[O/T?] Vertragsablehnung trotz guter Bonität?

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Sogar umgekehrt. Die Bank meldet die an die SCHUFA. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.


    Das ist auch so:


    Kleiner Auszug aus meiner Giro-Kontoeröffung:


    " Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der SCHUFA Holding...,
    Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt."


    Darunter fällt auch eine Adressänderung, die muss die Bank sogar melden.

  • Zitat

    Original geschrieben von marcometer
    Vernünftig arbeitende Banken sollten neue Adressen immer an die SCHUFA weitergeben.
    Und auch, wenn sie das so wollen, was die meisten wohl tun, von der SCHUFA darüber informiert werden, wenn einer ihrer Kunden eine neue Anschrift eingetragen bekommt.

    Habe ich das irgendwo bestritten? Im Normalfall meldet man sich im Einwohnermeldeamt um und von dort wird auch an die Schufa gemeldet. Daher auch meine Frage warum man froh sein sollte das es die Bank vielleicht macht...

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Sogar umgekehrt. Die Bank meldet die an die SCHUFA. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen

    Kann durchaus sein, allerdings schreibt Martyn das es die Bank vielleicht macht und das stimmt so nicht. In Deinem Fall verstehe ich den Fehler nicht, denn die Schufa zieht auch vom Einwohnermeldeamt die Daten. Und die sollten fehlerfrei sein.


    NRWTom und das heisst weil es bei deinem Girokonto so ist das es bei allen Banken/Kassen so drin steht?

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Habe ich das irgendwo bestritten? Im Normalfall meldet man sich im Einwohnermeldeamt um und von dort wird auch an die Schufa gemeldet. Daher auch meine Frage warum man froh sein sollte das es die Bank vielleicht macht...


    Das würde ich mal direkt bestreiten wollen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    NRWTom und das heisst weil es bei deinem Girokonto so ist das es bei allen Banken/Kassen so drin steht?


    Bin nicht 100% sicher, soweit ich weiss müssen die das sogar machen.


    Wenns die Bank nicht macht, das Einwohnermeldeamt macht es oder Versicherungen oder Onlineversender oder der Post-Nachsendedienst, die Kunde der Schufa sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Habe ich das irgendwo bestritten? Im Normalfall meldet man sich im Einwohnermeldeamt um und von dort wird auch an die Schufa gemeldet. Daher auch meine Frage warum man froh sein sollte das es die Bank vielleicht macht...


    Das würde ich auch bestreiten, dass das EMA diese Meldung von Amts wegen an ein privates Unternehmen vornimmt. Wäre datenschutzrechtlich auch gar nicht zulässig Daten über alle Bürger an die Schufa zu melden - also auch die, die eventuell gar keine Erwähnung in den Schufa Dantenbanken finden. Die Aktualisierung der Daten findet ausschließlich über die Vertragspartner der Schufa statt, bei denen der Bürger eine Einwilligung zur Datenübermittlung abgegeben hat.

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  • Danke für Dein Angebot Nadine!
    Ich vermute im Rahmen der Neubeauftragung? Ich komme evtl. bald auf Dein Angebot zurück.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Aber es sieht nach Deiner Meinung nicht komisch aus, dass der AG Dir nicht einfach ein Diensthandy inkl. Tarif in die Hand drückt?


    So ein eigener Vertrag nur wegen der Arbeit hat u.a. den Nachteil, dass er ggf. 24 Monate läuft, auch wenn Du z.B. den AG längst gewechselt hast, und den Tarif gar nicht mehr benötigst.


    Das wäre ebenfalls eine Option.
    Dagegen spricht das ich meine personalisierte Handynummer weder ändern, noch meinem AG überschreiben möchte.
    Tatsächlich wäre der einzige Anreiz zum Nummernwechsel eine T-Mobile beauftragung da ich dann von 01xxx-Geburtsdatum auf 01xxxx-Vorname wechseln könnte. :D


    Auch entscheide ich gerne selbst welche Tarifoptionen und Hardware ich nutze.
    ...ich fahre auch mein eigenes Auto obwohl ich einen Firmenwagen haben könnte. Verstehe jeden der Diensthandy und -wagen bevorzugt, ich hab gerne alles nach meinem Geschmack, auch wenn ich damit natürlich die Verpflichtung und ggf. Mehrkosten in Kauf nehme. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von DUS-Tim
    Das würde ich auch bestreiten, dass das EMA diese Meldung von Amts wegen an ein privates Unternehmen vornimmt. Wäre datenschutzrechtlich auch gar nicht zulässig Daten über alle Bürger an die Schufa zu melden - also auch die, die eventuell gar keine Erwähnung in den Schufa Dantenbanken finden. Die Aktualisierung der Daten findet ausschließlich über die Vertragspartner der Schufa statt, bei denen der Bürger eine Einwilligung zur Datenübermittlung abgegeben hat.


    Da währe ich mir nicht so sicher.


    Ich habe mehrfach schon gelesen, das genau das gemacht wird, die EMA melden Adressänderungen der Schufa, genauso kann die Schufa aber auch für ihre Geschäftspartner einer Anschriftenprüfung beim EMA durchführen. ( z.b. Versicherung schickt Mahnung und bekommt die mit "unbekannt verzogen" zurück, da fragt die Versicherung bei der Schufa die Adresse nach und die können auf Wunschen eben eine Abfrage beim EMA starten )

  • Zitat

    Original geschrieben von NRWTom
    Ich habe mehrfach schon gelesen, das genau das gemacht wird, die EMA melden Adressänderungen der Schufa,

    Automatisch passiert das nicht, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


    Zitat

    genauso kann die Schufa aber auch für ihre Geschäftspartner einer Anschriftenprüfung beim EMA durchführen. ( z.b. Versicherung schickt Mahnung und bekommt die mit "unbekannt verzogen" zurück, da fragt die Versicherung bei der Schufa die Adresse nach und die können auf Wunschen eben eine Abfrage beim EMA starten )

    Eine Melderegisterauskunft im Einzelfall – d.h. auf eine gezielte Anfrage für eine konkret benannte Person – ist durchaus möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von NRWTom
    Da währe ich mir nicht so sicher.


    Ich habe mehrfach schon gelesen, das genau das gemacht wird, die EMA melden Adressänderungen der Schufa, genauso kann die Schufa aber auch für ihre Geschäftspartner einer Anschriftenprüfung beim EMA durchführen. ( z.b. Versicherung schickt Mahnung und bekommt die mit "unbekannt verzogen" zurück, da fragt die Versicherung bei der Schufa die Adresse nach und die können auf Wunschen eben eine Abfrage beim EMA starten )


    Wenn die Ämter an die SCHUFA melden würden, dann gäbe es dort ja nie Probleme mit falschen oder veralteten Adressen, die es aber durchaus öfter gibt.
    Auch beim zweiten Teil stellt es sich in Wirklichkeit zumeist ganz anders da.
    Mir erscheint es, als würde hier einiges an Halbwissen und Gerüchten gemixt und versucht unwissenden als die Wahrheit zu verkaufen.

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