Kaufvertrag bei Verkauf eines iPhones?

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Ups...jetzt wackelt die Geschichte ;-)


    mr


    es bleibt allein die Frage ob sich das alles noch mit einer gewissen Dummheit erklären lässt, oder ob hier doch ein Vorsatz vorliegt, beides wäre juristisch relevant :D

  • Die Dame hatte bereits ein VF Netlock Geräte und hat natürlich ein neues Netlock Austauschgerät erhalten.


    Zitat

    Original geschrieben von Flummy25
    Das hab ich getan. Donnerstag hab ich Termin an der Genius Bar. Man sagte mir, dass ich wahrscheinlich direkt ein Neugerät bekäme. Allerdings vergaß ich zu fragen, ob das bei den Vodafone Geräten mit Netlock auch so gehandhabt wird?


    Netlock freies Handy bringt natürlich mehr Kohle als eins mit Sperre.


    Wenn das die arme Käuferin lesen könnte.
    Hoffentlich bekommt Sie beim Kaffeeklatsch ihr komplettes Geld zurück.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Der Verdacht drängt sich einem förmlich auf, nachdem du hier zufällig nach dem Wert eines iPhones MIT SIMLOCK fragst...


    Die armen Kinder :(.


    (Dass es hier um Netlock und nicht SIMLock geht, ist da nebensächlich).

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    (Dass es hier um Netlock und nicht SIMLock geht, ist da nebensächlich).


    Oha, sorry, das hab ich vertüddelt.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Allein die Frage nach der "Rechtslage" ist in meinen Augen schon unverschämt. Besser wäre die Frage gewesen, welche Fahrtkosten o.ä. ich der Käuferin erstatten könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flummy25
    Junge Junge, du gehst ja ab. Man könnte meinen, du fühlst dich persönlich geschädigt? Es war genau genommen nie ein freies Gerät abgemacht. Ja, der Käufer hat nach einem Lock gefragt und ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich es nicht glaube, aber auch nicht weiß. Dann hätte der Käufer es prüfen oder auch einfach die Finger davon lassen können. Punkt.

    Punkt?! Hallo?! Der Käufer hat nicht versemmelt, du aber sehr wohl. Einschränkungsfreiheit muss ein Anbieter nicht angeben, auch wenn das zu Werbegründen natürlich nützlich ist. Einschränkungen hingegen sind anzugeben, auch wenn das zu vermindertem Interesse führt. Du hast keine Einschränkungen erwähnt, der Käufer hatte extra vorher nachgefragt und dann hat es genau diese Einschränkung. Der Käufer schuldet dir nun garnichts, du aber dem Käufer eine Rückabwicklung und eine Entschuldigung. Biete es dann nochmal mit der inzwischen bekannten Einschränkung an und es wird einen zufriedenen Käufer und seinen angemessenen Preis finden.

    Je suis Charlie

  • Wäre ich der Verkäufer: Dann würde ich vor Verkauf prüfen, ob das Gerät einen Lock hat oder nicht. Ohne Lock erzielt man doch einen deutlich höheren Preis.


    Wäre ich der Käufer: Wenn mir der Verkäufer sagt, er wüsste nicht, ob da ein Lock drauf ist, dann lasse ich per sé schonmal die Finger davon, wenn mir Lockfree wichtig ist. Ausser ich bin gierig auf ein Schnäppchen und will zocken.


    Wie dem auch sei. Ich finde, dass sich beide Parteien - ich sag mal vorsichtig - unvorteilhaft verhalten haben. Und wenn sich zwei der Sorte treffen, dann passiert eben genau das, was jetzt passiert ist.

  • Tja, aber die Sache eskaliert dann, wenn sich eine Partei "nach der Rechtslage" erkundigt. "Schuld" sind immer die anderen...

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