Werteermittlung im Erbfall? Wer macht so etwas?

  • Hallo,


    wir sind aktuell in eine etwas kompliziertere Erbangelegenheit geschlittert. Konkret wird derzeit von uns erwartet, dass wir die Hinterlassenschaften der Verstorbenen monetär bewerten. Dabei handelt es sich um ein Reihenhaus mit einigen antiken Möbeln und mehreren Bildern, die insgesamt laut existierenden Quittungen einen Wert im unteren fünfstelligen Bereich haben. Dazu die übliche Ausstattung wie Werkzeuge, technische Geräte und ähnliches.
    Da wir selbst weder Ahnung von Kunst noch von Möbeln haben, fragen wir uns, ob es Fachleute gibt, die ein Gesamtpaket anbieten bezüglich Schätzung des Hauses inklusive aller darin enthaltenen Werte. Kann das quasi „jeder“ Sachverständige, oder gibt es hierzu spezielle Experten? Wenn ja, wie nennen die sich? Hat jemand von euch schon mal Erfahrungen in diese Richtung sammeln können?


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • @ SiemensmasterXXX


    seit Ihr Alleinerben (die Kinder)?


    dann lag vor 6 Jahren der Freibetrag bei 400000 Euro


    Such dir einen Steuerberater der auch Erbschaftssteuer-Erklärungen macht, die haben oft Gutachter an der Hand...

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Nein, wir stehen in keinem familiären Verwandschaftsverhältnis.
    Damit ist die Freigrenze recht niedrig. Das mit dem Steuerberater ist schon mal ein guter Tipp.


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Wenns um eine Immobilie geht, braucht es eigentlich schon mal ein Wertgutachten, vielleicht mal bei der eigenen Bank nachfragen, ob die das machen und was ess kostet.


    sog. antike Möbel / Bilder müssen schon was besonderes sein, weil sowas stellt sich heute keiner mehr in die Wohnung, entsprechend sind die Preise = Werte im Keller.


    Ansonsten macht das Amtsgericht das glaube ich, du musst als Erbe ja eh einen Erbschein beantragen und dann alle Wertgegenstände, Bankvermögen usw. angeben.
    Bei Immobilien wird das meist dann komplizierte, ich würde mal beim Amtsgericht auf die Internetseite gehen, da gibt es Infomaterial

  • Hallo,


    danke für den Tipp mit dem IHK Link. Darüber sollte ich weiter kommen.


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Frag zur Sicherheit vorher noch mal (d)einen Steuerberater. Für uns hat der Steuerberater eine Wertschätzung vorgenommen, anhand eines Fragebogens zur Bauart & Austattung, den wir ausfüllen mußten.
    Dies wurde vom Finanzamt auch so akzeptiert.
    Für Gegenstände (in unserem Fall Einrichtung & KFZ) wurde das angegeben & akzeptiert, was der/die Händler als Ankauf-Angebote gemacht haben...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

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