und auch rufen, der eine provisorische Lösung macht. Zweitarmatur ist vorhanden; Duschschlauch und Kopf habe ich gekauft.


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Nicht vergessen deine Anschaffungen von der Miete abzuziehen!


    So wie du den Fall beschreibst würde ich wohl öffentlich Tagebuch führen und den Link großzügig, natürlich auch an den Vermieter / Verwaltung, verteilen.


    Gerne auch an regionale Zeitungen -> dann weis jeder Wohnungssuchende wo man besser nicht einzieht.


    => vielleicht beschleunigt das die Arbeiten.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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