TL : DR Die Nach und Wiedereinbuchung des Studentenrabattes führt überraschend zur Vertragsverlängerung um zwei Jahre. Dies war nicht gewünscht und war bei der ersten Einbuchung des Studentenrabattes auch nicht der Fall.
Ich habe einen Data Go M 3GB am 25.08.2015 bei Vodafone inklusive Online und Studentenrabatt abgeschlossen.
Aus irgendeinem Grund hat die Einrichtung des Studentenrabatt nicht geklappt und ich musste meine Immatrikulationsbescheinigung einreichen.
Ich erhielt eine Email, dass der Rabatt erst zum 01.10.2015 eingerichtet wurde. (Was da jetzt ganz genau war kann ich nicht mehr konstruieren. Auch fehlen in "Mein Vodafone" und in meinem Email Postfach die Rechnungen vor 09.10.2015) Jedenfalls wurde der Rabatt offenbar erst zum 01.10 2015 eingerichtet.
Den Vertrag habe ich mit CallNow soweit aufgeladen, dass er knapp überbezahlt war bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Frühzeitig habe ich den Vertrag gekündigt und eine Kündigungsbestätigung zum 24.08.2017 erhalten.
Im Oktober 2016 habe ich eine Email erhalten, ich solle meinen Studentenstatus nachweisen. Ich habe das angehängte Formular ausgefüllt und so die Email beantwortet. (Jetzt weiß ich, dass das ein Fehler war, denn es steht ganz klein in der Mail, dass man auf diese Emailadresse nicht antworten soll. Warum sie dann keine noreplay bzw. nichtantworten Adresse verwenden weiß nur Vodafone.
Da ich den Vertrag wie gesagt bereits vollständig abbezahlt hatte viel mir erst ca Juli 2017 auf, dass mir der Studentenrabatt gestrichen wurde.
Ich fragte also die Hotline nach dem Grund und erhielt die Antwort, dass ich wohl keine Bescheinigung eingereicht hätte. Man sagte mir es wäre möglich den Rabatt nachzubuchen, wenn ich eine Bescheinigung für das Wintersemester und das aktuelle Sommersemester einreiche. Dies tat ich und auf der mir im August zugestellten Rechnung war dann eine Kulanzgutschrift und der Studentenrabatt zu finden.
Nun musste ich feststellen, dass im Zuge des Wiedereinbuchens des Studentenrabattes eine Vertragsverlängerung bis Juli 2017 durchgeführt wurde. Die Hotline teilte mir mit, dass dies so richtig wäre und man da nichts machen könnte. Das würde irgendwo in den Agb stehen.
Wie würdet ihr vorgehen?
Kennt einer die Textstelle in den AGB? Ich konnte diese nicht finden.