Die [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID910332_TYP6_THE,00.html]Tagesschau[/URL] meldet, dass die FDP eine Teilnahme am TV Duell bei ARD und ZDF einklagen will.
Das Duell bei RTL / SAT1 14 Tage zuvor spielt dabei keine Rolle.
Zugegebenermaßen ist Westerwelle ebenso wie Schröder und Stoiber Kanzlerkanditat und gerade die öffentlich-rechtlichen TV Sender haben eine Informationsverpflichtung.
Vom moralischen Standpunkt her wäre eine Einladung Westerwelles durchaus nachvollziehbar.
In meinen Augen ist die Veranstaltung der TV Sender aber eher eine Zugabe zur sonst üblichen Informationsversorgung in den Nachrichten. Kann mir nicht vorstellen, dass die FDP-Klage Erfolg haben wird. Welche Gesetze und Paragraphen sollten die Klage rechtfertigen?
Ich vermute, dass am Ende Westerwelle auf freiwilliger Basis von ARD/ZDF eingeladen wird.
Der Wahlkampf wird so langsam richtig heiß.....
Gruß! Kromi