Duschverbot als Mieter - was kann ich tun?

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir mit einem Rat helfen. Ich bin Mieter in einem Altbau, wo seit einigen Wochen ab und zu in der Wohnung unter mir Wasser von meinen Duschen durchlieft/tröpfelte. Vor ein paar Wochen war der Handwerker da, die durchlaufende Wassermenge ist seitdem geringer geworden.


    Das Bad soll neu gemacht werden.


    Dienstag habe ich von der Hausverwaltung ein Duschverbot bekommen. Der Eigentümer unter mir hat meine Dusche durch die Hausverwaltung und diese wieder durch den Handwerker stilllegen lassen. Der Handwerker meinte, wenn er nicht diese Tage den Auftrag für das Bad bekommen würde, wird es mit den Arbeiten erst nächstes Jahr. Eine Mail am Mittwoch an die Hausverwaltung, wie ich duschen könnte, blieb unbeantwortet. Heute Ich bekam eine Mail von der Hausverwaltung: "Sobald uns die Freigabe der Gebäudeversicherung vorliegt werden wir die Instandsetzung beauftragen".


    Der Eigentümer verweist mich an die Hausverwaltung. Auf Mails und Anrufe an die Hausverwaltung wird nur reagiert, wenn es denen passt.
    Es sieht nach einer längeren Odyssee aus. Da ich ziemlich neu in der Stadt bin, kann Duschen bei Bekannten nur eine große Ausnahme sein. Katzenwäsche wochen/monatelang finde ich nicht zumutbar. Was würdet ihr tun?


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Hallo,
    danke euch für die schnellen Antworten. Auf der verlinkten Seite finde drei entsprechende Urteile, eins zu 33,33, eins zu 18.75 und eins zu 16.66% . Also wohl eher 20 Prozent.


    Baden ist nicht möglich.


    Aber darum geht es mir nicht. Davon habe ich nicht viel. Ich möchte eigentlich ziemlich durchgehend meine Wohnung wie vorgesehen nutzen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
    Jürgen

  • Ja, das möchte natürlich jeder. Da du das aber nicht kannst, ist die Miete zu mindern.


    Ich würde mich ja auf das günstigste Urteil berufen. Kannst aber natürlich auch einen geringeren Betrag ansetzen.


    Du kannst natürlich auch den Handwerker selber auf eigenes Risiko beauftragen und dann versuchen, das Geld vom Vermieter bzw. der Gebäudeversicherung zurück zu holen.


    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    1/3 wohl kaum, eher die Hälfte, dafür müssten wir jedoch mehr wissen, zum Baden hat er nichts gesagt


    Wie kommst du auf die Hälfte?

  • Ah, verstehe.


    Gut, ich hoffe wir reden hier von der einzigen Dusch-/Bademöglichkeit, die nicht mehr benutzbar ist, dann wäre es 1/3.

  • Re: Duschverbot als Mieter - was kann ich tun?




    Naja.....der Defekt (Rohrbruch) ist akut und muss gesondert von einer Komplettrenovierung behoben werden. Mietminderung ab Tag der abgeklemmten Dusche mit 33,3 % und der Dinge harren.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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